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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Marc1987 am 23. September 2008, 19:22:49

Titel: Fahrtkostenerstattung beim Grundwehrdienst
Beitrag von: Marc1987 am 23. September 2008, 19:22:49
Hallo,
ab dem 01.10 darf auch endlich ich meinen 9 monatigen Grundwehrdienst ableisten. Allerdings stelle ich mir hier eine Frage bezüglich der Fahrtkostenerstattung. Beim Einberufungsschreiben lag ein Bahngutschein dabei welchen ich ja alternativ einlösen darf. Da ich jedoch vor habe mit dem Auto zu fahren (200 km) ist dieser nicht von nöten. Habe mal pber die Suchfunktion ein klein wenig heurm geguckt, jedoch steht dort meinstens, dass die Fahhrtkosten nicht erstattet werden. Im EInberufungsbescheid ist jedoch von 20 cent pro angefangenen Kilometer die rede.

Wie genau kann ich mir die Erstattung vorstellen ?: Gelten die 20 cent pro kM auch an Wochenenden an denen ich nach Hause fahre ? - habe dann noch von einem Mobilitätszuschlag von monatlich 51 cent pro angefangenen Kilometer gehört.

Wäre echt dankbar wenn jeman dmal zusammenfassen könnte welche Leistungen mich nun noch erwarten würden, wenn ich mit dem AUto fahre.
Titel: Re: Fahrtkostenerstattung beim Grundwehrdienst
Beitrag von: Andi am 23. September 2008, 19:46:44
Bei der Dienstantrittsreise und Fahrten bei Verstetzungen/Kommandierungen werden auch die Kosten für eine Fahrt mit deinem Auto bezahlt, ansonsten bekommst du einen Bahnberechtigungsausweis mit dem du kostenlos zwischen Dienstort und Heimatort mit der Bahn fahren kannst und Fahrten mit deinem Auto sind dein Privatvergnügen.

Gruß Andi