Hallo alle zusammen!
Seit einem Beinbruch in meiner Kindheit ist mein linkes Bein 1 cm kürzer als das rechte. Ein Arzt hat nun festgestellt, dass mein Rücken dadurch fehlgestellt ist. Wird sowas bei der Musterung auch festgestellt, auch wenn ich davon nix sage? Und wäre dass ein Grund, "durchzufallen"?
Ich wollte später als Zeitsoldat gern zur Luftwaffe. Den passenden Beruf lerne ich gerade. Ist das dann trotzdem, auch wenn ich wg. des Rückenproblems nicht eingezogen wurde, möglich?
Würde mich sehr über eure Antworten und Meinungen freuen!
Greetz
Sqeezer
1) Ja eine verkruemmung der Wirbelsaeule wird festgestellt, es sei denn der Arzt ist Blind.
2) Verschweigen ist ein Dienstvergehen und wuerde bei entdeckung auch nachtraeglich zur Entfernung aus dem Dienstverhaeltnis fuehren
3) Grundwehrdienst hat zu leisten, wer mindestens T2 gemustert wird. T2 ist aber auch die Grenze fuer SaZ....mit anderen Worten, wer gesundheitlich nicht tauglich ist fuer Grundwehrdienst, der wird auch kein SaZ.
mfg,
Simon
Wenn dein Bein nur 1cm zu kurz ist bist du T2. Gemäß ZDv 46/1 ist man lt. Aussage eines Oberstabsarztes ab 1,6cm T3.
mkG,
Matt
aber dann ist da noch das "krumme Kreiz" (Gekrümmte Wirbelsäule) und sonstige Wehwehchen.
@squeezer
es kann Dir hier niemand sagen wie du gemustert wirst. Das ist alleinige Sache Deines Arztes bei der Untersuchung. Willst Du aber zum Barras (Bund) kannst Du dies dem Arzt kund tun. Auch er hat einen kleinen Spielraum.
Horrido