Hallo, ich hoffe, niemanden zu nerven also fass ich mich kurz^^
Ich werde am 5.1.09 zum GWD nach Zweibrücken gezogen und vorraussichtlich danach nach Merzig verlegt.
Ich habe aber eventuell (eher wahrscheinlich) vor, mich zum Dienst als Offizier zu verpflichten und ein "vollwertiger" Falli zu werden.
Wann würde sich die Bewerbung am besten anbieten und würde eine Bewerbung während der AGA sich auf meine weitere Ausbildung bzw
meine Standortverlegung auswirken?
(Durchlaufen GWDler eine andere Ausbildung als ein SaZ in den ersten 9 Monaten?)
Vielen Dank im Vorraus.
Da du noch Zivilist bist, könntest du dich auch noch vor dem Dienstantritt bewerben. Dazu ist das Aufsuchen eines Wehrdienstberates notwendig. Ansonsten dann während des Wehrdienstes über die S1 Abteilung an deinem Standort.
Die Bewerbung wirkt sich erstmal weniger auf den GWD aus, so lange nicht auch am Ende eine Einstellung als OA folgt. Solltest du eingestellt werden, wäre es purer Zufall wenn sich deine spätere Dienststelle dann auch mit dem vorgesehenen AGA/GWD-Standort deckt.
Die Ausbildung eines OA ist mit dem normalen Grundwehrdienst, mal von den Basics abgesehen, überhaupt nicht zu vergleichen.
Eine Bewerbung vor dem Antritt meines GWDs wäre also sinnvoll?
Hat man denn dann noch eine Möglichkeit, es sich während der ersten Monate anders zu überlegen? 12 Jahre sind eine lange Zeit, daher wollte ich meine Entscheidung von den Erfahrungen im GWD abhängig machen (obgleich ich doch sehr überzeugt bin). Ab wann gibt es kein Zurück?
Und eins noch: Könnte ich bei einer Verpflichtung als SaZ und ggf OA vom Unterstützungsbataillon zum FschJägerbataillon wechseln?
Ich habe nicht gesagt, dass es sinnvoll ist. Angesichts der Tatsache, dass zwischen Bewerbung und Einladung zum Test oft viele Monate vergehen wäre eine Entscheidung vor dem Antritt des GWD ohnehin nicht mehr sicher. Daher ist dein Plan eine gute Idee, du kannst dir im GWD zunächst einen Eindruck verschaffen.
Es besteht die Möglichkeit sich widerruflich zu verpflichten. Das bedeutet während der ersten 6 Monate kann man seine Verpflichtung rückgängig machen und auf den Status Grundwehrdienstleistender zurückgesetzt werden. Wählt man diese Option erhält man bis zur endgültigen Verpflichtung lediglich Wehrsold und den Rest dann nachgezahlt, wenn man sich nicht für den Widerruf entscheidet.
Wie das allerdings mit der Möglichkeit der widerruflichen Verpflichtung bei einer Bewerbung aus der Truppe heraus oder gar als Wiedereinsteller aussieht, weiß ich ad hoc nicht. Da werden später sicher noch kompetentere Antworten kommen.
Du kannst dich als OA für jede beliebige Truppengattung und Verwendung bewerben. Das steht in keinem Zusammenhang mit deiner Einplanung für den Grundwehrdienst.
wiederrufliche verpflichtung bei wiedereinstellern ist nicht drin, man weiss ja, worauf man sich einlässt...
Dann wissen wir das. Wie sieht es aus mit Kameraden die während des GWD zum SaZ werden?
Hat mir alles schon sehr geholfen, Dankeschön!
Ich drück meinem Wehrdienstberater so schnell wie möglich eine widerrufliche Bewerbung in die Hände, dann wird das vielleicht ja noch was mit der OPZ bis zum Ende der AGA (sind ja noch 6 monate).
Also vielen Dank schonmal! Wer etwas ergänzen will, bitte^^
(achja Björn entnehme ich deiner Signatur dass du im 262. dienst? Wie isses da so?)
Der Wehrdienstberater ist bis auf weiteres jedenfalls der richtige Ansprechpartner für deine Anliegen.
Ich diene übrigens erst ab Mittwoch und dann zunächst im 6./FJgBtl 251 mit vorgesehener Anschlussverwendung als FJg Fw im 2./FJgBtl 251 in Mainz.