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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: der-andre am 04. August 2004, 15:46:24

Titel: Entlassung aus der BW nach nur 3 Wochen
Beitrag von: der-andre am 04. August 2004, 15:46:24
Hallo!
Ich habe am 01.07 meine AGA begonnen, wurde aber nach nur 3 Wochen wieder zurück gestellt (T4), weil ich erkrankt bin.
Höchst wahrscheinlich ist es das mit der Bundeswehr für mich auch für immer gewesen, was für mich aber überhaupt kein Problem ist.
Nur habe ich jetzt ein finanzielles Problem. Habe ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung von der Bundeswehr bzw. vom Sozialamt? Bei der Ausschleußung konnte mir das niemand beantworten, nichtmal der Spieß!
Würde mich sehr freuen wenn mir jemand hierbei helfen könnte!
Titel: Re:Entlassung aus der BW nach nur 3 Wochen
Beitrag von: schlammtreiber am 04. August 2004, 16:47:19
Anspruch auf Unterstützung von der Bw wohl kaum (zumindest wüsste ich nicht auf welcher Grundlage), aber selbstverständlich kannst Du wie jeder Bürger beim Sozialamt vorstellig werden.

Bitte frag jetzt aber nicht wieviel Geld Du wann wie bekommst, DAS kann Dir hier wahrscheinlich niemand sagen...
Titel: Re:Entlassung aus der BW nach nur 3 Wochen
Beitrag von: diodon-IV am 05. August 2004, 07:11:13
@ der-andre:

Kontaktier mich mal über pm, ich denke ich kann Dir - zumind. zum Thema Sozialhilfe - einiges sagen, da ich zivilberuflich in dem Bereich arbeite.

Da Du hier aber keine persönlichen und wirtschaftlichen Daten veröffentlicht hast und das auch nicht solltest, kann ich Dir so auch noch nichts dazu sagen. Eins nur vorweg: Sozialhilfe steht ganz am Ende Deiner Ansprüche - vorher ist zu klären ob Du nicht einen vorrangigen Anspruch gegen einen anderen Träger hast ODER auf Unterhalt durch Deine Eltern/(Ex-)Frau/Kinder (wahrscheinlich weniger...)

Aber wie schon gesagt: mehr per pm.

Gruß,

diodon-IV
Titel: Re:Entlassung aus der BW nach nur 3 Wochen
Beitrag von: Fitsch am 05. August 2004, 07:55:32
oder frag mal bei deiner Stadtverwaltung- Gemeindeverwaltung nach.

Aber zur Sozialhilfe nur so viel.

Als Alleinstehender steht einem nur ein Vermögen (Sparguthaben, Aktien, Bausparvertrag, Lebensversicherung uä.) in Höhe von 2301 Euro zu. Hast Du  mehr, wird Dein Antrag sofort abgelehnt.

Zahlst Du Miete, hast Du evtl. Anspruch auf Wohngeld. Dort wird das Vermögen nicht berücksichtigt.

Alles weitere nähere bei kann Dir nur die Sozialverwaltung sagen, da es auch länderspezifische Unterschiede (Ausführungsverordnungen) gibt, und von Landkreis zu Landkreis unterschiedliche interne Regelungen bestehen.

trotz alle dem, Kopf hoch
Horrido
Fitsch