Hallo,
Ich habe jetzt am 1.10.08 die AGA begonnen. Nach der AGA werde ich auch in der Kaserne Bleiben.
mein Zuhause ist ca. 5 km von der Kaserne entfernt. Ich mache auch nur Normal die 9 Monate.
Meine Frage ist nun ab wann ich einen Heimschläfer Antrag Stellen kann bzw. ob das schon in der AGA möglich ist oder erst nach der Versetzung in die Stammeinheit?
Grüße
sokar
Einen Antrag kann man jederzeit stellen. Da aber in der AGA um 22 Uhr Zapfenstreich ist, wird der wohl nicht genehmigt.
Also am besten erst in der Stammeinheit stellen.
Du brauchst keinen Heimschläferantrag stellen. Vorraussgesetzt du bist unter 25 und nicht verheiratet, bist du zum wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Allerdings hat man nach der AGA in der Regel Ausgang nach Dienstende bis zum Dienstanfang/Beginn des Rahmendienstes am nächsten Tag, was deinem Ziel in etwa gleich kommt (Wache und sonstige Dienste außen vor).
Du kannst dich dann lediglich von der Gemeinschaftsverpflegung befreien lassen, was ca. 145,00€ einbringt. Allerdings musst du glaubhaft versichern können, versorgt zu sein.
Ach ja, und ob du in Kaserne xy bleibst klärt sich garantiert nicht nach 2 Tagen und ist auch nicht verbindlich.
Als Mannschaftssoldat und U o.P doch normalerweise nur bis zum Frühstück oder?
Bis zum Dienstbeginn gehts doch nur ab U m P oder liege ich da falsch.
Nein, damit liegst du richtig.
Gruß Andi
Alles klar danke.
Macht während der AGA auch recht wenig Sinn zuhause zu schlafen. Meist gibts doch erst recht spät Dienstschluss und du musst pünktlich morgens um 5 da sein. Da ist es wesentlich angenehmer gleich dort zu bleiben.
Nach der AGA machts sogar Sinn zuhause zu schlafen, da kannste schön nach Dienstschluss um 16:30 nach hause fahren und hast noch was vom Tag ;)
Zitat von: mailman am 03. Oktober 2008, 15:35:06
Als Mannschaftssoldat und U o.P doch normalerweise nur bis zum Frühstück oder?
Bis zum Dienstbeginn gehts doch nur ab U m P oder liege ich da falsch.
Zitat von: Andi am 03. Oktober 2008, 15:47:52
Nein, damit liegst du richtig.
Gruß Andi
Wie so häufig: Kommt auf die Einheit an. Bei uns war Anwesenheitspflicht ab 06:59:59 ;) und somit zum Dienstbeginn.
Zitat von: Dennis812 am 03. Oktober 2008, 21:43:12
Wie so häufig: Kommt auf die Einheit an. Bei uns war Anwesenheitspflicht ab 06:59:59 ;) und somit zum Dienstbeginn.
Nein, das kommt nicht auf die Eonheit an - höchstens die mangelhafte umsetzung gegebener Befehle. ;)
Satz 217. ZDv 10/5
"Nach Dienstschluss - die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen
Erfordernissen - haben dienstfreie Zeit und damit freien Ausgang:
- Mannschaften während der Dauer der Allgemeinen Grundausbildung/Grundeinweisung
bis zum Zapfenstreich (23:00 Uhr), soweit sie zum Wohnen in der
Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind2),
- Mannschaften nach Ablauf der Allgemeinen Grundausbildung/Grundeinweisung
und Unteroffiziere ohne Portepee (oP) bis zum Frühstück, soweit sie zum
Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung
(Morgenkost) verpflichtet sind,
- Offiziere und Unteroffiziere mit Portepee (mP) bis zum Dienstbeginn.
Dies gilt auch für Unteroffiziere oP und Mannschaften, soweit sie vom Wohnen in
der Gemeinschaftsunterkunft und/oder von der Teilnahme an der Morgenkost befreit
sind.
Unteroffiziere oP mit bestandener Feldwebel-/Bootsmannprüfung gemäß § 14 der Soldatenlaufbahnverordnung4)
können vom Disziplinarvorgesetzten den Unteroffizieren mP
gleichgestellt werden."Gruß Andi
Und was sieht diese ZDv vor, wenn du dich von der Gemeinschaftsverpflegung abgemeldet hast - was ja nun defintiv geht?!
Äh, steht doch da. ;)
Alles klar...
Hab ich auch Recht nach der AGA 16:30 Dienstschluss zu machen wenn ich als Hilfsausbilder eingesetzt werde oder muss ich da von früh bis Abends mit dabei sein bzw. bekomm ich da überstunden und kann die in form von Urlaub absetzten?
Wenn der Ausbildungsbetrieb es erfordert das du bis zum Ende mit dabei bist, dann hast du keinen pünktlichen Dienstschluß
...die regelmäßigen Überstunden können aber als FvD geltend gemacht, wenn die Zeiten entsprechend sind.
Also "Überstunden" macht ein Soldat grundsätzlich nicht. Soldat ist er nämlich 24 Stunden am Tag und auch der Dienstzeiterlass sieht zwar eine grundsätzliche Wochendienstzeit von 46 Stunden vor, beschränkt die Dienstzeit aber nicht.
Und ob durch Anrechnungsfälle Freistellung vom Dienst gewährt wird entscheidet der Disziplinarvorgesetzte. Einen Anspruch gibt es aber nicht, denn es gibt ja noch die andere Option: Auszahlung.
Gruß Andi