Hallo Leute!
Ich soll am 03.11.2008 zum Zivildienst antreten. Aber irgendwie zieht es mich, ca. 2 Jahre nach meinem KDV Antrag, doch mehr zum Bund. Deswegen möchte ich meinen Antrag zurückziehen.
Das BAZ in Köln macht deswegen nen riesen Aufstand. Die meinten nämlich das wenn ich den Antrag jetzt zurückziehen würde, könnte ich nicht mehr zum Bund weil ich am 04.12.2008 23 werde. Aber einen Tipp geben um das zu beschleunigen konnte er nicht.
Nun zu meiner Frage:
Ich will den netten Herren nicht anzweifeln aber: Stimmt das was er sagte?
Was ist so schlimm daran einen Monat nach dem 23. Geburtstag Wehrdienst zu leisten?
Kann mein Einberufungstermin zum Zivi nicht auch zum Bund genommen werden?
Gruß
Sascha
Zitat von: Sascha St. am 03. Oktober 2008, 12:06:32Ich will den netten Herren nicht anzweifeln aber: Stimmt das was er sagte?
Es stimmt, dass man, wenn man nicht vom Wehrdienst zurückgestellt wurde (auf Grund von Ausbildung o.ä.), nur bis zum vollendeten 23. Lebensjahr einberufen werden kann.
ZitatWas ist so schlimm daran einen Monat nach dem 23. Geburtstag Wehrdienst zu leisten?
"Schlimm" ist daran nichts, es ist nur durch die derzeitige Gesetzeslage (im Normalfall) komplett ausgeschlossen. Genaueres steht im Wehrpflichtgesetz, das sich per Google oder unter www.gesetze-im-internet.de finden lässt.
ZitatKann mein Einberufungstermin zum Zivi nicht auch zum Bund genommen werden?
Nein, kann er nicht! Die Bundeswehr beruft vierteljährlich, immer zum Quartalsbeginn ein. Also quasi vor zwei Tagen, bzw. das nächste Mal am ersten Werktag nach dem 1. Januar.
Danke für die Antwort.
Da kommt mir allerdings eine weitere Frage auf:
Ist es dann überhaupt möglich den KDV-Antrag so kurzfristig zurückzuziehen? Mit anderen worten: Würde das dann nicht abgelehnt?
Weil dann will ich das gar nicht erst versuchen.
Hier einfach nur mal als Überlegung:
Du kannst auch nach dem 23. Geburtstag noch zur Bundeswehr, allerdings nur freiwillig, als SaZ. Die Bearbeitung der Bewerbung dauert aber mindestens zwei bis drei Monate.
Deinen Zivildienst musst Du nach Rücknahme des Antrags und erfolgter Bewerbung nicht antreten, außer wenn diese Bewerbung abgelehnt wird. Dann müsstest Du ihn theoretisch nachholen, weil Du sonst um beide Dienste herumkommen würdest. Du kannst Dich aber auf Deinen KV-Antrag nicht mehr berufen, weil Du ihn ja zwischenzeitlich zurückgezogen hast.
Genau wegen dieser Unvereinbarkeit äußert das Bundesamt nun seine Bedenken. Kann ja durchaus sein, dass Du genau diese Überlegungen anstellst, z.B. sogar einen negativen Entscheid auf Deine Bewerbung provozierst...
Sicher kann unser Jurist das genauer bewerten.
ZitatEs stimmt, dass man, wenn man nicht vom Wehrdienst zurückgestellt wurde (auf Grund von Ausbildung o.ä.), nur bis zum vollendeten 23. Lebensjahr einberufen werden kann.
Aber ich wurde damals schonmal zurückgestellt. Also kann ich doch noch bis 25 Jahre oder nicht?
Oder verstehe ich da was falsch?
Zitat von: Sascha St. am 03. Oktober 2008, 16:36:17
ZitatEs stimmt, dass man, wenn man nicht vom Wehrdienst zurückgestellt wurde (auf Grund von Ausbildung o.ä.), nur bis zum vollendeten 23. Lebensjahr einberufen werden kann.
Aber ich wurde damals schonmal zurückgestellt. Also kann ich doch noch bis 25 Jahre oder nicht?
Oder verstehe ich da was falsch?
du kannst um die zeit einberufen werden die du insgesamt zurück gestellt warst
du warst z.b. 2 jahre wegen ausbildung zurückgestellt dann verlängert sich das alter um diese 2 jahre.
Hmm,
Wenn ich mich recht erinnere dann wurde ich vom Wehrdienst nie zurückgestellt.
Das erste mal haben die sich bei mir gemeldet wegen Musterung. Da habe ich gerade meine Ausbildung begonnen und das habe ich denen geschrieben und dann bekam ich eine Einladung zur Musterung nach meiner Ausbildung.
Nach meinen unterlagen habe ich den KDV antrag gestellt bevor ich überhaupt einberufen wurde. Zurückgestellt wurde ich an sich nur vom Zivildienst weil ich gerade meine Meisterausbildung machte.
Zitat von: Sascha St. am 03. Oktober 2008, 19:21:34
. Da habe ich gerade meine Ausbildung begonnen und das habe ich denen geschrieben und dann bekam ich eine Einladung zur Musterung nach meiner Ausbildung.
dies währe die erste zurückstellung
Zitat
Zurückgestellt wurde ich an sich nur vom Zivildienst weil ich gerade meine Meisterausbildung machte.
und das zählt auch als zurückstellung
Die Verweigerung des Wehrdienstes ist eine Gewissensentscheidung und ist gem. Art. 1 Abs. 1 GG uneingeschränkt geschützt! Wenn die Gründe, die zu einer Verweigerung des Wehrdienstes geführt haben, nicht mehr bestehen, ist das anzuzeigen und der Bescheid zum zivilen Ersatzdienst aufzuheben.
Alle folgende Problematik sollte nicht mehr das Problem des Antragstellers sein. Ob die Bw an einer Einberufung festhät oder diese unterlässt, wird man sehen.
Zitat von: bayern bazi am 03. Oktober 2008, 19:40:46
Zitat von: Sascha St. am 03. Oktober 2008, 19:21:34
. Da habe ich gerade meine Ausbildung begonnen und das habe ich denen geschrieben und dann bekam ich eine Einladung zur Musterung nach meiner Ausbildung.
dies währe die erste zurückstellung
Zitat
Zurückgestellt wurde ich an sich nur vom Zivildienst weil ich gerade meine Meisterausbildung machte.
und das zählt auch als zurückstellung
Danke!
Na dann sollte das ja funktionieren bis zum nächsten Quartal.
Hab den Verzicht auf die Anerkennung nun abgeschickt. Vorab per Fax und per Post hinterher. Wie lange wird es dauern bis ich eine bestätigung bekomme? Also, nicht bis alles komplett bearbeitet wurde, das wird wohl etwas dauern aber es wird doch wohl eine Vorabbestätigung geben oder?
Gruß
Sascha
Hallo,
ich habe mich nun auch mal dazu durchgerungen hier etwas zu posten.
Ich habe damals verweigert und bin 2009 zum Zivildienst gegangen, den habe ich dann 2010 beendet.
(Ich muss dazu sagen, das ich ursprünglich zur AGA wollte, mich dann aber schlussendlich dem Druck von zu hause gebeugt habe und dann verweigert habe)
Seit diesem Zeitpunkt habe ich irgentwie das Gefühl das mir was fehlt...nach langen Überlegungen bin ich dann drauf gekommen, das es der Bund ist.
Ich bin vor kurzem 22 geworden und würde gerne dieses Jahr noch der Bundeswehr beitreten.
Wer kann mir Tipps geben, wie ich das anstelle.
Reicht zum zurückziehen des KDV-Antrags ein Dreizeiler?
Wie lange müsste ich dann warten bis ich eine Rückmeldung bekomme?
Ich würde nämlich gern zum 2. Quartal 2012 beitreten.
Danke schonmal im voraus für Antworten!
Fabian
Ja, 3-Zeiler reicht.
Dann bewerben und abwarten. Zum FWD sollte es recht zügig gehn aber wenn sie SAZ werden wollen könnte das schon länger dauern. Machen sie sich schon mal Gedanken wie sie sich vor dem Psychologen rechtfertigen wieso sie damals verweigert haben.
Für den FWD vielleicht nicht ganz so wild aber wenn sie SAZ werden wollen wird da sicher genauer nachgefragt.
ZitatReicht zum zurückziehen des KDV-Antrags ein Dreizeiler?
Ja, reicht. Die Erklärung müssen Sie zum ehemaligen Bundesamt für den Zivildienst schicken, damit dann auch Ihre Unterlagen zu Ihrem zuständigen KWEA geschickt werden.
ZitatWie lange müsste ich dann warten bis ich eine Rückmeldung bekomme?
Keine Ahnung, wie lange das Amt in Köln braucht. Dann wenden Sie sich an Ihr zuständiges KWEA und lassen sich dort beraten.
ZitatIch würde nämlich gern zum 2. Quartal 2012 beitreten.
Welchem Verein? ::) Den Termin können Sie vermutlich vergessen, jedenfalls bei einer Einstellung als SaZ. Aber auch für FWDL dürfte es eng werden.
Zu Ihren "Gewissensgründen" lasse ich mich lieber nicht aus.
Danke für die Hinweise, ich werd heute gleich noch das Schreiben fertig machen und abschicken.
Ich hoffe, das es schnell geht.
Mit freundlichen Grüßen
Senshu
Eine Sache wäre da noch...kann ich vom FWDL zum SAZ wechseln?
Zitat von: Senshu am 11. Januar 2012, 13:51:21
Eine Sache wäre da noch...kann ich vom FWDL zum SAZ wechseln?
Wie muss ich das verstehen?
Natürlich können sie das. Antrag stellen und dann läuft das schon.
Sie müssen dan natürlich noch ins ZnWG/OPZ und die verschiedenen Einstellungstest bestehn und es muss ein Dienstposten frei sein.
Wechseln ist nicht so ganz richtig.
Du kannst dich als FWDL ganz normal als SaZ bewerben und durchläufst dann das normale Bewerbungsverfahren wie jeder andere auch.
vielen dank...das war jetzt noch die letzte info die ich brauchte.
Ich hoffe das beste und freue mich schon auf meinen Dienst bei der Bundeswehr!
Wenn du meinst, dass du als FWDL eingestellt wirst und dich von da aus als SaZ bewirbst- ja das ist bei entsprechender Eignung möglich.