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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Daniela am 08. August 2004, 19:40:08

Titel: AGA / Eignungsübung
Beitrag von: Daniela am 08. August 2004, 19:40:08
Hallo
ich habe heute meinen Einberufungsbescheid bekommen. Dort steht das ich erstmal 4 Monate eine Eignungsübung machen soll.
Ist die Eignungsübung die AGA???
Ich sollte erst nach Bayern jetzt steht in dem Brief das ich nach Stadum soll.
Kann es sein das ich noch nach Bayern muss?

Kann mir da einer was genaues zu sagen?

Eine Frage habe ich dann noch wenn jemand schon 2 Jahre bei der Bundeswehr war wie alt darf er sein um da wieder rein zu kommen wenn er es möchte?

Danke im Voraus

Daniela
Titel: Re:AGA / Eignungsübung
Beitrag von: Randy27 am 08. August 2004, 23:03:30
Hallo Daniela!!

Wenn ich deinen Post lese, sieht es so aus, als wenn du zur EloKa kommst. (Bayern -> Donauwörth oder doch Stadum)

Wenn in deinem Einberufungsbescheid steht, dass du nach Stadum sollst, dann gehst du auch nach Stadum. Man hat dich nur "umgeplant". Sonst steht auf dem Stück Papier auch ein Ansprechpartner, den du anrufen kannst.
Deine Eignungsübung ist nichts anderes als die aus dem Zivilen bekannte Probezeit. Die Bundeswehr kann innerhalb der 4 Monate feststellen, ob dur für den Job geeignet bist oder nicht. Dementsprechend wirst du am Ende der 4 Monate zum SaZ ernannt oder auch nicht. Auch du kannst innerhalb der ersten 4 Monate feststellen, ob der Job dir liegt oder nicht und dementsprechend "kündigen".

Zu deiner 2. Frage: Mir ist nur die Altersbeschränkung für die Laurfbahn der Offiziere bekannt, die bei 25 Jahren liegt.
Titel: Re:AGA / Eignungsübung
Beitrag von: schlammtreiber am 09. August 2004, 08:38:42
und die AGA hat mit der Eignungsübung gar nichts zu tun
Titel: Re:AGA / Eignungsübung
Beitrag von: Daniela am 09. August 2004, 20:02:19
Super dann weiß ich schon ein wenig mehr.

Vielen Dank!!!