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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Greitler am 13. Oktober 2008, 10:01:44

Titel: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: Greitler am 13. Oktober 2008, 10:01:44
Hallo war SaZ 4 und habe bis jetzt BFD gemacht mit 90% ÜG weill ich Schule gemacht habe...also ca 1200Euro im Monat.Jetzt habe ich einen Teil der Prüfung nicht bestanden umd muss in 4 Monaten nochmal hin.Jetzt könnte ich eine Wehrübung bis zu meiner Prüfung machen,sagte mein alter Chef

Nur die Frage ist was verdiene ich da...bin ja ab 1 Nov arbeitslos.
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: der Lt am 13. Oktober 2008, 10:26:00
Als Wehrübender erhält man Wehrsold. Die genaue Höhe des Wehrsoldtagessatzes kannst du dem Leistungskatalog entnehmen: http://www.bundeswehr.de/portal/PA_1_0_P3/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W265ZEAN062INFODE/LeistungskatalogWehrpflichtigeReservisten.pdf?yw_repository=youatweb
Des Weiteren kannst du Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz beantragen. Auch zur Höhe dieser Leistungen findest du Angaben im Leistungskatalog.
Zusatz: Der Leistungskatalog wurde seit der letzten Erhöhung des Wehrsoldtagessatzes (+2,- Euro/Tag) noch nicht aktualisiert.
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: Greitler am 13. Oktober 2008, 15:24:50
Konnte die Frage in deinen link..nicht finden...kannst du mir grob sagen was ich kriegen würde mehr als 800EUR IM MONAT????
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: der Lt am 13. Oktober 2008, 18:26:20
Obwohl ich nicht nachvollziehen kann, warum du die relevanten Infos im Leistungskatalog nicht finden konntest, helfe ich dir mal auf die Sprünge.
Da ich weder deinen Dienstgrad, noch deine familiäre Situation kenne, kann ich nur in Form eines Rechenbeispiels mutmaßen:

Wehrsold
Wehrsoldtagessatz (hier:Stabsgefreiter) * Anzahl Wehrübungstage (hier:30):
13,25 Euro * 30 = 397,50 Euro

Es können ggf. weitere Leistungen (z.B. Reisebeihilfen) beantragt werden.

Unterhaltssicherung
Mindestleistung gem. § 13c USG (hier: Stabsgefreiter, ledig, ohne Kinder) * Anzahl Wehrübungstage (hier: 30):
20,45 * 30 = 612,- Euro

TOTAL: 1009,50 Euro




Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: FlipIII am 13. Oktober 2008, 21:59:18
Das sind mal gute Fragen,

Mein Sohn will das auch machen.Er war Stabsgefreiter und Fahrer.Ist jetzt leider arbeitslos und hatte 1400euro Verdienst,letztes Gehalt im Oct08.Habe gehört der Bund zahlt soviel das er genau so viel zahlt was er vorher verdient hat.Laut ihrer Rechnung s.o kommt das ja nicht hin.
Er bekommt Arbeitsamt seine 600 Euro im Monat,wird das eingestellt??
Gibt es noch Zuschläge vom Bund?für die Wohnung 15 km von der Kaserne,Essen?
Er möchte auch länger machen 3-6 Monate.

Das Problem ist habe gehört,das die Leute die arbeitslos sind bei einer Wehrübung richtig gut verdienen...wenn ich aber jetzt Rechne im Monat 20 Arbeitstage...laut ihrer Rechnung oben.komme ich auf fast das gleiche wie das Arbeitslosengeld.Und das verstehe ich nicht.???Gibt es noch was dazu???





Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: der Lt am 14. Oktober 2008, 08:41:30
Durch Wehrübungen wird man nicht reich!
Die Zahlung des Arbeitslosengelds entfällt während einer Wehrübung.
Mietbeihilfe wird für Wehrübende nicht gewährt. Der Wehrsoldempfänger hat Anspruch auf freie Verpflegung, Unterkunft sowie unentgeltliche ärztliche Versorgung. Wehrsold wird für den gesamten Zeitraum der Wehrübung gezahlt (also auch an Wochenenden und Feiertagen). Hinzu kommt noch die Erstattung von Reisekosten. Wie oben bereits erwähnt, kann man Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz bei der zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde beantragen. Als Arbeitsloser erhält man ZUSÄTZLICH zum Wehrsold den Mindestsatz nach §13c USG. Das sind für Ihren Sohn PRO WEHRÜBUNGSTAG mindestens 20,45 Euro.
Ihr Sohn darf im Regelfall maximal 3 Monate/Kalenderjahr wehrüben.
Ich verweise auf den Leistungskatalog (siehe Link in meiner ersten Antwort).
Weitere Infos gibts auch in dieser Broschüre:
http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/PA_1_0_P3/PortalFiles/C1256F8900489C69/W269NGTE573INFODE/InformationenfuerWehruebende_Uebende_09_2008.pdf?yw_repository=youatweb
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: F_K am 16. Oktober 2008, 08:40:05
@ Der Lt:

Ich rate ein nochmaliges Lesen des USG Gesetzes an.

Ist man als "ehemaliger" Arbeitnehmer jetzt arbeitslos, wird die USG Leistung nach dem Gehaltsausfall berechnet, den man gehabt hätte, als man noch gearbeitet hat.

Die Darstellung, man erhalte also sein letztes Gehalt, ist sachlich richtig.

(Siehe §13
3) Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht vor, erhält der Wehrpflichtige für jeden Wehrdiensttag 1/360 des Arbeitslohns, der in dem Jahre erzielt wurde, das dem Kalendermonat vor der Einberufung vorausgeht, nach Abzug der entrichteten Steuern vom Einkommen und der Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozial- und Arbeitslosenversicherung. § 10 Abs. 2 Nr. 2 zweiter Halbsatz und § 10 Abs. 3 gelten entsprechend.
)

Hinzu kommen dann die Wehrsoldzahlungen.(man erhält also insgesamt MEHR als damals).

Da das Arbeitslosengeld nicht weitergezahlt wird, verlängert sich natürlich die Bezugsdauer desselben.

Deshalb "lohnt" es sich für Arbeitslose ja, Wehrübungen zu machen.
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: Greiner am 16. Oktober 2008, 13:12:48
 ;D

Jetzt wird Besser..danke für deine Mail.

Und wie erfahren sie das??

Habe einen Antag auf Wehrübung gestellt aber nix reingeschieben das ich Arbeitslos bin...bin ich auch nicht ganz krieg ja noch Übergangsgebühren bis 30.09.08

Gestern haben sie mich angerufen das es klappt und ich von 1Nov-31.Dez und 01.01.09-31.03.08 machen kann.

Muss ich da noch Zettel ausfühlen??krieg ich dann das Geld in höhe der Übergangsgebühren (hab ja Schule gemacht)zählt das als Lohnausfall???


Oder muss ich mich jetzt irgentwo melden....

Danke
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: der Lt am 16. Oktober 2008, 17:29:06
@F_K

Danke für den Rat... damit muss ich mich zum Glück nicht befassen  ;)
Wenn das so der Fall ist, dann ist das für diese Arbeitslosen in der Tat sehr lukrativ.
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: F_K am 16. Oktober 2008, 20:23:00
@ Greiner:

Ja, Leistungen nach USG werden nur auf ANTRAG gewährt, da sind einige "Zettel" auszufüllen.

@ der Lt:

Na, aber mit dem § 13 USG doch dann hoffentlich irgentwann, oder willst Du selbstständig werden?

(Ansonsten: Gesetzestext ist ja genannt.)
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: der Lt am 17. Oktober 2008, 05:00:57
@F_K

Oeffentlicher Dienst  ;)
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: Greiner am 17. Oktober 2008, 18:45:20
@ Greiner:

Ja, Leistungen nach USG werden nur auf ANTRAG gewährt, da sind einige "Zettel" auszufüllen.

??? ??? ??? ??? ???

wo kriege ich denn Antrag her???
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: wolverine am 17. Oktober 2008, 21:21:47
Der wird mit dem Einberufungsbescheid mitversandt.
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: Greiner am 20. Oktober 2008, 11:22:52
Hallo.

So der die Einberufung ist da....

Naja der Antrag nach USG ist ja nicht so toll für mich,

3.11.08 gehts los

1.Kann ja keinen Verdienstausfall melden da ich ja noch in BFD bin bis 31.10.08
habe ganz frech denn BFD zu meinem Arbeitgeber gemacht.
Arbeitgeberbescheinigung konnte ich daher nicht ausfüllen......
2.Habe ich meine SaZ Zeit + meine BFD Zeit bis jetzt angeben + meinen Lohnzettel vom October 2008.
Und einen Brief beschriebn und ihnen die Lage beschrieben das,SaZ wat und jetzt Schule gemacht habe(BFD) mit gehalt usw....

Hoffe das klappt und ich kriege nicht nur eine Mindesleistung....


Oder???
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: wolverine am 20. Oktober 2008, 17:18:03
Wenn Sie z. Zt. im BFD sind, bekommen Sie mEn die Mindestleistung.
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: Greiner am 21. Oktober 2008, 13:04:16
 ??? ???

Ja was jetzt


LT sagt min.Leistung!!!!

f-K sag mein letztes Gehalt!!!

wolverine sagt min die Min.Leistung!!


3 Meinungen und was stimmt jetzt???
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: wolverine am 21. Oktober 2008, 13:23:09
Vielleicht liegt es einfach an ungenauer Terminologie: Was haben Sie im letzten Monat vor WÜ-Beginn erhalten? Die BFD-Leistungen sind eben kein Gehalt sondern Versorgungsbezüge (quasi eine vorgezogene Pension). Also hatten Sie offiziell kein "letztes Gehalt" und erhalten die Mindestleistung. Bei Leistungen nach SGB II oder III wäre es identisch: kein Gehalt, also Mindestleistung. Wenn Sie andere Einkünfte hatten, die ich überlesen habe, sieht die Sache anders aus.
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: Rebell am 21. Oktober 2008, 15:23:55
Muss mich hier dann doch mal einmischen:
Es gibt definitiv KEINE Mindestleistung!!! Es ist ist völlig egal, ob du noch aktiver Soldat warst in den letzten 2 Jahren, oder Übergangsgebührnisempfänger! Es wird ganz schlicht und ergreifend der SCHNITT dieser Einkünfte genommen und das is dann die Kohle, die Du von der USB bekommst!
Das weiß ich deshalb so genau, weil ich 2007 60 tage Wehrübung gemacht habe und von 07.2002 bis 06.2006 Zeitsoldat war und eben ab dem 07.2006 die Übergangsgebührnisse bekommen habe! Also hat die Behörde einfach die letzten Gehälter genommen, und daraus die Summe errechnet!
Die nehmen allerdings nich einfach den Durchschnitt, sondern irgend eine seltsame Berechnungsformel, aber das kommt fast aufs Gleiche wie ein Durschnitt!
Um das Ganze mal vereinfacht in Zahlen da zu stellen:
Z.B.:
Bemessungsgrundlage: 6 Monate aktiver Dienst mit einem Nettogehalt von 1500 € und 6 Monate ÜGB in höhe von 1250 €(je nachdem ob du 60, 75 oder 90 % bekommst)
Macht also im Schnitt ungefähr: 1375 €
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: Kev5422 am 28. Oktober 2008, 18:47:16
Gude,

hoffe ich bin hier Richtig,also habe wie er ÜGB bis 31.10.08 ,jetzt kriege ich erst nen Job im Jan09

Also bin 1.11.08 Arbeitslos mit Bezügen.....

Jetzt die Frage krieg ich überhaupt was?HABE DA SCHON VIEL GEHÖRT!!!Denn Antrag hab ich heute losgeschickt...

2.

Und wenn ich Wehrübung mache "würde" im DeZ


Lohnt sich das´?

Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: Rebell am 29. Oktober 2008, 20:21:22
Hast Du den Text, den ich oben geschrieben habe gar nicht gelesen??  ???
Für Dich gilt das Gleiche! Also die Behörde bildet einen Mix aus Deinen Einkünften(Bw-Gehalt, ÜGB) der letzten 12 Monate und DAS bekommst Du dann als Unterhaltssicherung während der Wehrübung! PLUS natürlich Deinen Wehrsold, Verpflegungsgeld, Familienheimfahrten am Wochenende, usw direkt von der Bundeswehr!
Das Rechenbeispiel habe ich ja bereits genannt.
Wenn Du SAZ 8 oder länger warst, dann bekommt man ja 21 Monate oder länger ÜGB! Also erübrigt sich ja das Rechnen, weil man dann ja logischerweise 12 Monate lange das Gleiche bekommen hat! Außer man hat was verändert und z.B. ne BFD-Maßnahme abgebrochen und bekommt jetzt nur 75% anstatt 90% des letzten Bw-Gehaltes.
Alles klar soweit? Ansonsten einfach gerne nochmal fragen...
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: Greiner am 31. Oktober 2008, 16:41:27
Also,habe heute denn Anruf bekommen,also ich muss jetzt beim Arbeitsamt mir bestätigen lassen das ich 2 Tage arbeitlos bin.Und Arbeitslosengeld beantragen diesen bewilligungsbescheid und die höhe geht dann an die Unterhalts.....behörde .Und die Rechnen neu .Bis dahin bekomme ich Min.Leistung und dann nachzahlung.

Versteht das auch nicht..dachte die richten sich nach... meinen letzten gehalt.

naja mal sehn was ich kriege.
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: panzer0007 am 04. November 2008, 18:27:33
Hi

wie wir bezahlt??

Zb.



Dez hat 31 Tage......krieg ich da die Arbeitstage???also 21 oder 31 bezahlt??

BEI MIR WÄREN ES 13,50 am Tag..........mal 21 oder 31?
Titel: Re: Wehrübung,nach BFD..
Beitrag von: Rebell am 04. November 2008, 19:16:25
@panzer0007
Also den normalen Wehrsold bekommst Du PRO TAG! Also wenn Du z.B. vom 01.12. bis 15.12. eine Wehrübung machst, dann bekommst Du 15mal Deine 13,50€! Auch für die Samstage und Sonntage wo Du evtl. gar keinen Dienst hast!
Eine Ausnahme gibt es beim "Leistungszuschlag"! Der wird nur pro wirklich gedientem Tag gezahlt! Also keine Wochenenden, Feiertage oder Urlaubstage!! Es sei denn Du schiebst an einem dieser Tage Dienst! Dann bekommt man natürlich auch für diesen Tag den Zuschlag!