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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Sabdro am 17. Oktober 2008, 14:18:58

Titel: Ausgemustert, alter Arbeitsplatz?
Beitrag von: Sabdro am 17. Oktober 2008, 14:18:58
Hallo,
habe einen unbefristeten arbeitsvertrag, und wurde zum 1.10 einberufen.
Jetzt wurden körperliche schäden festgestellt und meine entlassung geprüft (vorraussichtlich nächste woche).
wann muss ich denn rein rechtlich meinem arbeitgeber bescheid geben das ich ausgemustert wurde/werde? wenn ich zb am mittewoch ausgemustert werde muss ich am do weider beim alten arbeitgeber antreten?
wie läuft das ganze ab?

danke
Titel: Re: Ausgemustert, alter Arbeitsplatz?
Beitrag von: Fiestaman am 17. Oktober 2008, 14:34:44
Am besten Unverzüglich nach der Ausmusterung deinem alten AG bescheid geben. Wenn du ausgemustert bist wirst du ja nicht zwangsläufig sofort am nächsten Tag die Kaserne verlassen. Erstmal ist dann noch Verwaltungskram, Auskleidung usw. zu regeln.

Wann du dann, nach der Entlassung, wieder zur Arbeit erscheinen sollst wird dir dein AG mitteilen.
Titel: Re: Ausgemustert, alter Arbeitsplatz?
Beitrag von: wolverine am 17. Oktober 2008, 15:08:28
Man erhält eine Dienstzeitbescheinigung, aus der eindeutig hervorgeht, bis wann man den Status "Wehrdienstleistender" hatte. Und am Folgetag ist man wieder Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten.