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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Hoic am 21. Oktober 2008, 17:16:47

Titel: Musterung und ZNwG
Beitrag von: Hoic am 21. Oktober 2008, 17:16:47
Hallo zusammen,

habe die ein oder andere Frage an euch!
Habe mich vor nem Monat ca. beworben als SAZ Feldjäger/Feldwebel bei der BW im KWEA. Mein Wehrdienstberater meinte, da ich noch keine Musterung hinter mir habe.. würde er mich bei der Musterung melden und die Einladung würde in den nächsten Tagen kommen!
So nu ist der Bescheid für die Musterung da und ich freu mich auch schon riesig drauf (Auch wenn es erst der Anfang eines langen Weges ist, aber hauptsache es geht mal los).
So nu zu meinen Fragen:

Ist es möglich das die BW mich zieht? Sprich, ich den Grundwehrdienst doch noch machen muss? Die Bewerbung als Feldjäger läuft zum 01.10.09.
Bin 23, habe eine Wohnung mit meiner Freundin zusammen seit ca. 8 Monaten und einen kleinen Sohn. Würde die BW mich in der Zeit meines Grundwehrdienstes Finanziell unterstützen? Sprich, das meine Familie die Wohnung halten kann und trotz des Wehrdienstes ein Einkommen hat?

Oder ziehn sie mich nicht ein, da ich mich ja Beworben habe und sie das Ergebniss der ZNwG abwarten wollen? Weil als SAZ müsste ich ja auch nochmal 3 Monate in den Grunddienst, wenn ich nicht ganz falsch liege!?!



Hoffe ihr koennt mir weiter helfen,

lg Hoic
Titel: Re: Musterung und ZNwG
Beitrag von: BulleMölders am 21. Oktober 2008, 19:22:03
Sofern ein Bewerbungsverfahren zum SaZ läuft, ist der Vorgang zur Zuziehung zum Wehrdienst gestoppt.
Sollte das Bewerbungsverfahren negativ ausgehen, dann wird der Vorgang dann wieder aufgenommen.
Titel: Re: Musterung und ZNwG
Beitrag von: Bökel am 21. Oktober 2008, 19:41:43
Smiley;) Also, grundsätzlich kannst Du davon ausgehen, dass während der Bewerbungsphase als Soldat auf Zeit keine Einberufung zum Grundwehrdienst erfolgt. Da Du sowieso bereits 23 Jahre alt bist, einen Sohn hast und zusammen mit Deiner Freundin das Sorgerecht ausübst, wirst Du als Wehrpflichtiger eigentlich nicht mehr betrachtet. Also, entspanne Dich und bereite Dich auf die Prüfung im ZNwG vor.
Titel: Re: Musterung und ZNwG
Beitrag von: Hoic am 22. Oktober 2008, 01:09:32
Vielen dank euch beiden! Werde mich dann mal weiter vorbereiten und hoffen das alles positiv ausfällt! Mal schaun wann der Termin beim ZNwG ist.

lg Hoic