Hallo Zusammen...
also ich selber war schon beim Bund und es hat mir sehr gefallen...Ich bin direkt nach der Schule hin und hatte somit kaum Probleme...
Ich bin aber hier um wegen meinem kleinen Bruder zu Fragen...der ist jetzt schon 21 und hat sich vor kurzem ein neues Auto gekauft. Er zahlt monatlich 300€ für die Raten und dann noch Versicherung und was sonst noch so kommt. Jetzt ist er zum 01.01.09 einberufen wurden und hat natürlich keine Ahnung wie er das Auto weiter bezahlen soll...gibt es da irgendwelche Möglichkeiten durch die Bundeswehr?
MFG
Falls Du mit "irgendwelche Möglichkeiten durch die Bundeswehr" eine Ratenzahlung o.ä. durch den Bund meinst: Nein!
Dein Bruder kann unter Verweis auf den Wehrdienst mit dem Kreditgeber verhandeln und eine niedrigere Rate oder sogar eine Aussetzung (?) von Raten vereinbaren. In aller Regel lässt man mit sich reden wenn das früh genug angesprochen wird.
Die Versicherung für ein angemeldetes Auto muss weiter bezahlt werden. Vielleicht sollte Dein Bruder über eine Abmeldung des Autos für die neun Monate nachdenken und sich einen eventuellen Mobilitätszuschlag (bei heimatferner Einberufung) für die Zeit nach Dienstende zurücklegen. Familienheimfahrten sind schließlich frei; für andere Fahrten gibts den Bahnberechtigungsausweis.
Von der Bundeswehr sowieso nicht.
Wenn überhaupt über die Unterhaltsicherungsbehörde. Aber auch da sehe ich schwarz, denn das Auto ist sicher nicht Lebensnotwendig sondern reines Privatvergnügen. Damit wird die Unterhalssicherungsbehörde auch zu 99% nicht für die Raten oder die Versicherung des Autos aufkommen.
Mit der Bank reden und die Raten für das Auto wenn möglich für die Zeit aussetzen und das Auto stilllegen.
Für die Zeit des Wehrdienstes lässt sich normalerweise jeder Kredit/ jedes Darlehen stunden. D.h. nach den 9 Monaten bezahlst du diesen einfach weiter ab wie vorher.
Es gab mal die Moeglichkeit das die Unterhaltsicherungsbehoerde einen Stellplatz/Garage fuer das abgemeldete Auto uebernimmt, da es ja abgemeldet nicht mehr auf oeffentlichen Plaetzen/Strassen abgestellt werden darf. Aber ob es diese Regelung noch gibt weiss ich grad nicht.
Ja, die gibt es noch.
Einfach einen Beratungstermin bei der regionalen Unterhaltssicherungsbehörde ausmachen.
Gruß Andi