Ich bin zum 1. Oktober einberufen, habe mich aber, da die Einberufung zunächst auf sich warten ließ, für einen Studienplatz beworben und eine Zulassung für dieses Jahr erhalten. Gibt es einen Rechtsanspruch darauf, dass diese Zulassung gültig bleibt, bis ich meinen Wehrdienst beendet habe? Oli85
Wenn Du nur Grundwehrdienst machen musste, kannst Du doch befreit werden wenn du zur Schule gehst oder studierst.
durch die bundeswehr zeit werden dir glaub ich zwei warte semester angerechnet.
Musst du mal mit deinem Kreiswehrersatzamt abklären!!
Erste Annahme ist voellig korrekt. Sie teilen der Universitaet mit, dass Sie zum Grundwehrdienst einberufen sind, bei einer erneuten Bewerbung um Zulassung nach dem Grundwehrdienst bei dieser Universitaet haben Sie dann Rechtsanspruch auf einen Studienplatz in diesem Fach.
mfg,
Simon
@Bastian
Es wird einem nichts durch die Bundeswehr angerechnet, nur wer 9 Monate Grundwehrdienst leistet kann im Normalfall eben auch genau 2 Semester lang nichts studieren, daher 2 Wartesemester. Und nein man kann sich nicht einfach zurueckstellen lassen, es sei denn man hat bereits mehr als 1/3 seines Studiums absolviert.