Ich bin jetzt 21 und werde im Mai vorausichtlich Vater, im Moment stehe ich kurz vor Beendigung meiner Kaufmännischen Berufsausbildung.
Seit langer Zeit schon ist es ein großer Wunsch von mir gewesen zum Bund zu gehen, ich wurde auch gemustert T2 und eine überdurchschnittliche EUF.
Aber jetzt kommt wie gesagt ein Kind, und ich habe einerseits gehört das die wahrscheinlichkeit jetzt noch genommen zu werden gen Null gesunken wäre da der Bund WOhnung etc. bezahlt, und so auch für eine Familie, diese Kosten will de Bund natürlich vermeiden und daher werde ich wohl keinen Einberufungsbescheid kriegen.
Andere sagen das gäbe keine Probleme da der Bund die Familie nicht bezahlt, der Sold in der Grundausbildung allerdings nur zwischen 200 und 500 Euro beträgt, und davon werde ich niemals meine Familie bezahlt bekommen!
Kann mir jemand sagen welche Aussichten ich in meiner Position wirklich habe?
Beim für mich zuständigen KWE bekam ich keine richtige Antwort, nur solche Sachen wie "Warten sie doch ersteinmal ab." und "Vielleicht bekommen sie ihren Einberufungsbescheid ja auch garnicht."
Dazu kann leider niemand eine verbindliche Antwort geben - sprich ob Du einberufen wirst oder eben nicht.
Fakt ist, dass die Unterhaltssicherungsbehörde Soldaten und z.T. auch deren Familien Beihilfe gewährt.
Erstmal herzlichen Glückwunsch!
Zitat von: PaganHeritage am 11. November 2008, 14:43:23Aber jetzt kommt wie gesagt ein Kind, und ich habe einerseits gehört das die wahrscheinlichkeit jetzt noch genommen zu werden gen Null gesunken wäre da der Bund WOhnung etc. bezahlt, und so auch für eine Familie, diese Kosten will de Bund natürlich vermeiden und daher werde ich wohl keinen Einberufungsbescheid kriegen.
"Der Bund" zahlt nur den normalen Wehrsold etc.. Dir stehen höchstens noch zusätzliche Gelder von der Unterhaltssicherungsbehörde zu, für die die Bundeswehr aber, meines Wissens nach, nicht aufkommen muss. Der Bundeswehr könnte es dementsprechend eigentlich egal sein.
Es ist aber so, dass du dich auf Antrag vom Wehrdienst befreien lassen kannst, wenn du Vater bist bzw. "die elterliche Sorge" ausübst. Betonung liegt bei "auf Antrag"! Es ist also kein Ausschluß-Kriterium, sondern nur eine Möglichkeit, sich vom Wehrdienst befreien zu lassen. Die Initiative dazu muss von dir ausgehen!
ZitatAndere sagen das gäbe keine Probleme da der Bund die Familie nicht bezahlt, der Sold in der Grundausbildung allerdings nur zwischen 200 und 500 Euro beträgt, und davon werde ich niemals meine Familie bezahlt bekommen!
Dafür gibt es die Unterhaltssicherung. Schau dir mal das Unterhaltssicherungsgesetz (http://bundesrecht.juris.de/usg/) an und kontaktiere die Unterhaltssicherungsbehörde (z.B. bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, ansonsten kann jedes zuständige Bürgerbüro o.ä. vermitteln), damit du einen groben Überblick über die dir möglicherweise zustehenden Zahlungen bekommst. Die Miete kann etwa (anteilig) übernommen werden, zudem gibt es gewisse Mindestleistungen für Ehe-/Lebenspartner sowie Kinder. Aber was genau davon in deinem Fall alles genutzt werden kann, solltest du mit den zuständigen Sachbearbeitern abklären.
Der Sold liegt mittlerweile bei 9,41€ je Tag, dazu kommen unter Umständen noch weitere Zahlungen wie Mobilitätszuschlag, Verpflegungsgeld (für Tage, an denen nicht an der Truppenverpflegung teilgenommen wird) etc..
Sollte das alles nicht reichen, so gäbe es noch die Möglichkeit, sich auf Antrag auf Grund "besonderer Härte" vom Wehrdienst zurückstellen zu lassen.
ZitatKann mir jemand sagen welche Aussichten ich in meiner Position wirklich habe?
Beim für mich zuständigen KWE bekam ich keine richtige Antwort, nur solche Sachen wie "Warten sie doch ersteinmal ab." und "Vielleicht bekommen sie ihren Einberufungsbescheid ja auch garnicht."
Genauer kann die Auskunft aber eigentlich auch nicht sein ;) Es ist prinzipiell möglich, dass du einberufen wirst, das heißt aber noch lange nicht, dass die Einberufung auch wirklich erfolgt!
Wenn du unbedingt zur Bundeswehr möchtest, dann klär das vorher mit der Unterhaltssicherungsbehörde und sprich anschließend mit dem Kreiswehrersatzamt ab, dass du auch wirklich einberufen wirst. Oder denk drüber nach, ob eine Verpflichtung als Zeitsoldat für dich und deine Familie in Frage kommen würde.