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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Xray am 19. November 2008, 13:46:52

Titel: Schweres Problem
Beitrag von: Xray am 19. November 2008, 13:46:52
Tag Kameraden,

ich habe das Problem dass ich mich als SaZ mit Widerruf verpflichtet habe und nun möglicherweise Sprunguntauglich werde. Inwiefern kann dies meinen weiteren Dienst in der Bundeswehr gefährden? Ich möchte aufjedenfall bei der Bundeswehr bleiben und habe auch heute mein Widerruf abgegeben und um schnellstmögliche Ernennung zum SaZ gebeten.

Besteht also die Gefahr das ich ganz rausfliege?

Gruß

Xray
Titel: Re: Schweres Problem
Beitrag von: mailman am 19. November 2008, 14:12:18
Für welche Verwendung bist du den vorgesehen? Ist dafür eine Sprungtauglichkeit nötig?

Evtl. wir man entlassen aber das muß nicht sien. Ich kenn es nur aus meiner Einheit da wurde ein UA der als Transportuffz vorgesehen war und keinen BCE machen durfte, umgeplant.
Titel: Re: Schweres Problem
Beitrag von: Xray am 19. November 2008, 22:51:14
Vorgesehene Verwendung ist FschJgFw, nun hat sich aber wie gesagt herausgestellt das ich möglicherwiese Sprunguntauglich werde... War dieser Transport Uffz auch mit Widerruf verpflichtet? Deshalb frage ich nämlich, ich will ja unbedingt bleiben wenn nicht hier, dann eben woanders.

Gruß

Xray
Titel: Re: Schweres Problem
Beitrag von: Flexscan am 19. November 2008, 22:55:27
Der Verlust der Sprungtauglichkeit ist nicht gleichzusetzen mit Dienstunfähigkeit (T5).

Wird man sprunguntauglich aber kann noch andere Dienste vorsehen wird man versetzt und nicht automatisch ausgemustert.

Immer locker bleiben junger Mann  ;)
Titel: Re: Schweres Problem
Beitrag von: Timid am 19. November 2008, 23:13:35
Ich würde einfach mal das Gespräch mit den zuständigen Vorgesetzten (Zugführer bzw. Disziplinarvorgesetzter) suchen, nur die können verlässliche Auskünfte geben.

Aber da, wie Flex geschrieben hat, Sprunguntauglichkeit nicht mit Wehrdienstuntauglichkeit gleichgesetzt werden kann, wäre es für den Dienstherrn sicherlich sinnvoll, wenn der betreffende Soldat auf einen anderen Dienstposten versetzt wird und dort seinen Dienst leistet. Das wird dann vermutlich mit einer anderen Verwendung einher gehen, muss aber noch nicht einmal eine Versetzung an einen anderen Standort bedeuten, da es sicherlich auch in Fallschirmjägerbataillonen Stellen für Feldwebel ohne Sprungtauglichkeit geben kann. Oder zumindest in der jeweiligen Brigade.

Und vielleicht wird auch vorher probiert, die Sprungtauglichkeit wiederherzustellen, soweit das möglich ist. Damit, mit Verzögerung, der vorgesehene Dienst geleistet werden kann.

Es gäbe also sicherlich genug unterschiedliche Möglichkeiten. Eine belastbare Auskunft können daher nur die Vorgesetzten in Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeitern/Stabsabteilungen geben.
Titel: Re: Schweres Problem
Beitrag von: schlammtreiber am 20. November 2008, 09:04:13
Abgesehen davon ist die Aufgabe DEINES Rechtes auf Widerruf vollkommen irrelevant in diesem Fall. Du gibts damit nur DEIN Recht auf, die Bundeswehr kann Dich trotzdem jederzeit entlassen wenn die entsprechenden Gründe vorliegen.
Titel: Re: Schweres Problem
Beitrag von: Xray am 20. November 2008, 09:55:21
Ja, son Dreck... ich würd gerne Springen.

Ich habe mir nur Sorgen darum gemacht, wiel ich in Verbindung mit diesem Widerruf Verpflichtet bin. Hab meinem Hauptmann aber gestern schon einen Zettel reingelegt, mit dem ich meinen Widerruf abgebe. Aber ihr habt ja eigentlich auch recht, ich habe auch Kameraden die SaZ ohne Widerruf sind und bei denen es innerhalb dieser 6 Monatigen Probezeit zur Sprunguntauglichkeit gekommen ist und diese trotzdem nicht entlassen wurden.

@Timid

Ich bin in keinem Btl ich bin in einer Heeresschule.

Danke für eure Hilfe Kameraden.

MkG

Xray
Titel: Re: Schweres Problem
Beitrag von: HangLoose am 22. November 2008, 18:00:55
Die Verpflichtung auf Widerruf ist unerheblich bei deinem Problem. Denn dies besagt nur das du die Möglichkeit hast innerhalb der ersten 6 Monate deine Verpflichtung zu widerrufen.
Alle SaZ haben eine 6monatige Probezeit die Seitens der Bw in Anspruch genommen werden kann. Darüber hinaus wird die Dienstzeit danach erstmal max. auf 4 Jahre festgesetzt.
Titel: Re: Schweres Problem
Beitrag von: mailman am 22. November 2008, 18:21:19
Und außerdem kann die BW auch Soldaten in den ersten Dienstjahren aufgrund von Nichteignung entlassen.
Titel: Re: Schweres Problem
Beitrag von: wolverine am 22. November 2008, 20:35:21
Aus gesundheitlichen Gründen ist das unter bestimmten Voraussetzungen soger immer möglich.