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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: CHK am 25. November 2008, 17:40:57

Titel: AGA Frage
Beitrag von: CHK am 25. November 2008, 17:40:57
Hi leute hab da mal ne frage und zwar fang ich am 05.01.09 als saz4 in augustdorf an und wollte mal wissen ob man die AGA nicht bestehen kann? wenn ja was passiert dann wird man dann "gekündigt"? will auf jeden fall diese 4 jahre da bleiben

danke schon mal im voraus

CHK
Titel: Re: AGA Frage
Beitrag von: erdpichel am 25. November 2008, 17:47:48
ja, man keine eine AGA nicht bestehen, zB wenn man krank ist und viele dinge nicht mitmachen kann. die folge ist eine teilweise oder komplette wiederholung der AGA.
ein SaZ kann in den ersten 4 Jahren (also deiner kompletten Dienstzeit) bei nichteignung gekündigt werden. Solltest als partout deine AGA nicht bestehen, könnte das ein Grund sein, dich zu kündigen...
aber mach dir mal keinen kopp, wenn man sich nicht all zu dumm anstellt, dann geht das schon, und solltest du dich verletzen, dann ist das nunmal so, dann reißt dir deswegen auch keiner den kopp ab!
Titel: Re: AGA Frage
Beitrag von: mailman am 25. November 2008, 18:46:50
Man kan eine AGA nicht, nicht bestehen das es sie kein Lehrgang ist. Umngangssprachlich spricht man zwar von durchfallen aber das ist falsch.

Wichtiger als die ersten Dienstjahre sind erst mal die 6 Monate Probezeit bevor die Dienstzeit festgesetzt wird.
Hier kannst zwar nicht "kündigen" wohl aber die Bw. (Außer du hast ein Widerrrufsrecht)
Titel: Re: AGA Frage
Beitrag von: CHK am 25. November 2008, 19:06:21
was gibts denn dan z.B. für gründe des nich bestehens?
Titel: Re: AGA Frage
Beitrag von: mailman am 25. November 2008, 19:09:02
Wie gesagt man kann die aga nicht, nciht bestehen.

Man kann aber Ausbildungsinhalte verpassen oder versemmlen, die man dann nachholen muss. Dabei kann es vorkommen das man die gesamte AGA noch mal durhcläuft.
Titel: Re: AGA Frage
Beitrag von: Zebra am 25. November 2008, 19:14:31
Es kann durchaus passieren, dass die ATN, die mit der AGA verbunden ist, nicht zuerkannt wird.

Gerade bei SaZ/FWDL wird dann in der Regel darauf entschieden, dass Ausbildungsabschnitte wiederholt werden müssen, damit die ATN zuerkannt werden kann.

Je nachdem wie umfangreich die Mängel sind, kann es dann auch mal durchaus passieren, dass man erneut 3 Monate in der AGA verbringt.

Dies kommt dann imho einem Nichtbestehen faktisch gleich.


MkG

Zebra
Titel: Re: AGA Frage
Beitrag von: T-80 am 25. November 2008, 20:14:40
Aber es ist nicht so, dass die dann sagen, du hast es nicht geschafft und brauchst nicht mehr wiederzukommen, oder?
Titel: Re: AGA Frage
Beitrag von: mailman am 25. November 2008, 20:17:32
Je nach dem wie die Begleitumstände waren schon.

wiederkommen wird man schon (außer wenn man ausgemustert wird) um seinen GWD zu leisten.