Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich mache zurzeit eine kaufm. Ausbildung, die ich nächstes Jahr im Sommer (2009) beenden werde. Dieser Beruf sagt mir aber nicht so sehr zu, deshalb fange ich im Oktober 2009 eine weitere Ausbildung zum Justizsekretär (mittl. Dienst). Ich hatte dieses Jahr meine Musterung und wurde mit T2 gemustert, außerdem werde ich nächstes Jahr im November 23 Jahre alt.
So meine Frage wäre nun, ob ich nächstes Jahr meinen Grundwhrdienst antretten muss oder nicht? Kann es sein, dass ich zurückgestellt werde, da ich eine neue Ausbildung mache.
Vielen Dank im Voraus.
Man hat nur bei der Erstausbildung einen Anspruch auf Zurückstellung.
Also muss ich nächstes Jahr meinen Grundwehrdienst antretten?
Auch dann wenn man in der Ausbildung unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn ist. Diese Ausbildung kann ich ja nicht unterbrechen oder zu einem späteren Zeitpunkt beginnen.
Versuch macht klug. Einfach mal beim zuständigen KWEA anrufen, den Sachverhalt schildern und fragen wie es damit aussieht.