Moin kameraden ich bin zurzeit im 8.Dienstmonat und habe im feburar 2010 mein DZE. ich habe vor meiner grundausbildung kindergeld bekommen meine frage habe anspruch auf kindergeld da ich fwdl bin??
Als FWDL hast du rechtlich den Status eines GWDL, es ändert sich also nichts.
Gruß Andi
je nach dem, wie alt du bist und in welchem beschäftigungsverhältniss du stehst kannst du danach aber wieder kindergeld bekommen, bzw deine eltern...