Was kann man nach der Grundausbildung eigentlich alles für "Tätigkeitsrichtingen" einschlagen?
Wann muss man sich da entscheiden?
Danke, Martin
das wird doch schon vor der AGA festgelegt, je nach dem für was du tauglich bist und wieviele stellen frei sind.
Ich interpretiere Ihren Satz natuerlich nur, aber im Sinne einer "freien Wahl/Entscheidung" laeuft da nicht wirklich etwas. Sie koennen bei der Eignungsfeststellung drei Wuensche aeussern, wofuer Sie gerne eingesetzt werden moechten, die werden dann wenn moeglich beruecksichtigt. Haengt von Bedarf und Eignung ab. Grundlegende Informationen gibt es auf www.bundeswehr-karriere.de oder bei Ihrem Wehrdienstberater (naechstes KWEA oder Nachwuchsgewinnungszentrum).
mfg,
Simon
Edit: Link falsch geschrieben.....und bei mir stand damals nur "Wunsch", da stand nichts davon, dass ich nur Truppengattungen angeben duerfte. :-)
Die Wünsche beziehen sich aber auf Truppengattungen, nicht auf Verwendungen. Die ergibt sich aus Musterung und Stellenlage.