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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: malo am 05. April 2003, 20:46:56

Titel: KDV nach sechs Monaten
Beitrag von: malo am 05. April 2003, 20:46:56
Ich bin jetzt im siebten Monat bei der Bundeswehr und muss da raus. Ich will einen KDV-Antrag astellen, aber weiß nicht, ob und wie das geht. Habe irgendwann gehört, dass es jetzt eh zu spät dafür ist, weil ich nur den Grundwehrdienst mache.

Egal, ob ihr denkt, das lohnt sich nicht mehr - meine Zugführer wollen mich fertig machen und machen das auch, wegen meiner Einstellung. Ich tue alles, was befohlen wird, wenn auch nicht mit Lust. Jetzt haben sie sich in den Kopf gesetzt meine Grundeinstellung zu ändern und meinen Willen zu brechen. Sie lassen mich ihr Büro putzen und schlagen mich für die Wochendwache vor und bei jeder Gelegenheit bekomme ich irgendeinen Seitenhieb. Letztens hat er mich bei der Waffenausbildung im Freien gefragt, ob es mir kalt ist. Und als ich ja sagte, hat er mir über die Wange gestreichelt und mich bemitleidet wie einen Hund. (Bei der Gelegenheit: Kann ich den noch Anzeigen, weil er mich ohne meine Einwilligung angefasst hat? Wie lange habe ich Zeit dafür?)

Egal, ich halte das psychisch einfach nicht mehr durch. Habe schon die schlimmsten Mordfantasien gehabt. Einschlafen konnte ich nun auch schon öfters nicht, weil ich Angst hatte, was wohl am nächsten Tag auf mich zukommt.

Also, ich will einfach nur wissen, wie das ist mit dem Verweigern jetzt noch. Geht das??? Und wie??
Titel: Re:KDV nach sechs Monaten
Beitrag von: BleedMage am 06. April 2003, 00:25:33
Egal was dein zugführer sagt, einen KDV-Antrag kann JEDER Soldat JEDERZEIT stellen, unabhängig ob GWDLer, SaZ oder BO und unabhängig von seiner Restdienstzeit!
Und wenn dich dein zugführer richtig fertigmacht deswegen solltest du eine Beschwerde über ihn bei deinem Disziplinarvorhesetzten in Betracht ziehen. So hart wie sich das anhört, aber das ist manchmal halt die einzigste Lösung.

Der KDV-Antrag wird übrigens ebenfalls bei deinem DV eingereicht.
mfg
Bleed
Titel: Re:KDV nach sechs Monaten
Beitrag von: malo am 06. April 2003, 10:08:04
Wo reiche ich meinen KDV-Antrag ein, und was muss ich beifügen??
Was ist danach?? Wie lange muss ich noch Zivildienst machen???
Titel: Re:KDV nach sechs Monaten
Beitrag von: BleedMage am 06. April 2003, 10:38:58
Was genau du beifügen musst weiß ich nicht, eingereicht wird er meines Wissens nach bei deinem Disziplinarvorgesetzten.
Sollte er durchkommen leistest du im Regelfall deine Restdienstzeit als Zivi ab plus den einen Monat den die Zivis länger machen müssen als die Wehrdienstleistenden.
Titel: Re:KDV nach sechs Monaten
Beitrag von: Sven W. am 06. April 2003, 17:44:32
Deine Wehrdienstzeit wird 1:1 auf deine Zivildienstzeit angerechnet.

Was du beilegen mußt weiß ich nicht, das wird dir aber sicher dein Disziplinarvorgesetzer sagen können.

Titel: Re:KDV nach sechs Monaten
Beitrag von: wadenbeisser am 07. April 2003, 21:45:55
Zitat...und was muss ich beifügen??
Wie wäre es mit einer Begründung des Antrags?

Aber ob das
Zitatmeine Zugführer wollen mich fertig machen und machen das auch, wegen meiner Einstellung. Ich tue alles, was befohlen wird, wenn auch nicht mit Lust. Jetzt haben sie sich in den Kopf gesetzt meine Grundeinstellung zu ändern und meinen Willen zu brechen. Sie lassen mich ihr Büro putzen und schlagen mich für die Wochendwache vor und bei jeder Gelegenheit bekomme ich irgendeinen Seitenhieb. Letztens hat er mich bei der Waffenausbildung im Freien gefragt, ob es mir kalt ist. Und als ich ja sagte, hat er mir über die Wange gestreichelt und mich bemitleidet wie einen Hund.
eine hinreichende Begründung ist?  ???

Und für dieses:
ZitatEgal, ich halte das psychisch einfach nicht mehr durch. Habe schon die schlimmsten Mordfantasien gehabt. Einschlafen konnte ich nun auch schon öfters nicht, weil ich Angst hatte, was wohl am nächsten Tag auf mich zukommt.
empfiehlt sich ein Besuch beim TrArzt!
Titel: Re:KDV nach sechs Monaten
Beitrag von: Marco am 07. April 2003, 21:50:53
ich würd sagen das zweitere zitat rechtfertigt eine beschwerde, jedoch keinen kdv-antrag. der kdv-antrag sollte die normale begründung beinhalten wie sie auch normal ur musterung eingereicht wird.
Titel: Re:KDV nach sechs Monaten
Beitrag von: wadenbeisser am 07. April 2003, 22:15:30
Zitat von: Marco am 07. April 2003, 21:50:53
ich würd sagen...  
Die Würde des Menschen ist unantastbar! Würdest Du sagen oder sagt Du?

Zitat....das zweitere zitat rechtfertigt eine beschwerde, jedoch keinen kdv-antrag.
Mordfantasien und Angstzustände rechtfertigen auch keine Beschwerde!
Sie sind allerhöchstens Ausfluss oder Folge eines Verhaltens durch andere Soldaten und dieses wäre dann beschwerdewürdig!

Zitat
der kdv-antrag sollte die normale begründung beinhalten wie sie auch normal ur musterung eingereicht wird.
Die Musterung wird begründet? Komisch...... ;D