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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: 12398756 am 10. Januar 2009, 13:34:28

Titel: Zapfenstreich
Beitrag von: 12398756 am 10. Januar 2009, 13:34:28
Hallo Kameraden,

gibt es eine Regelung die es verbietet nach dem Zapfenstreich noch die Toilette zu besuchen? Kann ja sein das man irgendwann in der Nacht mit voller Blase aufwacht.
Weil wir dürfen das nicht, und das find ich irgendwie eigenartig.
Titel: Re: Zapfenstreich
Beitrag von: Jales am 10. Januar 2009, 14:03:01
Kann eigentlich nicht sein. Wenn du nachts irgendwann aufs Klo musst, dann musst du eben. Was willste denn sonst machen ? Ne Flasche nehmen ?
Titel: Re: Zapfenstreich
Beitrag von: Andi am 10. Januar 2009, 15:24:47
Nein eine solche Anweisung grenzt selbstverständlich an Körperverletzung und ist deswegen ein rechtswidriger, unverbindlicher Befehl, noch dazu ohne dienstlichen Zweck.
Nach dem Zapfenstreich hat der Soldat zu ruhen, was aber nicht bedeutet, dass dadurch irgendwelche Körperfunktionen beeinflussbar sind 8schon allein vom Logischen her unmöglich).

"Eigenartig" wäre für eine solche Anweisung noch bei weitem zu freundlich ausgedrückt.

Gruß Andi
Titel: Re: Zapfenstreich
Beitrag von: 12398756 am 10. Januar 2009, 22:21:30
Dacht ichs mir schon, aber vllt. wollt sich der GvD auch nur wichtig machen. Naja ich werd mal sehn wie es nächstes Mal wird. Und dann eventuell melden.
Titel: Re: Zapfenstreich
Beitrag von: Andi am 11. Januar 2009, 00:38:50
Der GvD ist kein Vorgesetzter, sondern nur Erfüllungsgehilfe des UvD.

Gruß Andi
Titel: Re: Zapfenstreich
Beitrag von: Dennis812 am 11. Januar 2009, 17:57:03
...und kann auf Befehl des UvD auf Basis der VVO in keiner Form "Vorgesetzer" werden?

(Bin selber nicht mehr sicher  ;) )
Titel: Re: Zapfenstreich
Beitrag von: mailman am 11. Januar 2009, 18:04:10
Nein kann er glaube ich nicht.

Und ich weiß nicht ob der Uvd berechtigt ist dem GvD zum Vorgesetzten aufgrund besonderer Anordnung zu machen.
Titel: Re: Zapfenstreich
Beitrag von: APDSFS-T am 11. Januar 2009, 18:21:49
Bei der Bundeswehr gibt es keine "Erfüllungsgehilfen".

Der GvD besitzt gemäß der VVO nicht die Vorgesetzteneigenschaft wie der UvD, er kann jedoch dessen Befehle übermitteln. Geschieht dies, gelten die Befehle gegenüber allen, die dem UvD unterstehen. Dies entbindet aber den UvD nicht von der Pflicht, rechmässige/verbindliche Befehle zu erteilen, unabhängig davon, wie die Hintergründe des hier geschilderten Sachverhaltes sind.
Titel: Re: Zapfenstreich
Beitrag von: schlammtreiber am 12. Januar 2009, 11:06:50
Um das Ganze mal zusammen zu fassen:

Ja, Du darst nachts pinkeln gehen. Auch wenn der GvD sich auf den Kopf stellt.