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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: FreiWild87 am 14. Januar 2009, 12:30:36

Titel: Nachträglich ausmustern lassen
Beitrag von: FreiWild87 am 14. Januar 2009, 12:30:36
Hallo zusammen,

ich hätte ein Frage bzgl. meiner Wehrpflicht und meiner nachträglichen Ausmusterung im Bezug auf dem Wehrdienst.

Folgende Situation:
Ich wurde im Oktober letzten Jahres zur Musterung berufen wo ich auf T2 tauglichkeit gemustert wurde.
Zu der Zeit hatte ich auch den Willen meinen Wehrdienst anzutreten, da ich in meiner jetzigen ausbildung nicht ganz glücklich war und mein faules naives damaliges dasein den wehrdienst als tolle Alternative empfand.
Da mich aber mittlerweise der Ergeiz, nach der Ausbildung weiterhin bei meinem jetzigen Arbeitgeber zu arbeiten, gepackt hat und ich auch eine mündliche zusage zu einem Ein-Jahres-Vertrag bekommen habe, möchte ich vorerst bleiben.
Der Wehrdienst reizt mich kein bisschen mehr und daher möchte ich mich nachträglich ausmustern lassen.

Um es kurz und knapp zusammen zu fassen:
Ich hatte Anfang letzten Jahres einen mehrmonatigen Aufenthalt in einer Klinik, wegen eines Suizidversuches und befinde mich immer noch in therapeutischer Behandlung.
Dies habe ich bei meiner Musterung aber in keinster Weise erwähnt, da ich zu der Zeit wie gesagt unbedingt gezogen werden wollte und ich wusste das man dafür direkt ausgemustert wird.
Ich wurde auch nach meines Wissens nicht danach gefragt.

Daher meine Frage, ist es möglich mich nachträglich ausmustern zu lassen und wie genau muss ich vorgehen?!

Den Einberufungsbescheid zu meinen wehrdienst habe ich bereits heute bekommen, wo steht das mein Wehrdienst zum 01.04.2009 beginnen soll.

Grüße

FreiWild
Titel: Re: Nachträglich ausmustern lassen
Beitrag von: BulleMölders am 14. Januar 2009, 12:42:16
Man kann sich nicht ausmustern lassen.
Bei der Musterung wird festgestellt ob man für den Wehrdienst tauglich ist.
Ist man das, dann muss man auch seinen Wehrdienst ableisten.
Man kann eine Nachmusterung beantragen um festzustellen ob man immer noch tauglich ist.
Die Nichterwähnung der Medizinischen Vorgeschichte stellt ein Vergehen dar.

Immer wieder schön zu lesen, wie sich jemand die Fakten und Tatsachen so auslegt wie es ihm gerade in den Kram passt.
Passt das Medizinische Problem nicht in die Planung wird es verschwiegen und dann hat man es sich anders Überlegt und nun kommt einem das Problem sehr gelegen.
Titel: Re: Nachträglich ausmustern lassen
Beitrag von: FreiWild am 14. Januar 2009, 13:29:26
Vorab danke für die ersten Zeilen deiner Antwort

Zitat von: BulleMölders am 14. Januar 2009, 12:42:16
Immer wieder schön zu lesen, wie sich jemand die Fakten und Tatsachen so auslegt wie es ihm gerade in den Kram passt.
Passt das Medizinische Problem nicht in die Planung wird es verschwiegen und dann hat man es sich anders Überlegt und nun kommt einem das Problem sehr gelegen.

Nun, Dinge ändern sich nun mal. Was ich damals in meinem jugendlichen Wahn getan und gesagt habe sehe ich heute als ein Fehler an, da ich zu der Zeit nicht wusste was ich will. Heute hingegen weiß ich es. Ich würde nichts lieber machen als diesen Fehler zu revedieren, aber es gut nun mal nicht.
Von daher kannst du dir deine beleidigende persönliche Meinung sparen und dich entgegen deiner anscheinend bisherigen Vorlieben in Foren beleidigend gegenüber Fremden Personen zu äußern, wieder der Pflege deines Kühlschranks widmen.

Entschuldige.. Aktion und Reaktion.. du kennst ja das Spiel..

Schönen Tag noch
Titel: Re: Nachträglich ausmustern lassen
Beitrag von: Dennis812 am 14. Januar 2009, 14:49:02
Bevor das ausartet - Sachlich bleiben; vorallem wenn man Tipps haben möchte (-->@FreiWild).

Man kann sich nicht aussuchen, ob man GWD leistet oder nicht. Der E-Bescheid ist rechtskräftig. Kontaktieren Sie Ihr KWEA, teilen Sie "Ihre Geschichte" mit - dazu sind Sie verpflichtet und Erklärungen sind Ihnen per Zustellungsurkunde (Einschreiben) mit zugegangen; lassen Sie sich ggf von einem Bw oder Amtspsychologen durchchecken und harren Sie der Dinge, die dann dort kommen.
Titel: Re: Nachträglich ausmustern lassen
Beitrag von: BulleMölders am 14. Januar 2009, 15:06:00
Zitat von: FreiWild am 14. Januar 2009, 13:29:26
Von daher kannst du dir deine beleidigende persönliche Meinung sparen und dich entgegen deiner anscheinend bisherigen Vorlieben in Foren beleidigend gegenüber Fremden Personen zu äußern, wieder der Pflege deines Kühlschranks widmen.
Ich kann zwar in meiner Äußerung nichts beleidigendes und schon gar nichts persönliches entdecken aber da das Empfinden eines jeden anders ist, entschuldige ich mich bei all dehen die sich durch die Äußerung persönlich beleidigt fühlen.
Es war nicht meine Absicht jemanden persönlich oder sonstwie zu beleidigen.

Was allerdings die Pflege meine Kühlschranks damit zu dun hat ist mir ein Rätzel.
Titel: Re: Nachträglich ausmustern lassen
Beitrag von: Fitsch am 14. Januar 2009, 19:27:22
Zitat von: FreiWild87 am 14. Januar 2009, 12:30:36
Hallo zusammen,
Servus,

Zitat von: FreiWild87 am 14. Januar 2009, 12:30:36... Der Wehrdienst reizt mich kein bisschen mehr und daher möchte ich mich nachträglich ausmustern lassen...
interessiert nicht, Art. 12 GG i.V.m. WPflG.
Oder kurz gesagt: "Wir sind hier nicht bei "wünsch-Dir-was"

Zitat von: FreiWild87 am 14. Januar 2009, 12:30:36Ich hatte Anfang letzten Jahres einen mehrmonatigen Aufenthalt in einer Klinik, wegen eines Suizidversuches und befinde mich immer noch in therapeutischer Behandlung.
Dies habe ich bei meiner Musterung aber in keinster Weise erwähnt
Erwarte eventuelle Konsequenzen ...

Zitat von: FreiWild87 am 14. Januar 2009, 12:30:36...  ist es möglich mich nachträglich ausmustern zu lassen ...
... ja ...

Zitat von: FreiWild87 am 14. Januar 2009, 12:30:36und wie genau muss ich vorgehen?!
beim KWEA beichten?!?!

Zitat von: FreiWild87 am 14. Januar 2009, 12:30:36
Den Einberufungsbescheid zu meinen wehrdienst habe ich bereits heute bekommen, wo steht das mein Wehrdienst zum 01.04.2009 beginnen soll.

sollte bis zu diesem Datum der Einberufungsbescheid nicht widerrufen / zurückgenommen werden ist diesem Folge zu leisten!

Horrido
Titel: Re: Nachträglich ausmustern lassen
Beitrag von: wolverine am 15. Januar 2009, 11:51:11
Eine Ausmusterung wird von der Bw gemaht und bedarf nicht der Mitwirkung (von wegen "lassen"). Z. Zt. haben Sie einen Musterungsbescheid "wehrdiensttauglich" und einen Einberufungsbescheid. Dem Letzteren ist - wie bereits gesagt - Folge zu leisten. Man kann jetzt dem zuständigen KWEA Mitteilung über die verschwiegenen medizinischen Tatsachen machen und dann abwarten, was passiert. Entweder wird der E-Bescheid aufgehoben oder nicht. Im letzteren Fall rückt man ein. Dann kann dort noch einmal seine Geschichte vortragen und das Ergebnis der Eingangsuntersuchung abwarten. Möglich ist, dass sich nichts ändert und man weiter wehrdiensttauglich ist.
Titel: Re: Nachträglich ausmustern lassen
Beitrag von: snake99 am 15. Januar 2009, 15:53:38
Noch ein Nachbrenner @FreiWild:

Das Ableisten des Grundwehrdienstes oder Ersatzdienstes ist keine "Kann-Bestimmung" sondern in den Gesetzbüchern der Bundesrepuplik Deutschland klar geregelt! Möchte man dieser Pflicht nicht nachkommen, weil man keine Lust hat, muss man u. U. mit Konsequenzen rechnen.

Sei froh, dass du in der heutigen Zeit deine Musterung hast. Bis Ende der 90er war es fast unmöglich, sich "mal eben" ausmustern zu lassen, wobei der "Kalte Krieg" an diesem Phänomen bestimmt nicht unschuldig war ...

Denkt vielleicht auch mal an eure zukünftigen Arbeitgeber. Ein "ausgemustert" im Lebenslauf unter Wehrdienst macht sich da nicht immer gut ...
Titel: Re: Nachträglich ausmustern lassen
Beitrag von: Xray am 23. Januar 2009, 13:17:56
nur mal so ein gedankenanstoß, wehrdienst hat dich gar nicht zu reizen, das ist deine pflicht.
Titel: Re: Nachträglich ausmustern lassen
Beitrag von: Pioneer am 08. Februar 2009, 17:28:39
Zitat von: snake99 am 15. Januar 2009, 15:53:38
Denkt vielleicht auch mal an eure zukünftigen Arbeitgeber. Ein "ausgemustert" im Lebenslauf unter Wehrdienst macht sich da nicht immer gut ...



;D Ich hatte erst neulich einen Kollegen, der sich im öffentlichen Dienst (in nem Bauhof einer kleineren Gemeindeverwaltung) beworben hat und sich beim Einstellungsgespräch "äußerst unangenehme Fragen" wegen der Ausmusterung stellen lassen mußte. Das ging los mit ner Frage über den Ausmusterungsgrund, ob dieser denn noch bestünde und endete in der klaren Frage ob er nicht einfach nur "keine Lust" hatte...

Er hat mir dann auch berichtet, daß er aufgrund dieser Fragen sich ziemlich schlechte Chancen auf die Stelle ausrechnet...
Titel: Re: Nachträglich ausmustern lassen
Beitrag von: Andi am 08. Februar 2009, 17:30:48
Wohl eher auf Grund seiner Antworten. ;)
Titel: Re: Nachträglich ausmustern lassen
Beitrag von: Pioneer am 08. Februar 2009, 17:59:10
Zitat von: Andi am 08. Februar 2009, 17:30:48
Wohl eher auf Grund seiner Antworten. ;)

Stimmt...