Verstehe deine Frage nicht.
Du schriebst, dass du T2 gemustert wurdest. Da du auch schon deinen E-Bescheid bekommenn hast sollte erstmal für den Grundwehrdienst alles okay sein.
Sofern die Bundeswehr ein Problem in deinem Zahn sieht, wird sie dir das mitteilen.
Ggf. kannst du das Problem während deiner Dienstzeit bei der Bw beseitigen lassen, sofern die Ärzte eine Notwendigkeit dafür sehen.
Zunächst mal: Die Gesundheit sollte immer vorgehen! Wenn dafür eine Zahnspange wirklich notwendig ist - dann ist es halt so und sollte auch so hingenommen werden. Klar, man kann sicherlich solange den Arzt wechseln, bis man auf jemanden trifft, der den eigenen Wünschen entspricht, und nicht dem, was medizinisch sinnvoll wäre. Aber ob das dann immer die beste Lösung ist, ist fraglich.
Sinnvoll wäre es daher, das Gespräch mit dem Kreiswehrersatzamt zu suchen. Einfach anrufen, das Problem schildern, gegebenenfalls mit Untersuchungsergebnissen mal vorbeifahren und einen Termin mit einem der dortigen Ärzte ausmachen. Nur dann wird man wirklich sinnvolle Auskünfte darüber bekommen, ob es wirklich ein Ausmusterungsgrund wäre etc..
Wenn es kein dringendes Problem ist, könnte es darüber hinaus ja vielleicht auch sein, dass die Behandlung erst nach der Dienstzeit (als Wehrpflichtiger) erfolgen muss und dementsprechend aufgeschoben werden kann. Genaueres wird aber nur ein Arzt sagen können.
Zusammengefasst: Nochmal mit dem behandelnden Arzt und dem Kreiswehrersatzamt in Verbindung setzen, damit eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung gefunden werden kann.
Zitat von: snake99 am 25. Januar 2009, 09:56:31Du schriebst, dass du T2 gemustert wurdest.
Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, wird bei der Musterung allerdings regulär keine zahnärztliche Untersuchung durchgeführt, sondern erst nach Dienstantritt. Dementsprechend wird sowas, speziell, wenn sich die Probleme erst in der Zeit nach der Musterung gezeigt haben sollte, vermutlich beim Tauglichkeitsgrad nicht berücksichtigt.
ZitatGgf. kannst du das Problem während deiner Dienstzeit bei der Bw beseitigen lassen, sofern die Ärzte eine Notwendigkeit dafür sehen.
Gegebenenfalls wird es aber auch zu einer vorübergehenden Wehrdienstunfähigkeit führen! Gerade bei den Zähnen ist die Bundeswehr ja durchaus pingelig (da es nunmal um größere Geldbeträge oder langwierige Behandlungen gehen kann).