Hallo!
Mein Freund ist bei der Bundeswehr (Zeitsoldat) und ich habe mir heute sagen lassen, dass es mehr Geld bringt, wenn man verheiratet ist!
z. B. muss er dieses Jahr noch auf ein Lehrgang (4 Monate) und nächstes Jahr dann für 4 Monate ins Ausland.
nun planen wir gerade das zusammenziehen und wollen dann nach dem Auslandseinsatz heiraten, da es bekanntlich ja "gut" Geld gibt.
Mein Kollege meinte heute, dass es sinnvoller wäre, wenn wir bald heiraten weil wir uns damit
a) absichern (falls mal was passiert)
b) man einiges mehr an Geld bekommt.
kann mir bitte sagen, ob das stimmt und wie sich das dann zum gehalt verhält? (%)
... auch, weil man z. B. einige Monate getrennt ist? (getrennt lebt?)
was für Zuschüsse sind das? (nennen sich wie?)
es klingt vielleicht stumpf, aber seine ex-frau + kinder wollen ja auch immer Geld haben und da wäre es ja nicht schlecht, wenn für uns auch mal etwas übrig bleibt!
Danke und Gruß
Hallo Naddl005,
ob mehr Geld eine gute Grundlage für eine Ehe sind, dazu will ich jetzt mal nichts sagen. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Aber ich weiß, dass man mehr Geld bekommt, wenn man verheiratet ist. Es gibt ja auch Trennungsgeld, wenn dein Freund von seiner Familie getrennt ist. Bekommt mein Freund auch zurzeit.
Wieviel mehr Geld man bekommt, dass weiß ich jetzt auch nicht so genau. Ich glaube so um die 300,- €. Bin mir aber nicht sicher. Und Kindergeld bekommt er ja auch von der BW.
Da müsste sich dein Freund mal erkundigen. Der sitzt ja an der Quelle. ;)
LG
puschenmaus
hi...
ohhh... das sollte nicht so rüberkommen, dass ich nur aufs Geld aus bin...
es ging mir einfach darum, dass uns der Staat heutzutage nichts schenkt und ich will dem Staat ja auch nichts schenken... ???
Heiraten wollen wir so oder so... (auch wenn man dadurch keine Vorteile hätte)
Kindergeld von der BW?
gruß
Wenn ihr heiraten wollt solltet ihr das tatsächlich vor einem Auslandseinsatz machen. Wenn er während dieses Einsatzes getötet werden sollte wärst du sonst nämlich nicht abgesichert.
Familienzuschlag und etwaiges Trennungsgeld sollten aber tatsächlich nicht die Basis für eine Heirat sein. Allerdings ist es tatsächlich ein Grund eine Hochzeit, die feststeht nicht zu lange hinauszuzögern.
Gruß Andi
Hi,
ja, von der Bundeswehr gibt es Kinderzuschlag und nicht grad wenig. Wie viel genau weiß ich jetzt nicht, weiß nur, dass es das gibt und wie gesagt nicht wenig.
Wenn ihr sowieso heiraten wolltet, dann würde ich es auch noch vor dem Auslandseinsatz machen, damit du abgesichert bist, falls ihm etwas passieren sollte. ( Was wir natürlich nicht wollen! )
Dann wünsche ich euch alles gute für eure Zukunft. ;)
LG
puschenmaus
Es gibt keinen "Kinderzuschlag", sondern entsprechend höheren Familienzuschlag. Aber es geht hier ja auch nicht um Kinder, sondern um Heirat ohne Kinder, deswegen verstehe ich den Beitrag nicht.
Gruß Andi
Zitat von: Naddl005 am 29. Januar 2009, 13:32:47
[...], aber seine ex-frau + kinder wollen ja auch immer Geld haben [..]
Ich denke Puschenmaus bezieht ihre Beiträge darauf.
Zitat von: Naddl005 am 29. Januar 2009, 13:32:47... es klingt vielleicht stumpf, aber seine ex-frau + kinder wollen ja auch immer Geld haben und da wäre es ja nicht schlecht, wenn für uns auch mal etwas übrig bleibt! ...
Du darfst dabei nicht vergessen, dass seine Ex-Frau mit dem Kind u.U. höhere Ansprüche geltend machen kann, wenn dein Zukünftiger mehr verdient. Somit kann es passieren, dass unterm Strich das gleiche für euch übrig bleibt ...
Glücklicherweise ist das neue Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2009 in dem Punkt wesentlich freundlicher zum Zahlenden ;)
Meinst du das ernst oder ironisch?
Ein Mitarbeiter von mir muss seit dem 1.1.09 mehr zahlen als vorher.
Durchaus ernst gemeint. Ob der Kollege jetzt eine seltsame Ausnahme darstellt oder woran es sonst liegt weiß ich natürlich nicht, aber im Großen und Ganzen werden die Zahlenden entlastet da an die Zahlungsempfänger höhere/frühere Anforderungen zum selbständigen Verdienst des Lebensunterhalts gerichtet werden. Ich wickel grad meine Scheidung ab, bin also etwas im Thema drin...
Mangels Fachwissens kann ich die Aussage nicht beurteilen. Mein Mitarbeiter war nur sehr verägert darüber, dass er nun etwas mehr zahlen muss, obwohl die Regierung eigentlich etwas anderes versprochen hatte. Ob die Aussage meines Mitarbeiters letztendlich der Wahrheit entspricht -> keine Ahnung. Er hat mir nicht seine Finanzen offenbart, doch warum sollte er sonst sowas sagen?
ahh... das klingt ja schon alles recht gut und interessant :O)
nochmal ne Frage: mein Freund hat ja auch ein Kind und er hat das 1/2 sorgerecht! Sein Kollege meinte auch, dass er da mehr Geld kriegen könnte, wenn er das angibt, aber muss seine ex darüber informiert werden?? und steht ihr da die hälfte zu?? ...
"Kindergeld" wird immer nur einmal bezahlt - mutmaßlich in diesem Fall an die Kindesmutter, weil die Kinder ja bei ihr leben. Es soll ja auch den Kindern zugute kommen.
Gruß Andi
ohh... dann bin ich bzw sind wir falsch informiert!
Sein Kollege meinte, dass man vom Wehramt (???) einen zusätlichen kleinen Lohn bekommt (Quasi zusätzlich zum Gehalt) ... also, dass die bundeswehr ein teil des unterhalts bezahlt ??? jetzt verwirre ich mich selbst gerade... er meinte, dass das wohl 90 EUR sind (ist ja nur ein Kind) ... ist das alles kompliziert da *lach*
Also, es gibt einmal das "Kindergeld":
1.Kind 164 EUR
2.Kind 164 EUR
3.Kind 170 EUR
weiteres Kind 195 EUR
Steuerfreibetrag 6024 EUR
Es wird auf Antrag (und nur einmal) gezahlt, entweder an den Berechtigten (in dessen Haushalt das Kind lebt) oder (nach Anspruchsabtretung) an das Kind selbst.
Dann gibt es den "Familienzuschlag" für Angehörige des Öffentlichen Dienstes (also auch Soldaten). Es gibt ihn für das Bestehen einer Ehe und das Vorhandensein von Kindern. Wie hoch er ist richtet sich nach der spezifischen Besoldung des Soldaten, siehe [urlhttp://www.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W27H4F3W149INFODE/Tabellen+2009+Intranet.pdf?yw_repository=youatweb]hier[/url].
Auch der Familienzuschlag für Kinder wird nur einmal gezahlt - wenn die Mutter ihn erhält (weil sie auch im öffentlichen Dienst ist), wird der Vater ihn nicht erhalten.
Gruß Andi
ahhh... gut zu wissen... vielen dank für die Info und den link!!!!
also bekommt Sie den Zuschlag nicht, weil Sie "angeblich" auf 400,00 EUR arbeitet.
gibt es bei der BW eigentlich auch rechtsabteilungen?
(da eine private rechtschutzvers. nicht besteht)
evtl. fühlen sich ja einige angesprochen, die sich getrennt haben / geschieden haben und der andere partner versucht, alles rauszuholen was nur irgendwie geht! und heutzutage geht ja nichts ohne rechtschutzvers.!
99,99 Prozent aller Rechtsschutzversicherungen schliessen Leistungen im Rahmen von Scheidungen und Scheidungsfolgenverfahren AUSDRUECKLICH aus. >:(
Zitat von: Naddl005 am 30. Januar 2009, 11:27:17
gibt es bei der BW eigentlich auch rechtsabteilungen?
Ja klar, aber nicht, damit ein Soldat auf Kosten der Bundeswehr seinen Privatkram erledigt, sondern zur Rechtsberatung und Rechtsvertretung der Bundeswehr. ;)
Zitatevtl. fühlen sich ja einige angesprochen, die sich getrennt haben / geschieden haben und der andere partner versucht, alles rauszuholen was nur irgendwie geht!
Jaja, immer die bösen anderen...
Gruß Andi
Wenn wir schon alle Leistungen zusammentragen, sollte das steuerliche Ehegattensplitting nicht vergessen werden.
Dann - wie schon erwähnt - die höheren Trennungsgeldsätze bei dienstlicher Abwesenheit (während besonderer Auslandsverwedungen ist dies im AVZ enthalten).
Dass die vorgenannten Mehrleistungen den Unterhaltsanspruch erhöhen, halte ich hingegen für falsch.
Servus,
ich grabe mal dieses Thema aus, auch wenn es schon etwas älter ist. Bei mir ist es auch langsam so weit, dass das Thema Hochzeit im Raum steht. Würde mir dafür gerne einen Überblick verschaffen über die finanziellen Folgen (seitens des Dienstherrn und steuerlich) sowie ne Frage zum Thema Trennungsgeld/Wohnungsanerkennung nach der Hochzeit stellen.
1: Auf die Besoldung wirkt sich ne Eheschließung ja in mehrfacher Hinsicht aus. Die Beträge für den Familienzuschlag und das Kindergeld (falls vorhanden) im Jahr 2013 sind mir bekannt. Trennungsgeld wird abhägig von Entfernung zum anerkannten Wohnsitz gezahlt...
2: ... dazu gleich der zweite Punkt. Ich hab es bei meiner letzten Verwendung am Heimatort nicht geschafft, unsere gemeinsame Wohnung anerkennen zu lassen (hing mit dem Mietvertrag zusammen. Blöde Sache). Nun höre ich immer wieder: "Sobald du verheiratet ist, wird dir der Wohnort der Frau ohne wenn und aber anerkannt". Ist das wirklich so einfach? Ist eine Anerkennung auch dann möglich, wenn ich selbst nach der Hochzeit keinen Mietvertrag vorweisen kann, in dem ich als Hauptmieter drinnen stehe? Wenn ja, besteht dann sofort ein Anspruch auf Trennungsgeld, oder erst nach der nächsten Versetzung?
3: Ich bin derzeit in Steuerklasse I. Für Eheleute gibt es ja mehrere Möglichkeiten der Steuerklasseneinteilung, u.a. dass der Mehrverdiener in Klasse III und der Geringverdiener in Klasse V geht. Eine genaue Berechnung der zu erwartenden Folgen wird wohl nur beim Steuerberater möglich sein, aber kann mir vlt jemand einen groben Anhaltspunkt geben? Ich kann nämlich garnicht einschätzen wie sich so eine Konstellation auf das Gehalt eines A10ers auswirkt. Liegt das im Bereich 50€ Netto oder reden wir hier von um die 300€ Netto? Oder gar mehr? :o
Beste Grüße!
Zu 3.
Du kannst zumindest schon mal über einen Gehaltsrechner (z.B.
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/) schauen, wie sich der Wechsel der Steuerklasse bei dir auswirken würde.
Zitat von: DerTommy86 am 05. Juni 2013, 12:51:37
3: Ich bin derzeit in Steuerklasse I. Für Eheleute gibt es ja mehrere Möglichkeiten der Steuerklasseneinteilung, u.a. dass der Mehrverdiener in Klasse III und der Geringverdiener in Klasse V geht. Eine genaue Berechnung der zu erwartenden Folgen wird wohl nur beim Steuerberater möglich sein, aber kann mir vlt jemand einen groben Anhaltspunkt geben? Ich kann nämlich garnicht einschätzen wie sich so eine Konstellation auf das Gehalt eines A10ers auswirkt. Liegt das im Bereich 50€ Netto oder reden wir hier von um die 300€ Netto? Oder gar mehr? :o
Beste Grüße!
So etwas voraus zu berechnen ist äußerst schwierig. Als erstes müssen alle und wenn ich sage alle, dann meine ich alle, Steuerlich Relevanten Tatbestände mit einfließen. Wobei man viele der Tatbestände ja noch gar nicht abschätzen kann, da Höhen von Beiträgen zu Versicherungen für die zukünftigen Jahre und/oder den Rest des laufenden Jahres noch gar nicht feststehen.
Und solange das nicht alles zu 90% feststeht ist eine Prognose was besser ist immer schwer.
Ich habe zu Zeiten, als ich die Steuer noch ohne Computer berechnen konnte, schon erlebt das aufgrund der schlecht gewählten Steuerklassenwahl nach eine Prognose es zu erheblichen Nachzahlungen kam, die dann in vielen Fällen mal nicht so einfach auf zu bringen waren.
Ich würde immer VI/VI wählen, da zahlt zwar jeder im Monat ein wenig mehr aber eine unliebsame Überraschung nach Ende des Jahres bleibt aus.
Zitat von: BulleMölders am 05. Juni 2013, 13:05:17
Ich würde immer VI/VI wählen, da zahlt zwar jeder im Monat ein wenig mehr aber eine unliebsame Überraschung nach Ende des Jahres bleibt aus.
Das kann tatsächlich passieren? :o Wär ja ziemlich blöd... Der Rechner von Lidius spuckt mir als Pauschalaussage ein Plus von ca. 280€ aus, was schon mal sehr verlockend klingt ;) Aber natürlich sind das Sachen, die man im Schulterschluss mit dem Steuerberater absprechen sollte, wenn es soweit ist.
Aus meiner Erfahrung heraus passiert es sehr oft, dass Ehepaare die die Steuerklassenkombination III/V oder V/III haben, bei der Einkommensteuerveranlagung nachzahlen müssen.
Ok, hab ich mal so aufgenommen und werd das berücksichtigen, wenn es soweit ist.
Der Rechner spuckt mir bei Steuerklasse VI als Pauschalnettoeinkommen mein jetziges Gehalt aus. Und das obwohl ich als Berechnungsgrundlage schon ne höhere Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe und den Familienzuschlag angegeben habe. Kann da wirklich so viel flöten gehen? Das wäre ja das, was du so nett als "ein wenig mehr" bezeichnet hast... ;)
Im Endeffekt muss man das selber wissen, man Zahlt nicht mehr oder weniger Steuern für das Veranlagungsjahr.
Der Zeitpunkt an dem die Zahlung erfolgt verschiebt sich eben nur.
Entweder man hat im Monat etwas mehr in der Tasche und bekommt im Normalfall bei der Jahresveranlagung weniger raus oder man muss im schlimmsten Falle Nachzahlen.
Oder man hat im Monat etwas weniger und bekommt dann bei der Jahresveranlagung mehr wieder oder muss weniger Nachzahlen.
Denn die Lohnsteuer ist ja nur die Vorauszahlung des Arbeitnehmers auf die zu erwartende Einkommensteuerschuld für das Jahr.
Wenn es in einem Jahr zu einer Nachzahlung kommt, dann kann das Finanzamt für die Zukünftigen Jahre auch vierteljährliche Vorauszahlungen zusätzlich festsetzen.
Wär ja mal gespannt ob der Zukünftige der TE angesichts der vorherigen Trennung jetzt mit Ehevertrag um die Ecke kommt :D
Gemeint war als Steuerklassenkombination sicher IV/IV (4/4) und nicht VI/VI (6/6)!?
Der Bulle in beim Finanzamt und möchte es halt satt haben. :D
Bei VI/VI freut sich das Paar über die reichliche Erstattung beim Lohnsteuerjahresausgleich. ;D
Ich seh schon, bei dem Thema ist ne gründliche Einarbeitung notwendig ;) Danke erstmal soweit.
Vlt kann noch jmd etwas zu der Sache mit dem Trennungsgeld sagen?
Zitat von: wolverine am 05. Juni 2013, 16:49:29
Der Bulle in beim Finanzamt und möchte es halt satt haben. :D
Irgendwo muss ja mein fürstliches Gehalt herkommen.
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Zitat von: christoph1972 am 05. Juni 2013, 16:53:24
Bei VI/VI freut sich das Paar über die reichliche Erstattung beim Lohnsteuerjahresausgleich. ;D
Und da es den Lohnsteuerjahresausgleich schon lange nicht mehr gibt, bleibt alles beim Finanzamt.
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Oder wie immer der Mist jetzt richtig im Finanzamtsprech heissen mag ... ;)
Nennt sich Antragsveranlagung zur Einkommensteuer, im Gegensatz zur Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer.
Allerdings, wer sich Gedanken über die Steuerklassenkombination macht, der wird zu 99% unter die Pflicht Veranlagung fallen.
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Zitat von: BulleMölders am 05. Juni 2013, 17:34:25
Nennt sich Antragsveranlagung zur Einkommensteuer, im Gegensatz zur Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer.
Allerdings, wer sich Gedanken über die Steuerklassenkombination macht, der wird zu 99% unter die Pflicht Veranlagung fallen.
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Bei der Pflichtveranlagung kommt dann Ende Mai oder Ende Juni dann das Erinnerungssschreiben, das die Abgabe der Steuererklärung fällig ist bzw. war!?
Wann so eine Erinnerung kommt, liegt in der Entscheidung der jeweiligen obersten Behörde der Finanzverwaltung des Bundeslandes.
Wichtigster Unterschied zwischen Antrags- und Pflichtveranlagung:
Antragsveranlagungen sind innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Veranlagungsjahres zu beantragen.
Pflicht Veranlagungen sind bis zur Festsetzungsverjährung (in der Regel 10 Jahre) möglich.
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