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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Artur___ am 01. Februar 2009, 15:38:24

Titel: Zusätzlicher freiwillger wehrdienst
Beitrag von: Artur___ am 01. Februar 2009, 15:38:24
Also ich wollte nach dem bund noch drei monate zusätzlich absolvieren, vorrausetzung wäre aber, dass ich am 1 Juli einberufen werde, da ich mein studuim im herbst beginnen möchte. bei dem FWD-Berater hätte ich schon sofort zustimmen können und der hätte mich, so wie ich es verstanden habe , auch sofort für dieses Quartal eintragen können.
Da ich mir aber noch nicht sicher war, habe ich ersteienmal nur dese erklärung bekommen, wo ich ja auch die zusätlichen 3 monate eintragen kann.
kann ich das jetzt noch irgendwie beeinflussen, damit ich auch am 1. Juli einberufen werde, reicht es da zum beispiel, wenn ich den berater nochma anrufe und das mit ihm kläre, oder kann der das auch net bestimmen, wann jemand einberufen wird?
Titel: Re: Zusätzlicher freiwillger wehrdienst
Beitrag von: Dennis812 am 01. Februar 2009, 15:57:37
Ja, die Chancen stehen üblicherweise gut, wenn man rechtzeitig mit dem zuständigen KWEA Kontakt aufnimmt.
Titel: Re: Zusätzlicher freiwillger wehrdienst
Beitrag von: Artur___ am 02. Februar 2009, 14:38:10
Erstmal danke für die schnelle antwort :)
Wie läuft den das genau ab. kann ich mich drauf verlassen, wenn der berater mir sagt, dass ich dann am ersten juli einberufen werde, oder gibts dann noch was schriftliches.
Und wie sieht es mit den auslandseinsätzen aus, der berater meinte zu mir, die würden keine leude nehmen, die nicht schon min. 15 monate dabei sind. ich muss mich ja auch bereit erklären ins ausland zu gehen ( was mir net so lieb wäre  ;D), wenn ich zusätzlichen wehrdienst mache. aber nach dem berater würden die mich ja gar net nehmen oder ?
Titel: Re: Zusätzlicher freiwillger wehrdienst
Beitrag von: Timid am 02. Februar 2009, 14:48:15
Zitat von: Artur___ am 02. Februar 2009, 14:38:10kann ich mich drauf verlassen, wenn der berater mir sagt, dass ich dann am ersten juli einberufen werde, oder gibts dann noch was schriftliches.

Fest steht es erst, wenn du den Einberufungsbescheid in Händen hältst!

ZitatUnd wie sieht es mit den auslandseinsätzen aus, der berater meinte zu mir, die würden keine leude nehmen, die nicht schon min. 15 monate dabei sind. ich muss mich ja auch bereit erklären ins ausland zu gehen ( was mir net so lieb wäre  ;D), wenn ich zusätzlichen wehrdienst mache. aber nach dem berater würden die mich ja gar net nehmen oder ?

Wer sich nicht dazu bereiterklärt, auch in einen Auslandseinsatz zu gehen, wird nicht über die 9 Monate hinaus Soldat bleiben können. Andererseits wird nur in den Auslandseinsatz geschickt, wer eine bestimmte Dienstzeit hinter sich und noch eine bestimmte mindeste Dienstzeit vor sich hat.

Trotzdem wird bei weitem nicht jeder FWDL, geschweige denn jeder Zeit- oder Berufssoldat, in den Auslandseinsatz geschickt, daher sind auch Verpflichtungszeiten von 10, 11, 12, ... Monaten möglich.

Sprich: Die Tatsache, dass man auf Grund einer "zu kurzen" Verpflichtungszeit nicht ins Ausland geschickt werden kann, bedeutet nicht, dass man nicht trotzdem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten kann!

Oder, auf deinen Fall bezogen: Du kannst, wenn du dich zu Auslandseinsätzen bereiterklärst (und alle anderen Voraussetzungen stimmen), für 12 Monate (bzw. 9+3) zur Bundeswehr gehen, wirst aber nach derzeitigem Stand der Dinge vermutlich trotzdem nicht ins Ausland gehen müssen, da dafür die Zeit der Vor- und Nachbereitung einfach fehlt.
Titel: Re: Zusätzlicher freiwillger wehrdienst
Beitrag von: Artur___ am 02. Februar 2009, 14:58:08
Alles klar , danke für die super schnelle antwort  ;)
Was kan ich denn machen, wenn man mir sagt: " Ja du wirst im Juli einberufen, wir klären dass"
und wenn ich dann im juli warte und es kommt nix, habe ich dann eine möglichkeit zur Widerrufung meiner erklärung ?
denn ich will ja im herbst studieren bzw ausbildung machen
Titel: Re: Zusätzlicher freiwillger wehrdienst
Beitrag von: BulleMölders am 02. Februar 2009, 16:53:40
Deine Erklärung zum freiwilligen längeren Wehrdienst kannst du natürlich widerrufen.
Dernen Grundwehrdienst wirst du aber trotzdem ableisten müssen, dass ist eine Pflicht und keine kann.
Titel: Re: Zusätzlicher freiwillger wehrdienst
Beitrag von: Artur___ am 12. Februar 2009, 20:02:04
Bekommt man währen des freiwilligen zusätzlichen wehrdienstes auch einen Mobilitätszuschlag ?
Titel: Re: Zusätzlicher freiwillger wehrdienst
Beitrag von: StOPfr am 12. Februar 2009, 21:15:54
Zitat von: Artur___ am 12. Februar 2009, 20:02:04
Bekommt man währen des freiwilligen zusätzlichen wehrdienstes auch einen Mobilitätszuschlag ?
Nein!
Titel: Re: Zusätzlicher freiwillger wehrdienst
Beitrag von: Flow am 02. März 2009, 22:19:56
MUSS man als FWDL´er, bei bedarf, ins ausland, oder kann man dies auch dann verweigern? 
Titel: Re: Zusätzlicher freiwillger wehrdienst
Beitrag von: BulleMölders am 03. März 2009, 07:28:11
Eine freiwillige längere Verpflichtung bedeutet immer einen uneingeschränkte Bereitschaft zu Auslandseinsätzen.
Ob es dann dazu kommt ist eine ganz andere Sache.
Titel: Re: Zusätzlicher freiwillger wehrdienst
Beitrag von: wolverine am 03. März 2009, 08:15:40
Man sollte aber ganz deutlich sagen: Wenn man damit ein Problem hat, sollte man sich nicht dazu verpflichten!