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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Tumpfi am 01. Februar 2009, 20:01:43

Titel: Musterung mit Fehlsichtigkeit
Beitrag von: Tumpfi am 01. Februar 2009, 20:01:43
Hallo!

Ich wurde vor einiger Zeit schon bei der Polizei nicht genommen, da ich eine Sehschwäche (ohne Brille 16%) und ein Rot-Grünschwäche habe.
Und jetzt mein Frage hat das irg. Auswirkungen auf die Musterung? Also dass es Auswirkungen hat weiß ich und dass ich auf keinen Fall T1 gemustert werde
aber kann ich zumindest Offizierslaufbahn einschlagen?

Danke für eure Antworgen!


??? ??? ??? ???
Titel: Re: Musterung mit Fehlsichtigkeit
Beitrag von: mailman am 01. Februar 2009, 20:19:45
Zu dieser Problematik können wir keine Antwort geben.

Ich würde mal vermuten das mit dieser geringen Sehkraft und der Rot Grün Schwäche es T5 wird. Aber das ist ohne Gewähr.

T1 oder T2 ist auch erst mla nicht so wichtig.

Und für jede Laufbahn bei der Bundeswehr muss man erst mal tauglich sein. Aber das stellst du bei der Musterung fest.
Titel: Re: Musterung mit Fehlsichtigkeit
Beitrag von: Timid am 02. Februar 2009, 12:02:43
Ob die Sehschwächen jeweils für sich genommen zu einer Einstufung T2 oder T5 führen werden, kann wohl nur ein Musterungsarzt sagen.

Zu T2 und Offizier: Hier habe ich noch einen Beitrag online gestellt, der sich mit den Tauglichkeitsgraden und den Verwendungen befasst. Was dort als Beispiel mit KSK und Fallschirmjägern beschrieben ist, gilt so auch für "den Offizier"! Es gibt nunmal keinen Tauglichkeitsausschluss "Offizier" bei der Musterung, sondern nur für einzelne Truppengattungen. Und wenn man für eine Truppengattung tauglich ist (und die sonstigen schulischen etc. Voraussetzungen erfüllt sind), kann man dort jede Laufbahn einschlagen - vom Grundwehrdienstleistenden bis hin zum Offizier!