Hallo zusammen,
folgende Situation. Nach einer Nahkampfübung, bei der meine Kniescheibe verletzt worden ist, war ich ein paar Tage im Krankehnhaus und bin nun seit 3 wochen KzH. Ich habe Physiotherapie verschrieben bekommen soll aber am kommenden Montag zurück in die Kaserne.
Die Physiotherapie ist aber noch nicht abgeschlossen und da die Praxis sich in meinem Wohnort und damit weiter weg vom Standort befindet ist eine unkomplizierte Weiterbehandlung nicht möglich. Allerdings ist mir die Physiotherapie sehr wichtig, da mein Knie immer noch einige Probleme macht und bei Abbruch der Physiotherapie Langzeitschäden zu erwarten sind.
Ich habe dies dem Truppenarzt in meinem Wohnort auch mitgeteilt, aber der hat mir dennoch mitgeteilt, dass ich mich Montag wieder in der Kaserne melden soll. Nur ist die Frage wann ich dann die ausstehenden 8 Behandlungen ableisten soll.
Soll ich mich damit an den Spieß wenden, oder diese Woche nochmal beim Truppenarzt vorsprechen. Habe ich einen Anspruch auf die Behandlung?
Würde mich freuen, wenn ihr mir da helfen könntet.
MkG
Daniel
KzH ist eine entscheidung des disziplinarvorgesetzten, also würde ich ich mal über den spiess als ersten kontakt und dann eben notfall bis zu chef gehen.
aber spiess is denke ich mal der beste kontakt in diesem fall...
Wenn Physiotherapie verschrieben wurde, haben Sie Anspruch auf die Behandlung - jedoch nicht zwingend in dieser Praxis. Wenn es tatsächlich zu unlösbaren Problemen kommen sollte, müssen Sie sich eine erreichbare Praxis suchen.