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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Polo82 am 10. Februar 2009, 19:43:16

Titel: Leistungszuschlag usw..
Beitrag von: Polo82 am 10. Februar 2009, 19:43:16
Hallo Leute,

So...ich habe von 3.11.2008 bis 30.01.2009 dann 2 Tage Arbeitslos und dann wieder eine Wehrübung von 2.2.09 bis 31.03.2009 gemacht/mache.

Jetzte meine Frage bekomme ich für jedes Jahr den Leistungszuschlag sprech für 03.11.08 - 31.12.08 für das Jahr 2008 und von 01.01.09 bis 31.03.09 für das Jahr 2009??

Mache also 2 Wehrübungen mit 2 Tagen Pause/Arbeitslos dazwischen...

Habe gehört kriege auch Trennungsgeld und meine Fahr nach Hause gezahlt??Stimmt das??

Meine Info´s sind von einem Fw d.R

Da sich bei uns keiner damit auskennt habe ich Angst geld zu verlieren!!!


Danke Euch
Titel: Re: Leistungszuschlag usw..
Beitrag von: snitch am 11. Februar 2009, 00:02:25
Ja du bekommst zweimal Leistungszuschlag. Meiner Meinung nach ist es sogar möglich dies innerhalb deiner 1. WÜ zu bekommen. Nach 3-4 Wochen üben hat man ja das Jahresmaximum erreicht. In der 2. WÜ würdest du dann diesbzgl. leer ausgehen.

Es stehen dir bis zu 5 Familienheimfahren pro Monat zu (je nachdem wie viele Wochenenden der Monat hat...).

Bei Trennungsgeld kenn ich mich leider nicht aus...

MkG
Titel: Re: Leistungszuschlag usw..
Beitrag von: wolverine am 11. Februar 2009, 11:45:05
Alle Informationen sind im Leistungskatalog für Wehrübende (http://www.luftwaffe.de/fileserving/PortalFiles/02DB060000000001/W26P7C4K868INFODE/Leistungskatalog+fuer+Wehrpflichtige+und+Reservisten.pdf?yw_repository=youatweb) aufgelistet. Leistungszuschlag bekommt einman pro Kalenderjahr bzw. pro Jahr der Verpflichtung in die Einsatzreserve; die WÜ muss dazu nicht unterbrochen werden. Trennungsgeld gibt es nicht.
Titel: Re: Leistungszuschlag usw..
Beitrag von: Waldläufer am 12. Februar 2009, 22:36:22
Noch zwo Hinweise hierzu:

1. Leistungszuschlag gibt es ausschließlich (!), wenn man zum Zeitpunkt der Wehrübung auch mobbeordert ist! Frühere Beorderungen und Leistungszuschläge haben keine Auswirkung! Entfällt die Beorderung war's das mit dem Zuschlag!

2. Meines Wissens nach hat man als Reservist, abgesehen von An- und Abreise, erst Anspruch auf eine Wochenend-Heimfahrt, wenn die Wehrübung mind.1 Monat (oder 4 Wochen?) dauert! Und dann, glaube ich, auch nur eine Wochenendheimfahrt je vollen Monat.
Titel: Re: Leistungszuschlag usw..
Beitrag von: Medinight am 13. Februar 2009, 09:42:20
Lieber Waldläufer!

Der Anspruch auf bezahlte Familienheimfahrten entsteht, wenn eine Wehrübung MEHR ALS 12 TAGE dauert! Und dann kann der Reservist BIS ZU FÜNF bezahlte Familienheimfahrten pro Kalendermonat machen, je nachdem, wie viele Wochenenden der betreffende Monat hat! Quelle: Der oben verlinkte Leistungskatalog ;) !
Titel: Re: Leistungszuschlag usw..
Beitrag von: Waldläufer am 13. Februar 2009, 22:24:18
Guter Hinweis, dann war ich wohl noch auf einem etwas älteren Stand. :-)