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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Robbsen988 am 13. Februar 2009, 12:05:32

Titel: Frage zu BU - Unterstützung/ Wohngeld? in der BW
Beitrag von: Robbsen988 am 13. Februar 2009, 12:05:32
Hallo!

Ich mal eine ganz allgemeine Frage die eigentlich nichts mit der BW an sich zu tun hat. Ich werde am 01.04.2009 einberufen. Natürlich mache ich mir jetzt schon Gedanken was mit meinen bestehenden Versicherungen passiert, welche ich brauche usw. Ich habe da was gehört das Wehrpflichtige unterstützt werden bei den Beiträgen für die Berufsunfähigkeit und vielleicht auch für andere Versicherungen etc. ?? Ich werde ja als SaZ8 eingestellt und frage mich wie es da so aussieht! Genauso mit Unterstützungen für eine eigene Wohnung!  ???
Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

MfG R. Ebersbach
Titel: Re: Frage zu BU - Unterstützung/ Wohngeld? in der BW
Beitrag von: Flo90 am 13. Februar 2009, 12:21:06
Soldaten auf Zeit sollten genügend Geld bekommen um alle Versicherungen zahlen zu können.

Da brauch man keine extra Unterstützung von der Bundeswehr!


Eigene Wohnung wird dir ebenfalls nicht bezahlt, da Du bis zum 25. Lebensjahr zum wohnen in der Kaserne verpflichtet bist.
Ist also deine Privatangelegenheit nebenher noch ne Wohnung zu haben.
Nachtrag: SaZ zahlen ihre Wohnungen immer selber und müssen auch Geld für die Unterkunft sowie das Essen in der Kaserne zahlen.
GWDL nicht.

Sollte aber auch alles über die Forensuche zu finden sein.


Gruß

PS: Denk dran deine Versicherungen zu aktualisieren. Als Soldat bist Du in einer anderen Risikogruppe usw usf.
Einfach ma bei deiner Versicherung anrufen.
Titel: Re: Frage zu BU - Unterstützung/ Wohngeld? in der BW
Beitrag von: wolverine am 13. Februar 2009, 12:48:50
Ich empfehle immer dringend erst einmal zu prüfen welche Versicherungen man benötigt! Das hängt aber immer von einer individuellen Analyse und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. Entscheiden muss man das selbst.
Titel: Re: Frage zu BU - Unterstützung/ Wohngeld? in der BW
Beitrag von: Andi am 13. Februar 2009, 14:38:54
Wirst du als SaZ8 eingestellt oder als SaZ8 auf Widerruf? In letzterem Fall wärst du für die Dauer des Bestehens der Widerrufsoption Grundwehrdienstleistender mit entsprechendem Anspruch auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen der Unterhaltssicherungsbehörde deiner Kommune.

Gruß Andi