Muss man als normaler Grundwehrdienstleistender auch
einen Schwimmtest absolvieren ( 200m in 6 min (?)),
oder gilt das nur für Offiziersanwärter ? Bei dieser Beschreibung
( http://bundeswehrforum.de/sonstiges/pft.html ) ist davon
nicht die Rede. Zählt eine Schwimmhalle auch zur Grundaus-
stattung einer Kaserne ?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Das ist nur die Feststellung der Schwimmfähigkeit, und betrifft eigentlich jeden GWD!
Es gibt Standorte, die über eigene Schwimmbäder verfügen, was aber nach meinem Kenntnisstand nicht besonders häufig der Fall ist.
Falls keine vorhanden ist, wird eben eine öffentliche Badeanstallt benutzt.
Mein ehemaliger Zug war wohl dieses Jahr sogar in einem Badesee schwimmen, was nach sich zog, das sie dort auch einmal ihre Schwimmfähigkeit im Feldanzug nachweisen durften! ;D
MFG Zebra
Jeder GWDL kommt auch in den Genuß von Wasser, keine Sorge. Diesen Schwimmtests musst Du aber nur bestehen, wenn Du das DSA (einzeln oder als Teil des Leistungsabzeichens) haben willst.
Danke für die Antworten!