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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: for.pleasure am 14. März 2009, 09:45:46

Titel: Mietbeihilfe wenn ich in der Wohnung wohne
Beitrag von: for.pleasure am 14. März 2009, 09:45:46
Hallo Leute,

mein Freund muss zum Bund und ich wohne mit ihm in seiner Wohnung.
Nun haben wir Mietbeihilfe beantragt weil er immer einen großen Teil der Miete gezahlt hat.
Wieviel Mietbeihilfe bekommt er denn wenn ich weiter hier wohne? Nur die Hälfte der Miete, oder überhaupt nix, oder wie ist das?
Titel: Re: Mietbeihilfe wenn ich in der Wohnung wohne
Beitrag von: BulleMölders am 14. März 2009, 14:03:33
Zuerst mal muss er als Mieter der Wohnung mit im Mietvertrag stehen, wenn das nicht der Fall ist, dann gibt es nichts.
Dann kommt es darauf an wie lange er schon (Mit)Mieter der Wohnung ist.
Meines Wissens nach muss das mindestens 6 Monate sein.
Und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann gibt es max. 50% .
Titel: Re: Mietbeihilfe wenn ich in der Wohnung wohne
Beitrag von: Andi am 14. März 2009, 16:37:33
Die letzten beiden Zeilen von BulleMölders Beitrag bitte ersatzlos streichen und mal selbst nach dem Unterhaltssicherungsgesetz googeln.
Ich hab diese falschen Angaben schon so oft hier im Forum korrigiert, dass ich keine Lust mehr habe das noch mal zu machen.

Gruß Andi
Titel: Re: Mietbeihilfe wenn ich in der Wohnung wohne
Beitrag von: for.pleasure am 14. März 2009, 16:45:21
Also er steht im Vertrag, er ist Mieter, ich nur Partner.
Er wohnt noch nicht 6 Monate hier, aber musste wegen Arbeit umziehen, ist somit also höchstwahrscheinlich nen "besonderer Umstand".

Unterhaltssicherungsgesetz habe ich gegoogelt, aber alles was ich finde ist:
"(3) Wird der Wohnraum von anderen als den in § 3 Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen mitbenutzt, ist für die Gewährung der Mietbeihilfe der Anteil der erstattungsfähigen Aufwendungen zu Grunde zu legen, der nach der Gesamtzahl der Wohnraumbenutzer auf den Wehrpflichtigen entfällt."

Heißt also 50%? Auch wenn er vorher viel mehr als 50% gezahlt hab und ich weniger?
Titel: Re: Mietbeihilfe wenn ich in der Wohnung wohne
Beitrag von: wolverine am 19. März 2009, 12:12:19
Dann könnten privatrechtliche Verträge Ansprüche aus Geldern der Allgemeinen gegenüber dem Staat begründen ("Die Mietparteien sind sich einig, dass Mieter zu 1) den Mietzins in Gänze trägt, solange die Unterhaltssicherungsbehörden der Stadt XY auf Grund des bestehenden Wehrdienstverhältnisses die entsehenden Kosten erstattet!"). Klingt das plausibel?
Titel: Re: Mietbeihilfe wenn ich in der Wohnung wohne
Beitrag von: Sickler am 21. März 2009, 20:27:05
Ich habe ein ähnliches problem.
wohne auch in einer WG und teile mir mit meinem Mitbewohner die Miete.
War jetzt auf der Unterhaltssicherungsbehörde und bekomme 70 % der Miete, jedoch max. 207 € Zuschuß da ich noch keine 6 Monate hier wohne.
wenns 6 Monate gewesen wäre hätte es theoretisch 100 % gegeben, allerdings liegt der Höchstsatz hier bei 270 €.
Sollte also kein Problem sein wenn ihr beide im Mietvertrag steht.