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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: sumo_flo am 18. März 2009, 11:05:11

Titel: sterbefall
Beitrag von: sumo_flo am 18. März 2009, 11:05:11
hey kameraden,
mein problem ist dass meine oma seit nem monat im sterben liegt ich habe am 1.4 dienstantritt
und nun zu meiner frage wie läuft dss ab wenn sie stirbt nach dem ich dienstantritt hatte bekom ich  dann sonderurlaub oder kann ich dann überhaupt zu meiner famielie fahren??
danke im vorraus ich hofffe ihr könnt mir helfen!
grüße flo
Titel: Re: sterbefall
Beitrag von: mailman am 18. März 2009, 12:50:54
Wenn ein Großelternteil stirbt bekommt man auch im zivilen keinen Sonderurlaub. Aber vllt. kannst du mit deinen Vorgesetzten reden.
Titel: Re: sterbefall
Beitrag von: Andi am 18. März 2009, 21:43:50
Wie gesagt, die Möglichkeit von Sonderurlaub besteht beim Tod eines Großelternteils nicht, Anspruch auf Erholungsurlaub besteht für Grundwehrdienstleistende während der ersten drei Dienstmonate und für Soldaten auf Zeit für die ersten sechs Dienstmonate nicht.
Es kann aber sein, dass im Ausnahmefall doch Erholungsurlaub gewährt wird. Innerlich solltest du dich aber darauf einstellen keinen Urlaub zu bekommen. Wie mailman schon schrieb solltest du das Gespräch mit deinen Vorgesetzten suchen und direkt nach Dienstantritt auf die Situation hinweisen.

Schätze mal, dass das nicht die Antwort ist, die du hören wolltest.

Gruß Andi
Titel: Re: sterbefall
Beitrag von: sumo_flo am 19. März 2009, 15:24:20
ne nicht unbedingt dass was ich hören wollt! naja wird schon schief gehen!
danek für die infos
gruß
Titel: Re: sterbefall
Beitrag von: Dennis812 am 19. März 2009, 19:34:17
Ich hatte selber einen ähnlich gearteten Fall, hatte diesen noch nciht ganz geäußert und schon je einen Tag SU/EU.

MMn hat jeder Vorgesetzte der einem solchen Antrag wiederspricht alles, nur keine Führungsqualität.
Titel: Re: sterbefall
Beitrag von: Andi am 19. März 2009, 20:06:06
Zitat von: Dennis812 am 19. März 2009, 19:34:17
MMn hat jeder Vorgesetzte der einem solchen Antrag wiederspricht alles, nur keine Führungsqualität.

Mutige Aussage, die bereits im Zivilen nicht zutrifft. Es gibt nunmal aus dienstlicher Sicht (und nichts anderes ist relevant) wichtigeres als das Begräbnis eines Familienmitglieds, insbesondere bei Verwandten zweiten Grades die keine Geschwister sind.

Gruß Andi
Titel: Re: sterbefall
Beitrag von: Dennis812 am 19. März 2009, 20:13:41
Zitat von: Andi am 19. März 2009, 20:06:06
Zitat von: Dennis812 am 19. März 2009, 19:34:17
MMn hat jeder Vorgesetzte der einem solchen Antrag wiederspricht alles, nur keine Führungsqualität.

Mutige Aussage, die bereits im Zivilen nicht zutrifft. Es gibt nunmal aus dienstlicher Sicht (und nichts anderes ist relevant) wichtigeres als das Begräbnis eines Familienmitglieds, insbesondere bei Verwandten zweiten Grades die keine Geschwister sind.

Gruß Andi

Die Rechtslage ist mir durchaus bewusst, und das kein Anspruch besteht auch. Vielmehr stellt sich schlicht die Frage, ob es nicht einfach angebracht ist, jemandem in einer solchen, real existenten, Situation Urlaub zu gewähren.
Titel: Re: sterbefall
Beitrag von: Andi am 19. März 2009, 20:24:24
Nein, die Frage ist erst mal, ob es dienstlich möglich ist. Dann  stellt sich die Frage ob es dienstlich sinnvoll ist und wenn diese Frage bejaht werden wird man wohl auch Urlaub gewähren, andernfalls nicht (und davon ist in der AGA grundsätzlich auszugehen).
Und das ein Großelternteil stirbt ist im Normalfall auch nicht unbedingt eine "extreme Situation". Das passiert bei leiblichen Großeltern bis zu 4 Mal im Leben.
Titel: Re: sterbefall
Beitrag von: sumo_flo am 20. März 2009, 00:02:24
es ist aber wohl menschlich einem verstorbenen großeltern teil hinterher zu trauern und abschied zu nehmen!
ja es passiert 4 mal im leben aber man möchte ja von jedem einzelnn menschen der stirbt abschied nehmen oder?? man geht ja nicht nur zu der 4. beerdigung und nimmt von allen bei einer beerdigung abschied also das ist mal meine ansicht!
und einen menschen mit dem man aufgewachsen ist und ich (20) jahre lange kenn eigentlich schon gerne bei der beerdigung dabei sein würde!
gruß
Titel: Re: sterbefall
Beitrag von: Beobachter am 20. März 2009, 00:21:00
@sumo_flo:

Ich denke deiner Ansicht wird hier keiner widersprechen und persönlich sehe ich es genau so.
Trotzdem: Einen Anspruch auf Urlaub hast du in diesem Fall nicht. Es kommt also auf den guten Willen deines Chefs an. Wie also bereits anfangs gesagt wurde, solltest du frühzeitig das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen.

Titel: Re: sterbefall
Beitrag von: wolverine am 20. März 2009, 10:45:06
Bevor wir uns hier um persönliche Einstellung zu Pietät und Trauer diskutieren, warten wir doch einmal die Entscheidung des zuständigen Chefs ab. Und die folgt nicht "goodwill" sondern "Ermessen" und damit nach Recht und Gesetz. Ich bin da zuversichtlich, dass sie in beiderseitigem Sinne erfolgt.
Titel: Re: sterbefall
Beitrag von: sumo_flo am 20. März 2009, 11:55:14
ok ich sag euch auf jedenfall bescheid wie die geschichte endet!
auf jedenfall vielen dank für die infos!
gruß