Servus!
Ich war im Rahmen einer Wehrübung für die Teilnahme an einem Auslandseinsatz eingeplant und auch schon einberufen (4 Monate Einsatz + 1 Woche ZEAKK).
Jetzt habe ich vom KWEA einen Bescheid bekommen, dass die Wehrübungen aus organisatorischen Gründen aufgehoben wurde.
Auf Nachfrage beim KWEA und PersAmt wurde mir dann gesagt, dass die Rechtsabteilung des PersAmtes meine Akte zu Ermittlungszwecken angefordert hat und alle Aktivitäten bezüglich Wehrübungen bei mir einzustellen sind.
Keine Rechtsabteilung hat sich bis jetzt bei mir gemeldet und ich habe keine Ahnung worum es gehen könnte bzw. weshalb die WÜ aufgehoben wurde.
Die ZEAKK ist in zwei Wochen, der Einsatzbeginn in etwa zwei Monaten.
Hat ein Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid eine aufschiebende Wirkung?
Sollte ich die ZEAKK verpassen ist der Einsatz für mich gelaufen auch, wenn bei den Ermittlungen nichts rauskommt.
Selbstverständlich habe ich beruflich und privat mit dem Einsatz gerechnet und seitens des Lagezentrums wurde mir die Teilnahme auch immer als sehr sicher mitgeteilt.
Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid sowie
einen Brief an den Wehrbeauftragten werde ich einlegen. Hätte sonst noch jemand eine Idee was ich in dem Fall unternehmen könnte?
Sehr wichtig wäre mir die Teilnahme an der ZEAKK, sonst hätte der Bund ja einen "bombensicheren" Grund mich nicht in den Einsatz zu schicken.
Der Widerspruch hat leider keine aufschiebende Wirkung, siehe § 33 IV WPflG.* Unter Umständen könntest Du drüber nachdenken, beim Verwaltungsgericht Eilrechtsschutz zu beantragen, da die ZEAKK ja unmittelbar bevorsteht und Dir sonst erhebliche Nachteile drohen. Erfolgsaussichten natürlich ungewiss.
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[size=09pt]* Allerdings meine ich mich zu erinnern, dass in einem solchem Fall doch eigentlich die Rechtsmittelbelehrung einen Hinweis darauf enthalten müsste, oder wolverine? In meinen Einberufungsbescheiden ist ein solcher nicht vorhanden. [/size]
Die Rechtsmittelbelehrung beschreibt nur das einzulegende ordentliche Rechtsmittel, nicht den Suspensiveffekt. Um diesen zu erreichen müsste im einstweiligen Rechtsschutz die Herstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden und mit Hinweis auf die irreversiblen Folgen kann diese auch begründen. Ob der Antrag in der Hauptsache begründet werden kann, weiss wohl nur der Fragende.
Robbe ist im seinem heurigen Bericht auf eine ähnliche Problematik eingegangen.
(Reservisten die kurz vor Schluß von ner Auslandsverwendung wieder ausgeplant wurden)
Nur so als Info und Freitagsspam ;D