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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Graf Hofi am 26. März 2009, 10:11:41

Titel: Verlängerung bei Krankheit?
Beitrag von: Graf Hofi am 26. März 2009, 10:11:41
Morgen jungs
also mein Fall:
Ich werd zum 31.3.09 entlassen, dann endet mein 9 monatiger Grundwehrdienst!
Wie das jetz so ist passierts halt immer anders wie es soll, gestern beim packen hab ich mich mit dem verflixt scharfen Kampfmesser geschnitten und mir den halben Daumen abgehaun der dann aber wieder voll funktionsfähig angenäht wurde. So am Montag darf ich mich wieder beim Onkel Doc vorstellen, aber die fäden bekom ich ja dann noch nicht gezogen die müssen ja mindestens eine woche dran bleiben. Meines Wissens darf ich ja aber nicht Wehrgeschädigt entlassen werden, wie ist das nun?
Verlängert sich dann meine Wehrzeit um die Zeit wo ich noch in Behandlung bin?
Werd ich dann KzH geschrieben oder muss ich weiter Dienst verrichten?
Bezahlung?
Muss ich dann wieder einen neuen 90/5 machen?
Danke schon mal im Vorraus...und passt auf was ihr mit euerm Messer macht ;-)
Titel: Re: Verlängerung bei Krankheit?
Beitrag von: Timid am 26. März 2009, 10:37:58
Zitat von: Graf Hofi am 26. März 2009, 10:11:41Meines Wissens darf ich ja aber nicht Wehrgeschädigt entlassen werden,

Ist dem so? Wäre mir neu ...

ZitatVerlängert sich dann meine Wehrzeit um die Zeit wo ich noch in Behandlung bin?

http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__29a.html

ZitatWerd ich dann KzH geschrieben oder muss ich weiter Dienst verrichten?

Wenn deine Dienstzeit auf Grund einer Behandlung verlängert werden würde, dann dürftest du weder in der Lage sein, dass du normalen Dienst verrichten könntest oder dich zu hause auskurieren dürftest ...
Titel: Re: Verlängerung bei Krankheit?
Beitrag von: Andi am 26. März 2009, 11:00:09
Wenn "gestern beim Packen" bedeutet, dass es sich um eine dienstliche Tätigkeit gehandelt hat auf jdem Fall eine Wehrdienstbeschädigung anerkennen lassen.

Gruß Andi