Werte Freunde ich war Gestern am 25.03.09 zur Musterung ohne schriftliche Einladung.
Als ich dann im Labor bei der Ärztin war wurde ich halt geprüft. Allerdings anders als erwartet,
mir wurden Logikfragen gestellt, ich musste vorlesen und schreiben. Zum Sport oder körperlicher untersuchung kam es nicht, da meine Prüfungsergebnisse nicht ausreichend waren :-[
Ich habe einen Ausmusterungsbescheid erhalten - möchte aber sehr gerne den Wehrdienst absolvieren.
Habt Ihr einen Rat wie ich vorkehren kann?
Hier einige Daten zu meiner Person:
-ich bin seit einem Monat 18
-habe keinen schulabschluss-nur Abgang
Danke für jeden Tipp
Zitat von: geese am 26. März 2009, 13:58:28
Werte Freunde ich war Gestern am 25.03.09 zur Musterung ohne schriftliche Einladung.
Woher wusstest Du von dem Termin?
Über das Ergebnis gibt es wenig zu spekulieren
*, egal wie es zustande gekommen ist. Du kannst zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Musterung beantragen. Aber dazu müssten sich mE zunächst einmal die Ausgangsbedingungen verändern. Du müsstest also ganz dringend mindestens den Hauptschulabschluss nachholen (auch fürs spätere Leben). Noch besser ist es wenn Du eine Ausbildung an- und abschließt. Dann kannst Du Dich mit Aussicht auf Erfolg sogar als Zeitsoldat bewerben.
Was brächten Dir sonst neun Monate Bundeswehr? Du wärest dann 19 und hast was?
*Da nicht alles öffentlich erörtert werden muss, kannst Du mir auch eine PN schicken.
Ja ich hatte angerufen und gefragt warum ich ncoch nicht zur musterung geladen wurde?
Muss ich um erneut an der musterung teilnehmen zu dürfen gegen den ausmusterungsbescheid klage erheben?
Danke für eure antworten
Es bringt gar nichts, gegen einen Musterungsbescheid Einspruch zu erheben oder einen Antrag auf erneute Musterung zu stellen, wenn sich an den Voraussetzungen für die negative Beurteilung nichts geändert hat (siehe mein voriges Statement).
Was da "von einer Ärztin im Labor" festgestellt und als nicht ausreichend bewertet wurde, würde bei einer weiteren Untersuchung vermutlich wieder so festgestellt.
Eine erneute Musterung macht also nur dann Sinn, wenn aufgrund entsprechender Bemühungen z.B. schulischer Art mit einem besseren Ergebnis gerechnet werden kann. Das ist so kurz nach einer Ausmusterung eher nicht der Fall.