Hallo...,
ich bin gerade in der Ausbildung als Kfz-Mechatroniker....danach möchte ich auf jeden fall zum Bund, und habe mich auch schon beworben für Feldwebellaufbahn im Fachdienst und war auch schon zur musterung (T2)...
meine frage ist nun ob ich in der grundausbildung nur das normale wehrsold bekomme oder ob es da schon das normale gehalt für SaZ gibt ....
hoffe ihr versteht wie ich das meine wenn nich,....fragen..
lg Stefan
also wenn du gleich als SaZ eingestellt wirst, krigst du auch gleich den Sold eines SaZ
ok,...danke,....könnte mir noch jemand sagen was ich den so verdiene,...also wenn ich eingestellt werde bin ich 21, ledig,....
oder kann mir jemand nen link zu ner tabelle geben....
Einfach nach Bundesbesoldungstabelle 2009 googeln.
Gruß
Ich hab da mal einen Besoldungsrechner gefunden:
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/
Die Tabellenform gibs dadrunter
MfG
Zitatalso wenn du gleich als SaZ eingestellt wirst, krigst du auch gleich den Sold eines SaZ
Das hängt damit zusammen ob du SaZ auf wideruf machst oder ob du eine Eignungsübung hast. Wenn du das machst bzw. hast dann bekommste für die Zeit der Eignungsübung den ganz normalen Wehrsold sobald die aber vorbei ist bekommste Rückwirkend dein Sold.
Der Vorteil wenn du auf widerruf bzw. Eignungsübung hast, hast du freie Verpflegung und freie Stube und freie Heimfahrt.
Gruß
Zitat von: MadMax-112 am 07. April 2009, 10:44:17
Zitatalso wenn du gleich als SaZ eingestellt wirst, krigst du auch gleich den Sold eines SaZ
Das hängt damit zusammen ob du SaZ auf wideruf machst oder ob du eine Eignungsübung hast. Wenn du das machst bzw. hast dann bekommste für die Zeit der Eignungsübung den ganz normalen Wehrsold sobald die aber vorbei ist bekommste Rückwirkend dein Sold.
Der Vorteil wenn du auf widerruf bzw. Eignungsübung hast, hast du freie Verpflegung und freie Stube und freie Heimfahrt.
Gruß
Ein SaZ auf Widerruf bei männlichen Personen erhält den normalen Wehrsold eines GWD. Man bekommt die Differenz aber nach den 6 Monaten nachgezahlt.
Bei 4 Monate Eignungsübung bekommt man allerdings den vollen SaZ Sold/Abschlag. Die Eignungsübung gilt nur wenn man mit nem höherem Dienstgrad einsteigt.
Beispiel: Einstieg als Stabsunteroffizier, Stabsunteroffizier (Feldwebelanwärter)
Also so hat man mir das im ZNwG erklärt, oder hab ich da was falsch verstanden??
Gruß
Und natürlich erhält man als Saz Dienstbezüge und keinen Sold.