ich hab da ein dickes problem:
auf der zugfahrt vom dienstort nach hause bin ich im zug eingepennt, hab natürlich meinen bahnhof verpasst, ich war also außerhalb des geltungsbereiches der karte.
der schaffner weckt mich, und ich noch total benebelt im halbschlaf pack aus gewohnheit meine bahnberechtigungskarte aus. der schaffner hat die gleich eingezogen wegen unberechtigter nutzung. ich hatte auch nich weiter geld dabei und wurde dann von ihm wegen schwarzfahrens belangt, erkläruungen haben nix geholfen. jedenfalls hat er die berechtigungskarte einbehalten und will sie ans verteidigungsministerium schicken.
was blüht mir nun, bzw. was kann ich machen? bin ja nur eingepennt und unabsichtlich zu weit gefahren.
danke
Hey
wenn du pech hast musst du wohl 40 Euro zahlen >:(
Aber mach dir keine Sorgen sind schon tausende vom Bund da eingeschlafen und ich denke nicht das der Schaffner dir Karte da hinschickt die lachen ihn doch aus ;D
Red mit deinem vorgesetzten darüber die haben immer ne Antwort parat
lg Rolf
PS: Immer ehrlich zu denen Sein
Zitat von: Rolf am 08. April 2009, 10:54:20
Aber mach dir keine Sorgen sind schon tausende vom Bund da eingeschlafen und ich denke nicht das der Schaffner dir Karte da hinschickt die lachen ihn doch aus ;D
Wenn ich sowas lese, was glaubst du denn, was der Schaffner mit der Karte macht?
Zitat von: Rolf am 08. April 2009, 10:54:20
Red mit deinem vorgesetzten darüber die haben immer ne Antwort parat
Reden wird da nicht ausreichen.
Da er ja keinen Berechtigungsausweiß mehr hat und einen neuen Braucht, wird er um eine Verlustmeldung nicht herum kommen.
Also Verlustmeldung schreiben und den ganzen Vorgen so schildern wie er sich zugetragen hat.
Abgesehen davon lässt man sich von irgendeinem Schaffner garantiert nicht den Bw-Fahrausweis abnehmen, geht´s noch?
Mach doch ne Anzeige wegen
Eigentums unterschlagung ;D ;D ;D
Normalerweise darf er das nicht :P
Und in wessen Eigentum war die Karte? Wohl im Eigentum des Bundes, oder? Und wer ist strafantragsberechtigt? Der Geschädigte!
Hmmmm
Das sin immer solche sachen
Must du ma sehen wie du daraus kommst vielleicht hast du ja Glück
"Rauskommen" ist relativ einfach: Melden macht frei! Der Bahnberechtigungsausweis wird neu erstellt. Die Beförderungsbedingungen der Bahn wurden missachtet, weshalb die Vertragsstrafe fällig wurde. Ob diese aus Kulanz erlassen werden kann, da man fahrlässig und mit geringer Schuld (eingeschlafen) gehandelt hat, muss persönlich abgeklärt werden.
Die Bahn AG hat den eingezogenen Bahnberechtigungsausweis an die Bw herauszugeben.
Und das Melden sollte umgehend erfolgen, denn mutmaßlich muss die Rückreise zur Einheit ja ohne Bahnberechtigungsausweis angetreten werden.
Gruß Andi