Hallo
Ich sollte zum 1.7. meinen dienst antreten hatte aber zuvor vom Kreiswehrersatzamt noch das angebot bekommen ganz sicher heimatsnah eingesetzt zu werden wenn ich eine verzichts erklärung unterschreibe und schon zum 1.4. eintrette (9monate).
Meine Frage ist jetzt ob es für mich eine Möglichkeit gibt mich nochmal zurückstellen zu lassen und mir eine Zievildienst Stelle zu suchen.
Gruß Fafnir
Du bist also nicht zum 1.4. eingezogen worden und nimmst nun an, dass Du möglicherweise am 1.7. eingezogen und nicht heimatnah eingesetzt wirst?
Zitat von: Fafnir am 10. April 2009, 14:33:13
Meine Frage ist jetzt ob es für mich eine Möglichkeit gibt mich nochmal zurückstellen zu lassen und mir eine Zievildienst Stelle zu suchen.
Rückstellungen haben mit der Suche nach einer Zivildienststelle nichts zu tun. Du kannst jederzeit aus Gewissensgründen verweigern und wirst dann zum Zivildienst herangezogen.
Heißt das das ich dann direkt in eine Zivilstelle gesteckt werde oder muss/kann ich mir dann selber eine suchen und wie lange häte ich für diese suche Zeit?
Danke für die Antwort
Wie viel Zeit zwischen der Abgabe Deiner Erklärung und dem Beginn des Zivildienstes verstreicht kann ich Dir nicht sagen. Man hat einen Einfluss auf die Stelle, d.h. man kann sich in Abstimmung mit dem Träger einer Einrichtung gezielt bewerben.
Ok danke. :)
Kannst du mir noch sagen wie und wo ich diesen Antrag stellen muss?
Schriftlich!
woher kommt Dein sinneswandel?
Wieso kannst Du es auf einmal nicht mehr mit Deinem Gewissen vereinbaren Wehrdienst zu leisten?
Uns wurden im Untterricht Videos von Waffen Einsätzen gezeigt und uns natürlich auch erklärt wie die Waffen wirken und wie die Menschen dabei sterben...
muss es eigentlich aus Gewissensgründen sein oder kann ich auch andere Gründe angeben z.b. das ich glaube das mein Dienst beim Ziebvieldienst sinnvoller ist da ich ohne hin keine Bundeswehr Karriere starten will und nach den 9 Monaten weg bin.
Ich befürchte nämlich das sie glauben ich wäre nur zu faul weil ich im zug zu den konditionel schwächsten gehöre oder ich es vielleicht nicht glaubhaft rüber bringen kann..
Schriftlich war mir jetzt schon klar aber ich muss doch bestimmt eine art Fomular ausfüllen aber wo bekomm ich das her?
Es zählen nur Gewissensgründe!
Zitat von: fafnir am 10. April 2009, 22:38:09
Ich befürchte nämlich das sie glauben ich wäre nur zu faul weil ich im zug zu den konditionel schwächsten gehöre oder ich es vielleicht nicht glaubhaft rüber bringen kann..
Du bist also seit dem 1. April in der AGA?
Zitat von: fafnir am 10. April 2009, 22:38:09
Schriftlich war mir jetzt schon klar aber ich muss doch bestimmt eine art Fomular ausfüllen aber wo bekomm ich das her?
Als Antrag reicht ein formloses Schreiben, in dem Du die Gewissensgründe darlegst.
Alles klar danke.
Ja bin seit dem 1.4. dabei..gibt es irgentwo sowas wie ein Muster dazu und werden diese Gewissensgründe in einem Gespräch nochmal hintefragt bzw wie läuft es nach dem Schreiben generell ab kommt dann der Spieß n sagt mir bescheid oder wie kann ich mir das vorstellen??
Also ich fürchte mal oder besser hoffe mal das die wenigsten hier im Forum schon mal einen Antrag auf Wehrdienst Verweigerung gestellt habe und damit zu dem Formalien wenig sagen können.
Da solltest du dir schon ein anderes Forum suchen.
nur noch ein kleiner hinweis meinerseits
selbst wenn du den antrag stellst - bleibst du bei der bundeswehr bis über den Antrag entschieden wurde und musst sämtliche ausbildungen eccpp mitmachen - also auch sport, märsche - biwak usw du brauchst nur nicht mehr bei der waffenausbildung teilnehmen - da bekommst du dann sonderdienste vom zugführer oder vom spieß und dass kann vom GvD/TePo - bis zum revierreinigen alles sein ;D ;D