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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Wolfgang am 08. April 2003, 22:46:45

Titel: Gelbes, rundes BW-Schild an Brücke - ANTWORT
Beitrag von: Wolfgang am 08. April 2003, 22:46:45
Hab leider bei dem bereits bestehenden Beitrag nicht antworten können.
Die Schilder zeigen das zulässige Gewicht des drüberfahrenden Fahrzeuges an. Unterschiede zwischen Privat-LKW's und Panzern weil ein LKW eine andere Punktbelastung als ein LKW hat. Bei dem Panzer wird das Gewicht auf die Länge der Kette(n) verteilt, bei einem LKW dagegen nur auf die kleinen Flächen der Reifen. Daher die Extra-Schilder für die BW-Fahrzeuge. Hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben.  :)
Titel: Re:Gelbes, rundes BW-Schild an Brücke - ANTWORT
Beitrag von: Übertrag am 08. April 2003, 22:51:05
folgender beitrag war gemeint:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?board=12;action=display;threadid=140
Titel: Re:Gelbes, rundes BW-Schild an Brücke - ANTWORT
Beitrag von: wadenbeisser am 09. April 2003, 07:44:36
Zitat von: Wolfgang am 08. April 2003, 22:46:45
Hab leider bei dem bereits bestehenden Beitrag nicht antworten können.
Die Schilder zeigen das zulässige Gewicht des drüberfahrenden Fahrzeuges an.

Diese "gelben runden Bw-Schilder" zeigen allerdings nicht das zulässige Gewicht, sondern vielmehr die zulässige MLC (militärische Lastenklasse) an.
Titel: Re:Gelbes, rundes BW-Schild an Brücke - ANTWORT
Beitrag von: KSK-Buddy am 09. April 2003, 11:26:18
Ok, Ok mittlerweile weiß ich es ja!! Danke aber trotzdem :-))
Titel: Re:Gelbes, rundes BW-Schild an Brücke - ANTWORT
Beitrag von: schlammtreiber am 10. April 2003, 13:28:53
...gilt die Begrenzung denn nur im Frieden?
...oder auch im V-Fall?
:)
Titel: Re:Gelbes, rundes BW-Schild an Brücke - ANTWORT
Beitrag von: KSK-Buddy am 10. April 2003, 14:39:05
 ;) Ich glaube der Brücke ist es letztendlich gleichgültig, wann sie durch zu hohes Gewicht zum Einsturz gebracht wird. Letztendlich sind das ja nur berechnete Richtwerte, ob die Brücke das Gewicht letztendlich auch im "Ernstfall" aushält ist eine andere Geschichte. (Gerade bei älteren Brücken kommen mir da einige Zweifel...) Meistens wird aber immer 10% vom zulässigen Höchstgewicht extra runtergerechnet, damit die Werte über einen möglichst langen Zeitraum noch aktuell bleiben.