hi leute wie die überschrift schon sagt lautet meine frage: kann mann mit vorstrafe zur bundeswehr als ich 13 war habe ich im jahr 3 anzeigen bekommen und dann war nicks mehr also keine anzeige und alles lief gut in der schule nun zu mir in 17 1,73 groß und hauptschulabschluss kann ich da freiwillig zur bundeswehr????????
Wenn keine Anzeige, dann auch keine Vorstrafe. Die Frage erledigt sich also...
doch anzeige ich hatte mit 13 3 anzeigen ^^
kams auch zu einer verurteilung oder wurden die anzeigen fallen gelassen?
ich hatte auch, zu unrecht, 2 anzeigen und die wurden alle fallen gelassen.
Da man erst mit 14 schuldfähig wird, sollte es zu keiner Verurteilung gekommen sein. ;)
oh danke :-D
darauf hab ich garnicht geachtet^^
Hängt auch damit zusammen ob du ein Eintrag in deinem Polizeilichen Führungszeigniss hast... Wenn ja siehts schlecht aus..
madmax danke dann siehts wohl schlecht aus zum bund zukommen mal sehen hehe ^^
hey
hmm und was ist eigentlich mit dem Jugend Schutz Gesetz???
Soeit ich weiiß wird das Führungszeugnis mit 17 oda 18
gelöscht
Was hat das Führungszeugnis mit dem Jugendschutzgesetz zu tun?
Soweit ich weiß, werden die einträge im polizeilichen Führungszeugnis mit der Volljährigkeit gelöscht. Da ich das aber auch nur vom Hören-Sagen weiß, würde ich mich über eine Quelle freuen, wenn es denn so sein sollte.
ich hab in einer JVA gearbeitet und wenn ich mir die akten von "meinen" inhaftierten angeschaut habe, oder die PC daten da standen alle jugendareste etc. drinnen, ich weiß jetzt nicht ob sowas nur gefängnis intern ist oder ob man sich dabei auf das zentralregister beruft.
Zitat von: MadMax-112 am 27. April 2009, 18:33:05
Hängt auch damit zusammen ob du ein Eintrag in deinem Polizeilichen Führungszeigniss hast... Wenn ja siehts schlecht aus..
Stop. Einstellungshindernis bei der Bw wäre eine
Vorstrafe, nicht irgendein Eintrag oder Vermerk über irgendwelche Ermittlungen die mal gegen einen unmündigen 13jährigen liefen. Bitte unterscheiden! Eine Vorstrafe setzt erstmal eine rechtskräftige Verurteilung voraus, und selbst hier ist noch kein Umkehrschluss (Verurteilung = Vorstrafe) möglich, denn wenn es sich bei der Verurteilung um eine Jugendstrafe handelt (z.B. Sozialstunden, Jugendarrest bis 4 Wochen...) ist auch keine "Vorstrafe" gegeben ;)
Oder Geldstrafe unter 90 Tagessätzen
Also einfach mal ausprobieren und schauen was der WDB sagt...
Mehr als "ist nicht" kann er auch nicht sagen und dann weißt du es sicher..
Gruß
Zitat von: MadMax-112 am 28. April 2009, 12:16:10
Mehr als "ist nicht" kann er auch nicht sagen
Nicht mal das kann er sagen. Er berät und trifft keine Entscheidungen.
Gruß Andi