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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Michael Jakob am 13. Mai 2009, 14:31:15

Titel: Musterung
Beitrag von: Michael Jakob am 13. Mai 2009, 14:31:15
Hallo Leute,

ich war Ende 2008 bei der Musterung und war auch fest davon überzeugt, mich mustern zu lassen, da ich auch zum Bund wollte. Dort haben sie dann aber festgestellt, dass ich erhöhte Eiweis -und Blutwerte im urin habe, und somit erst nochmal zum Arzt musste, um dies überprüfen zu lassen. Nachdem ich dann 3 mal beim Urologen war und der meinte, alles sei OK, wurde ich nicht gemustert, sondern zu noch einem Arzt geschickt, der über eine Stunde Fahrzeit von meinem Ort entfernt liegt. Dort war ich dann auch 2 mal! Die meinten auch, es sei momentan alles OK. Es könnte aber der FAll sein, dass ich im späteren Alter an der Niere erkranken könnte.
So, nun haben die die Untersuchung an das Kreiswehrersatzamt geschickt, das für mich zuständig ist.
Und jetzt wurde ich ZURÜCKGESTELLT bis zum Ende 2009.
Was dieser Schwachsinn soll, kann ich jetzt echt nicht nachvollziehn.
Entweder nehmen die mich jetzt oder sie mustern mich aus !!!!!! Weil ich auch im Sommer mit der Schule fertig bin, würde ich mich für ieses Jahr noch an den Unis bewerben wollen. Aber wenn ich dann im nachhinein noch gezogen werde, siehts damit wohl schlecht aus.
Muss ich nun also warten, was die Musterung ergibt und im Falle der Ausmusterung habe ich dann ein Jahr verschwendet ?!
Können die mich denn noch mustern und ziehen, wenn ich schon einen festen Studienplatz habe?
So sehr wie die Bundeswehr regt mich zurzeit nichts in meinem Leben auf !!!!!!!!!!!!!!

Bitte gebt mir mal ein paar Antworten, dass ich weiß wie es rechtlich sit und was ich sonst so machen kann.

Vielen Dank
Michael
Titel: Re: Musterung
Beitrag von: Timid am 13. Mai 2009, 15:11:18
Zitat von: Michael Jakob am 13. Mai 2009, 14:31:15Können die mich denn noch mustern und ziehen, wenn ich schon einen festen Studienplatz habe?

Klar! Man kann dich sogar aus dem Studium heraus zum Wehrdienst einberufen! Trotzdem solltest du dich um einen Studienplatz bemühen. Solltest du tatsächlich noch dieses Jahr einberufen werden, würde dir ein zugesicherter Studienplatz erhalten bleiben.

Ansonsten könnte der ganze Vorgang schon Grund genug für eine Beschwerde sein?! Keine Ahnung, im Zweifelsfall gibt es dafür einen Dienststellenleiter, den man mit solchen Dingen belästigen kann ...

ZitatSo sehr wie die Bundeswehr regt mich zurzeit nichts in meinem Leben auf !!!!!!!!!!!!!!

Willkommen in der wunderbaren Welt der Bürokratie!  :-X
Titel: Re: Musterung
Beitrag von: Michael Jakob am 13. Mai 2009, 16:04:14
Danke schonmal für die Antwort.

Dass ich mich bewerbe und dann im Falle eine Musterung einfach ein Jahr später das Studium anfangen kann, klingt ja gut, aber da ich Ende 2009 erst den Musterungsbescheid bekomme, wird dieMusterung erst Anfang 2010 sein. Und die Wintersemester fangen ja schon im September oder Oktober an. Da kann ich doch dann nicht anfangen und dann nach 3 Monaten einfach ausfhören und in einem Jahr weitermachen oder doch ?! :-D

Gruß
Titel: Re: Musterung
Beitrag von: schlammtreiber am 14. Mai 2009, 09:35:27
Zitat von: Michael Jakob am 13. Mai 2009, 16:04:14
Da kann ich doch dann nicht anfangen und dann nach 3 Monaten einfach ausfhören und in einem Jahr weitermachen oder doch ?! :-D

Doch. Wenn Du einen Studienplatz hast, muss Dir dieser für die Dauer des Wehrdienstes geschützt werden, das heisst Du kannst danach wieder weitermachen.
Titel: Re: Musterung
Beitrag von: celeste am 14. Mai 2009, 21:06:27
kleiner hinweis: ab dem dritten semester kannst du nicht mehr einberufen werden
Titel: Re: Musterung
Beitrag von: SemperFidelis am 14. Mai 2009, 21:42:32
Zitat von: celeste am 14. Mai 2009, 21:06:27
kleiner hinweis: ab dem dritten semester kannst du nicht mehr einberufen werden

Dem Zustimm! 8)
Titel: Re: Musterung
Beitrag von: Timid am 14. Mai 2009, 23:03:00
Zitat von: celeste am 14. Mai 2009, 21:06:27kleiner hinweis: ab dem dritten semester kannst du nicht mehr einberufen werden

Stimmt nur leider nicht ganz ... Man kann sehr wohl noch einberufen werden, selbst wenn man schon im 10. Semester ist! Nur soll man, sobald das 3. Semester erreicht ist, auf Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt werden. Kleiner, feiner Unterschied ...

Wie auch jemand, der zwei ältere Brüder hat, die Wehrdienst geleistet haben, der verheiratet oder Alleinerziehender ist, nicht automatisch vom Wehrdienst befreit ist. Dabei handelt es sich zwar prinzipiell um Befreiungs- oder Zurückstellungsgründe, allerdings wird man eben in so einem Fall immer nur auf Antrag vom Wehrdienst befreit/zurückgestellt.
Titel: Re: Musterung
Beitrag von: apollo98 am 16. Mai 2009, 00:01:20
Natürlich passiert das nur auf Antrag, denn die Kreiswehrersatzämter haben ja keine Kristallkugel....Sie schicken einem EB, der Einberufene ruft an und schickt seine Immatrikulation, der EB wird aufgehoben.