Hallo zusammen,
ich hätte mal ne Frage bezüglich des BFD's, da ich oftmals mit mehr Verwirrung bei meinem Berater rauskomme als ich reingegangen bin.
Ich habe am 31.08.2010 DZE und bin SAZ 8, somit könnte ich 6 Monate vorher, also am 01.03.2010 definitiv in den BFD und nach je nach Beginn einer Ausildung / Studium
nochmal 5 Monate früher gehen. Nun würde ich gerne 6 Monate ein Sprachpraktikum in Australien machen, bevor ich im nächsten Jahr mit dem Studium beginne.
Spricht da seitens des BFD, oder der Bundeswehr etwas dagegen?
danke schonmal
Gruß oblivion
Da für dieses Praktikum sowieso ein Freistellungsbescheid (PersDst) und eine Bewilligung/Kostenübernahme des BFD erforderlich ist, führt kein Weg am BFD-Berater vorbei.
Hi wolverine,
danke für die Antwort, das mir der Besuch nicht erspart bleibt dachte ich mir schon ;-) Mir ging es nur mal um eine generelle Aussage ob irgendein Sachverhalt seitens der/des Bundeswehr/BFD dagegen sprechen könnte
Auf den ersten Blick nicht. Aber für eine seriöse rechtliche Einschätzung benötigte man die Details des Einzelfalls. Und die Freistellung vor dem Rechtsanspruch auf Fachausbildung steht im Ermessen, so dass nicht einmal ein Richter Spruchreife erkennt.
danke vielmals, das hat mir schon zumindest nicht gleich die Hoffnung genommen ;-)