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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Mikesh am 18. Mai 2009, 11:45:37

Titel: Disziplinarverfahren?
Beitrag von: Mikesh am 18. Mai 2009, 11:45:37
Wie sieht das eig. aus mit dem Diszi?
Ich hab z.B: 2 Geldstrafen bekommen, musste 11 tage länger dienen und dan noch " wochen ausgangsperre !
Dürfen die mir eigentlich so viel aufbrummen????

Danke im voraus
Mikesh
Titel: Re: Disziplinarverfahren?
Beitrag von: Fitsch am 18. Mai 2009, 11:51:51
bei den Informationen, greifen wir auf das hier zurück.

Soll es qualifizierter sein bräuchten wir schon noch mehr Infos:

- Was hast Du alles angestellt (tippe mal u.a. auf eigenmächtige Abwesenheit)
- ist die von Dir genannte Disziplinarmaßnahme aufgrund eines Vergehens verhängt worden oder ist das die Ausbeute Deiner gesamten Dienstzeit?

Horrido
Titel: Re: Disziplinarverfahren?
Beitrag von: Mikesh am 18. Mai 2009, 11:57:06
Ja ich bin aufgrund eines todesfall zuhause geblieben und habe nicht mehr dran gedacht mich bei meiner Einheit zu melden!
aber dan muss man doch nicht direkt so hart sein! die ausgangsperre hätte doch volkommen gereicht oder nur eine geldstraffe!  :-\
Titel: Re: Disziplinarverfahren?
Beitrag von: ulli76 am 18. Mai 2009, 11:57:41
Also Disziplinarbuße und Ausgangsbeschränkung dürfen bei unerlaubter Abwesenheit nebeneinander verhängt werden.
Bei Ausgangsbeschränkung geht bis zu 3 Wochen (ich denke mal du hast 2 bekommen und das " war ein Tippfehler)
Und das Nachdienen für die Tage wo du nicht da warst.
(Hört sich schon schwer nach unerlaubt abwesend an)

Und die zweite Disziplinarbuße für ein zweites Dienstvergehen.


Dein Disziplinarvorgestzter (meist auch Chef genannt) hat ja mit der der Vertrauensperson gesprochen und dich mindestens zweimal gehört. (Einmal in der Vernehmung und dann noch mal im Schlussgehör) Dort konntest du alle Argumente die für dich sprechen anbringen. Dann wird er in sich gegangen sein (ICh sag immer: Er hat die Angelegenheit in seinem Herzen bewegt). Und hat sich überlegt was er in deinem persönlichen Fall für angemessen hält.
Und normalerweise erklärt der Chef dem Soldaten auch warum er die gewählte Disziplinarmaßnahme für erfoderlich hielt (So hab ich es zumindest immer gehandhabt)

Wie lange warst du denn weg?
Titel: Re: Disziplinarverfahren?
Beitrag von: wolverine am 18. Mai 2009, 13:21:16
Zunächst: wie lange ist das denn her? Gegen eine D-Maßnahme steht der Beschwerdeweg offen und hierüber wird im D-Bescheid auch belehrt. Wählt man diesen Weg nicht und lässt die Maßnahme bestandskräftig werden, ist jetziges Diskutieren müßig, da selbst wenn die Maßnahme rechtswidrig gewesen wäre, die Bestandskraft überwiegt.
Titel: Re: Disziplinarverfahren?
Beitrag von: Mikesh am 18. Mai 2009, 13:36:23
Ich war 11 tage der Truppe fehrngeblieben ! -.-*
Titel: Re: Disziplinarverfahren?
Beitrag von: ulli76 am 18. Mai 2009, 13:51:24
Dann sind das genau die Tage die du nachdienen musst.
Und 11 Tage weg ist schon ein ziemlich langer Zeitraum.(Dann kann ich mir auch denke wo die zweite Geldstrafe herkommt)

So tragisch ein Todesfall in der Familie auch ist. Bei einem Tag mag ich da als Disziplinarvorgesetzer noch ein gewisses Verständnis haben, bzw. zu seinen Gunsten davon ausgehen,dass der Soldat nicht primär seine Dienstpflichten im Kopf hatte. Aber 11! Tage- da hast du richtig Mist gebaut (um das mal völlig unmilitärisch auszudrücken)
Titel: Re: Disziplinarverfahren?
Beitrag von: ulli76 am 18. Mai 2009, 13:54:56
Und im Zusammenhang mit deinem anderen Thread würd ich an deiner Stelle noch mal genauer in mich gehen und mich mit dem Dienstvergehen auseinandersetzen. Denn offenbar verstehst du noch nicht so ganz warum die "Strafe" in deinen Augen so hoch war.
Titel: Re: Disziplinarverfahren?
Beitrag von: Andi am 18. Mai 2009, 13:55:22
Das Disziplinarmaß hört sich absolut angemessen an und ist angesichts der Schwere des Dienstvergehens wohl sogar noch recht human - wohl auf Grund der Beweggründe für die Abwesenheit. Ebenfalls wurde wohl auch mutmaßlich auf eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft und damit die sichere Herbeiführung einer Verurteilung verzichtet.

Ich für meinen Teil bin mir allerdings nicht sicher, ob ich nicht Disziplinararrest beantragt hätte, welcher evtl. ebenfalls noch nachzudienen wäre. Aber nur der entscheidende Disziplinarvorgesetzte kennt den Fall, weswegen ich nichts bewerten will.

Im Übrigen hast du keine Geldstrafen gezahlt, sondern Geldbußen. Geldstrafen verhängen Gerichte, die Geldbußen dienen als Teil der Disziplinarmaßnahmen der Erziehung und nicht der Strafe.

"Eigenmächtige Abwesenheit" ist kein Kavaliersdelikt, sondern über das Dienstvergehen hinaus auch eine Straftat. Was dich dazu bewogen hat ist dabei völlig egal!

Und zwei Disziplinarbußen kannst du nicht auf Grund des selben Dienstpflichtverletzung bekommen haben. Du musst dir also mindestens noch ein "Ding" geleistet haben. Wenn das vor der Abwesenheit war wärst du bei mir mit Sicherheit nicht um Disziplinararrest und eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft herumgekommen.

Gruß Andi
Titel: Re: Disziplinarverfahren?
Beitrag von: ulli76 am 18. Mai 2009, 14:01:34
Oder doch an die Staatsanwaltschaft abgegeben und da die Geldbuße herbekommen?

Ansonsten muss ich Andi wirklich zustimmen. Hätte noch schlimmer kommen können!
Titel: Re: Disziplinarverfahren?
Beitrag von: Andi am 18. Mai 2009, 14:05:51
Na das wär dann aber wieder eine Geldstrafe gewesen. ;)

Aber hast recht, so könnte es natürlich auch gewesen sein. Und dann wäre der TE nicht mal halb so unschuldig, wie er tut.  ;D

Gruß Andi
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: hypo am 08. August 2011, 13:23:49
Ich brauche Hilfe

Ich hatte mir letzten Samstag die Nasse gebrochen war dann im Krankenhaus und hatte deswegen einen Krankenschein vom Bundeswehrartzt bekommen
dann hatte ich am Mittwoch meine OP und habe jeden zweiten Tag angerufen.
Jetzt hat irgendjemand der mir böse will erzählt dass ich mich nicht gemeldet habe jetzt bekomme ich ein Disziplinarverfahren

Und jetzt wie kann ich mich wehren weil ich habe ja nichts falsch gemacht oder ????

Jetzt schon mal vielen danke ich hoffe ihr könnt mir helfen
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: F_K am 08. August 2011, 13:32:44
Fragen:
- Wer wurde angerufen?
- Ist die Abwesenheit der Einheit VON DIR gemeldet worden?
- Hast Du eine Genehmigung von Deinem KpChef nicht am Dienst teilnehmen zu müssen bzw. "KzH"?

.. wenn ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, gibt es zumindest einen Anfangsverdacht - und im Falle der eigenmächtigen Abwesenheit ist dann meistens die Tat schon belegt - es geht dann "nur noch" um das Ermitteln der Umstände.
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: RekrKp8 am 08. August 2011, 20:33:49
Erzähl nochmal in zeitlicher Reihenfolge ab Samstag, dem "Tag der gebrochenen Nase".

Was war am Samstag?
Was war am Sonntag?
Was war am Montag?
Was war am Dienstag?
Was war am Mittwoch?
Was war am Donnerstag?
Was war am Freitag/Samstag/Sonntag?
Was war heute am Montag?
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: ulli76 am 08. August 2011, 21:05:03
Wenn du nichts falsch gemacht hast - also du hast eine Empfehlung für kzH von einem Tr/StoArzt für den kompletten Zeitraum, du hast dich in deiner Einheit bei der richtigen Person (Chef oder auch Spieß) gemeldet, dein Chef hat dir die Erlaubnis für das kzH gegeben-, dann musst du dir erstmal keine Sorgen machen.
Dem Chef wurde etwas gemeldet und jetzt steht der Verdacht eines Dienstvergehens im Raum. Daraufhin wird dein Chef ermitteln, ob da was dran ist. Wobei er in diesem Fall ja wissen müsste, ob er dir das kzH genehmigt und er eine entsprechende Empfehlung vom Truppenarzt hat.
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: SU1985 am 09. August 2011, 20:10:04
Hallo Zusammen,

hab da mal eine Frage und bräuchte dringend eure Hilfe...
Ich bin Stabsunteroffizier im Sanitätsdienst und bin knapp 5 Jahre dabei. Bis jetzt hatte ich noch nie irgendwas angestellt noch sonst wurde sich über mich beschwert bis vor kurzem zumindest:

Ich hab wegen eines Lehrganges ein Dienst-Kfz bekommen und fuhr auch dorthin damit. Bei der Ankunft bemerkte ich das ich meine Geldbörse vergessen hatte. Die 2 drauffolgenden Tage leihte mir ein Kamerad Geld. Am Mittwoch bot mir eine Kameradin die in der Nähe wohnte ca. 63 km entfernt an ich sollte vorbei kommen und dann leihe ich sie mir Geld das ich die Zeit überbrücken kann. Und so fuhr ich mit dem Dienst-Kfz dort hin. Ich trug die Strecke wahrheitsgemäß in den Fahrauftrag ein und sie stand auch auf dem Befehl drauf. Als ich dann wieder in meine Einheit kam und ich von meinen Vorgesetzen darüber vernommen wurde erzählte ich wahrheitsgemäß die Geschichte.
Ja und dafür habe ich jetzt ein Diszi von 800 Euro von ihm bekommen. Er hätte mit dem Rechtsberater telefoniert und der hätte ihm gesagt diese Strafe wäre angemessen und er soll nicht wenig machen oder er soll es ihm weitergeben dann werd ich aus der BW rausgeschmissen??? was ja gar nicht sein kann weil ich länger als 4 jahre dabei bin??? Hab da auch schon Beschwerde wegen Verhältnismäßigkeit eingereicht an den nächsthöheren Vorgesetzen aber hab da nicht viel  Hoffnung weil die alle unter einer Decke stecken und mir nur eins rein würgen wollen da mein Vorgesetzer ein Problem mit mir hat. Das musste ich schon oft spüren und jetzt gibt ers mir halt mit voller Härte weil das so in der Höhe sonst niemand bekommen hätte vor allem weil noch nie etwas vorgefallen ist mit mir. Was kann ich tun? Hab ich eine Chance überhaupt wenn dieser Einspruch abgelehnt wird und ich mich weiter beschwere weil find die strafe echt heftig... klar hab ich einen fehler gemacht und der soll auch bestraft werden aber nicht so hart oder? und vor allem nicht in einer Einheit wo eh alles hin und her gemauschelt wird da könnt ich euch sachen erzählen... Bitte helft mir weil das ist schon hammer viel geld für so eine Tat????
lg
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: RekrKp8 am 09. August 2011, 20:25:32
Haben Sie bereits mit Ihrer VP gesprochen und die Anhörung erbeten?
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. August 2011, 20:28:40
Lieber Fragensteller,

zunächst einmal liest es sich für mich so, als hätten Sie das DienstKfz für eine Privatfahrt zu Ihrer Kameradin genutzt (unabhängig davon, was Sie eintrugen, denn der Fahrtzweck war ausschließlich privat). Damit haben Sie tatsächlich ein Dienstvergehen begangen.

Wenn Sie sich durch die Höhe der Disziplinarmaßnahme ungerecht behandelt fühlen, haben Sie das Rechtsmittel der Beschwerde. Hierüber hat der DV Ihres DV zu entscheiden. Fühlen Sie sich auch durch dessen Bescheid ungerecht behandelt, können Sie dagegen weitere Beschwerde einlegen, die dann beim zuständigen TrDstGer landet, wenn Sie es zur Klärung anrufen können, wenn auch der DV des über Ihre Beschwerde entscheidenden Vorgesetzten aus Ihrer Sicht zu einem falschen Bescheid kommt. Mit Ihren Rechtsmittel können Sie also auch außerhalb Ihrer Vorgesetzten landen.

Bevor Sie also über den Umgang mit Ihrer Beschwerde keine Klarheit haben, sollten Sie Ihren Vorgesetzten nichts Unehrenhaftes unterstellen.

Ob und wieweit bei Ihnen alle Vorgesetzten tatsächlich "unter einer Decke" stecken, ist zur Zeit nur eine Behauptung/Unterstellung durch Sie und zunächst einmal ohne Belang für Ihr Anliegen. Erst durch den Umgang mit Ihrer Beschwerde kann dort Klarheit gewonnen werden.
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: ulli76 am 09. August 2011, 20:30:19
Bleibt noch die Frage von TRG offen: Hast du der Anhörung der VP widersprochen oder nicht? Und was hat die VP dazu gesagt, falls sie gehört wurde?
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: KlausP am 09. August 2011, 20:34:08
Wenn Ihr nächsthöherer Disziplinarvorgesetzter Ihre Beschwerde gegen die Disziplinarmaßnahme abschlägig bescheidet, haben Sie das Recht einer weiteren Beschwerde, und zwar an das zuständige Trupendienstgericht. Die Erreichbarkeit dieser Beschwerdeinstanz muss Ihnen Ihr nächsthöherer Disziplinarvogesetzter auf dem Beschwerdebescheid mitteilen.

Zitat... oder er soll es ihm weitergeben dann werd ich aus der BW rausgeschmissen??? was ja gar nicht sein kann weil ich länger als 4 jahre dabei bin??? ...

Doch, das geht, aber nur in einem disziplinargerichtlichen Verfahren vor dem Truppendienstgericht.
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: SU1985 am 09. August 2011, 20:35:04
@ =TRG= Das Problem war das ich von so was null ahnung hatte und als er mich gefragt hat ob ich den personalrat anhören will hab ich nein gesagt... hatte ja keine ahnung weil das bei uns noch nie passiert ist. Nicht mal eine besoffene OSA hat ein diszi bekommen obwohl sie nich dienstfähig war. nur ich bekomm jetzt eine strafe weil er persönlich was gegen mich hat und das kann er bald nicht mehr leugnen...

@miguhamburg1
klar ich hab ja auch eingesehen das ich da ein Dienstvergehen begangen hab obwohl der Anlass ja nicht mit absicht begangen war das hab ich meinen Chef auch ganz ehrlich so gesagt mit geldbeutel etc.. Das beste ist nur das das in meiner einheit andauernd passiert sie fahren zum Radl kaufen oder brotzeit holen mit dem Dienst Kfz das wird geduldet aber wehe ich mache was wo ich auch noch erkläre dann bestraft er mich sofort und das auch noch so hart um das geht es mir. Das ich einen Fehler gemacht hab ist klar und dazu stehe ich aber es geht um die Verhältnismäßigkeit. Denn nicht einmal eine besoffene OSA die öfters besoffen zum dienst kam bekam deshalb ein Diszi sondern einfach gar nichts von ihm. Und gegen das Diszi ist nichts einzuwenden ich hab nen fehler gemacht aber die höhe ist zu viel meiner Meinung
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: miguhamburg1 am 09. August 2011, 20:40:19
Das mag ja alles so sein bei Ihnen. Doch eine Gleichbehandlung im Unrecht ist nicht vorgesehen. Ob Ihr DV so etwas absichtlich duldet oder gar nicht zur Kenntnis bekommt, dürfte Ihnen schwer fallen, zu beweisen.
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: ulli76 am 09. August 2011, 20:42:43
Also wenn du der Anhörung der VP widersprichst, bist du selber schuld, wenn selbige nicht angehört wird (übrigens geht es da um die VP und nicht den Personalrat). Dafür gibt es extra den Passus im Vernehmungsprotokoll: "Ich widerspreche der Anhörung der VP" muss dann nur noch das Entsprechende angekreuzt werden. Und am Ende untschreibst du das Teil ja auch noch.
Und ist ja nicht so, dass man sich das später nicht nochmal überlegen kann, auch wenn man später doch noch will, dass die VP angehört wird.

Ob die OSA nen Diszi vom Chef bekommen hat oder nicht, weisst du doch gar nicht. Die wird dir das wohl kaum auf die Nase gebunden haben. Hast du die Nicht-Dienstfähigkeit überhaupt gemeldet- oder ist das so was, das nur hinter vorgehaltener Hand getuschelt wurde?
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: SU1985 am 09. August 2011, 20:46:41
Kann ich das wirklich später noch machen mit der VP Anhören??? Zu mir hat man gesagt Nein. Und man hat mich auch nur gefragt ob ich den Personalrat dazu ziehen will...und ich weiß das ich da blöd war das musst du mir nicht sagen aber musst schon entschuldigen das ich mich da nicht auskenn... und das mit der OSA weiß ich ganz genau erstens hab ich sie gemeldet und das mit dem Diszi weiß ich auch sicher
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: Andi am 09. August 2011, 23:34:52
Mal ganz ehrlich: 800€ Disziplinarbuße sind noch sehr sehr human! Und mit "eins rein würgen" hat das nichts zu tun. Würde der Disziplinarvorgesetzte alle Möglichkeiten ausschöpfen die er hatt hätte er ein (in diesem Fall wohl mehr als angemessenes) gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet und die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben, denn:

§ 248b StGB Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
"(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."

Das ist eigentlich die normale Vorgehensweise bei Schwarzfahrten. WIr reden hier nicht über ein Kavaliersdelikt, sondern ein schweres Dienstvergehen, die massive Zweifel an der Integrität eines Soldaten - insbesondere eines Vorgesetzen - aufkommen lassen.

Mein Tipp: Über die humanen 800€ freuen und Arschbacken zusammenkneifen.
Zu einem "Rausschmiss" kann es nur noch kommen, wenn mit einer weiteren Beschwerde gegen die Maßnahme das Truppendienstgericht zuständig wird und dieses diese Maßnahme "korrigiert" - und zwar im Sinne des Dienstherren.

Gruß Andi
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: justice005 am 10. August 2011, 06:23:54
Ich kann mich dem bisher Gesagten nur anschließen. Eine Privatfahrt von mehr als 100 Kilometern (!) rechtfertigt unter Umständen bereits die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens. Selbst wenn andere Kameraden mal rechtswidrig bzw. unbefugt zum Supermarkt fahren, so hat Ihre Fahrt doch eine ganz andere Qualität. Zu berücksichtigen ist hier, dass Sie als StUffz gemäß § 10 Abs. 1 SG ein Vorbild an Haltung und Pflichterfüllung zu sein haben. Insofern wiegt das Dienstvergehen sehr viel schwerer als etwa bei einem Mannschaftssoldaten. Daher sind Sie mit 800,- Euro gut weggekommen und sollten froh sein, dass es kein gerichtliches Disziplinarverfahren gibt.

Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: BulleMölders am 10. August 2011, 07:42:07
Wenn ich den anderen Beitrag so lese, dann ist dem TE die Strafe zu milde, denn ein Gerichtliches Disziplinarverfahren, was am Ende eine Entlassung zur folge hätte käme dem TE wohl ganz recht. ;)
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: justice005 am 10. August 2011, 07:51:30
Mag sein, aber damit ist erstens nicht zu rechnen und zweitens käme das wesentlich teurer, weil es dann keinerlei Übergangsgebührnisse und ähnliches mehr gäbe. Das wäre also ein schlechtes Geschäft.

In einem gerichtlichen D-Verfahren käme vermutlich nur ein Beförderungsverbot bei raus. Da das einen StUffz aber üblicherweise nicht interessiert, weil er seinen Entdienstgrad erreicht hat, würde man die Maßnahme wohl mit einer Kürzung der Dienstbezüge für eine Zeitlang kombinieren.

Aber wenn ich die ganzen Texte des Fragestellers so lese, dann frage ich mich, ob es nicht vielleicht gute Gründe gibt, dass die Vorgesetzten den Fragesteller nicht leiden können....

Ein StUffz, der im 5. Dienstjahr noch nichts von VP und ähnlichem gehört hat und auch von sonstigen essentiellen Grundlagen keine Ahnung hat, ist wirklich bedenklich. 
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: Andi am 10. August 2011, 12:30:57
Zitat von: justice005 am 10. August 2011, 07:51:30
In einem gerichtlichen D-Verfahren käme vermutlich nur ein Beförderungsverbot bei raus. Da das einen StUffz aber üblicherweise nicht interessiert, weil er seinen Entdienstgrad erreicht hat, würde man die Maßnahme wohl mit einer Kürzung der Dienstbezüge für eine Zeitlang kombinieren.

Nein, dann müsste eigentlich die nächstschwerere Maßnahme, also Dienstgradherabsetzung verhängt werden, sofern nicht die Herabsetzung der Besoldungsgruppe (bei A7 Besoldung) möglich ist.
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: justice005 am 10. August 2011, 13:05:41
oh bitte... ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...

§ 58 Abs. 4 WDO: "Wegen desselben Dienstvergehens dürfen nur Kürzung der Dienstbezüge und Beförderungsverbot nebeneinander verhängt werden. Sie sollen insbesondere nebeneinander verhängt werden, wenn erkennbar ist, dass ein Beförderungsverbot keine Auswirkungen auf den weiteren dienstlichen Werdegang des Soldaten haben wird;

Im Übrigen ist das auch ständige Rechtsprechung der Truppendienstgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts.
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: Andi am 10. August 2011, 13:22:14
Zitat von: justice005 am 10. August 2011, 13:05:41
oh bitte... ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...

Der Satz ist mir doch glatt durch die Lappen gegangen...
Titel: Re:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: justice005 am 10. August 2011, 13:53:31
nicht nur Soldaten, auch Juristen habe ihre "Sprüche"  ;)
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: SW2007 am 29. August 2011, 09:26:04
Hallo Zusammen,
ich hab mal ne Frage wenn man eine Disziplinarstrafe erhalten hat und Beschwerde einlegt. Wie lang hat der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte Zeit diese zu bearbeiten und zu eröffnen?
Spielt es eine Rolle ob man im Urlaub ist während dieser Bearbeitungszeit?
lg
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: miguhamburg1 am 29. August 2011, 09:48:32
Die Bearbeitung von Personal- und Disziplinarangelegenheiten hat zeitnah zu erfolgen. Eine Frist von drei bis vier Wochen ist jedoch einzuräumen, da jeder Vorgesetzte Zeit benötigt, den Vorgang zu prüfen, ggf. selbst weiter neue Tatsachen zu ermitteln und zu einer ntscheidung zu kommen. Mitunter sind ja nicht nur Sie, sondern auch andere beteiligte Personen krank, auf Lehrgang, im Urlaub etc. Und dann muss der Beschwerdebescheid noch geschrieben, unterschireben werden und Ihnen gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt werden.

Grundsätzlich ist es unerheblich, ob Sie im Urlaub sind während der Bearbeitungszeit. Sollte der zuständige Disziplinarvorgesetzte zum Entschluss kommen, Sie erneut als Soldaten zu vernehmen oder vernehmen zu lassen, werden Sie es vor oder nach Ihrem Urlaub schon erfahren.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: KlausP am 29. August 2011, 09:52:07
In der WBO sind dazu keine Fristen festgelegt. Ob Sie selbst im Urlaub sind spielt keine Rolle. Der nächsthöhere Diszplinarvorgesetzte muss Sie im Beschwerdeverfahren nicht zwingend anhören. Der Beschwerdebescheid kann Ihnen auch an Ihre Privatadresse zugestellt werden.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: The maschine am 02. April 2014, 12:12:13
Hallo kameraden. Ich hab ma ne frage! Was erwartet einem bei einer falsch aussage seinem stzgfhr gegen über?  Und was ein disziplinarverfahren mich  erwatet? Und ob mann dafür aus der bundeswehr entlassen werden kann?
I
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: F_K am 02. April 2014, 12:18:11
Soldat und Tat sind im Einzelfall in Kenntnis aller Details zu beurteilen - hier gibt es ja noch nicht mal ansatzweise einen Sachverhalt.

Aber - Ja, so etwas kann auch zur Entlassung führen.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: The maschine am 02. April 2014, 12:33:23
Habe einen dienstposten als Kraftfahrer sollte meinen Führerschein aber zivil machen. Als mein stzgfhr mich fragte ob ich ihn hätte antwortete ich mit ja! Dabei hab ich ihn noch nicht. Und hab mich heute der Falschaussage beschuldigt. Nun bekomm ich ein disziplinarverfahren. Welche strafen können da auf mich zu kommen?
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: F_K am 02. April 2014, 12:39:02
.. es bleiben viele Fragen:

- hat es einen "Schaden" gegeben, sind Sie ohne Fahrerlaubnis gefahren?
- wurde die Aussage ohne Schaden freiwillig berichtigt?
- warum gibt es keinen dienstlichen Lehrgang?
- Dienstverhältnis / Laufbahn?
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: Ralf am 02. April 2014, 12:42:49
Stichwort Lehrgang: FWDL oder SaZ?
FWDL erfahren grundsätzlich keine MKF Erst-Ausbildung mehr bzw. CE Ausbildung.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: The maschine am 02. April 2014, 12:49:29
-Bin SaZ 4 jaher und mannschafter.
-nein ist keiner zu schaden gekommen und bin auch nicht ohne Führerschein gefahren.
-hab mich selbst der Falschaussage beschuldigt.
-wurde in meine einheit versetzt und sollte mein führerschein zivil machen da es mein stzgfhr so wollte.
-wollte auf nen lehrgang gehen wurde aber abgelehnt.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: wolverine am 02. April 2014, 12:58:13
Ein D-Verfahren setzt ein Dienstvergehen voraus (hier wohl Verstoß gegen die Wahrheitspflicht) und in den ersten vier Jahren kann jedes Dienstvergehen zur Entlassung führen.
Andere Frage ist natürlich, wie der Vorgesetzte einen zivilen Führerschein befehlen will?! Das scheint mir ein rechtswidriger Befehl zu sein (also wohl auch ein Dienstvergehen). Oder ging es darum, ob sie ihn haben, um Sie dienstlich auf höherklassige Lehrgänge zu schicken?
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: The maschine am 02. April 2014, 13:14:43

Ich matbwstd in meiner alten einheit hab mich dann auf eigenem wunsch heimat nah versetzen lassen.
In meiner alten einheit stand mir kein führerschein zu laut diensposten beschreibung.
In meiner neuen einheit wurde ich als Kraftfahrer in der S4 abteilung untergebracht da mangel an Kraftfahrer bestand, als ich fragte ob ich auf nen kfz lehrgang gehen könnte wurde er abgelehnt vom stzgfhr mit der aussage er wolle sehen das ich zeige und gewillt bin hier zu bleiben in dem ich denn führerschein zivil mache.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: wolverine am 02. April 2014, 13:16:33
Ja, und das wird wohl unzulässig sein. Wenn die Bw einen Führerschein möchte, soll sie den Lehrgang stellen.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: The maschine am 02. April 2014, 13:18:37
Und was kann ich da jetzt machen?
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: wolverine am 02. April 2014, 13:20:54
Wann und wo? Gegen den "Befehl" und erst recht Versuche seiner Durchsetzung steht die Beschwerde zu. Lügen darf man deshalb aber trotzdem nicht.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: The maschine am 02. April 2014, 13:24:46

Am montag muss ich zum hptm zur Anhörung. 
In magdeburg.


Ja wahr nicht richtig von mir das hab ich auch eingesehen.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: The maschine am 02. April 2014, 13:30:08
War mir zu peinlich zu ihm zu gehen und zu sagen das ich de praxis nicht geschafft hab. :'(
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: F_K am 02. April 2014, 13:35:07
.. auch wenn es dies im Soldatengesetz nicht gibt, die freiwillige Richtigstellung ist wohl so etwas wie ein "strafbefreiender Rücktritt", und ich als DV würde es maximal bei einer EM bewenden lassen.

Unabhängig davon erscheint der "Wunsch" des StZgFr sehr zweifelhaft - da würde ich als DV "nachfassen".
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: The maschine am 02. April 2014, 13:43:50

Naja gehe erstmal vom schlimmsten aus und der entlassung aus der Bundeswehr.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: wolverine am 02. April 2014, 13:46:05
Ich war nicht dabei und es ist immer eine individuelle Entscheidung aber eine Entlassung halte ich hier fast für unwahrscheinlich.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: The maschine am 02. April 2014, 13:50:41
 
Naja wurde mir von mehreren seiten jetzt gesagt das es zu ner entlassung kommen kann.  :'(
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: F_K am 02. April 2014, 13:53:33
Nochmal: Red mit der VP und Deinem DV - bei dem bisher geschilderten Sachverhalt würde ich das Fehlverhalten des Vorgesetzten so stark gewichten, dass das Fehlverhalten von Dir dahinter "zurücktritt" ...
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: wolverine am 02. April 2014, 13:58:42
Ja, kann es. Wie oben beschrieben: Jedes(!) Dienstvergehen kann in den ersten vier Jahren zur Entlassung führen.

Nehmen wir den schlimmsten Fall: Der Stv. ZgFhr hat vor Zeugen gefragt: "Haben Sie den Führerschein bestanden?" Und Sie haben wahrheitswidrig "Ja" gesagt. Dann haben wir einen klaren Verstoß gegen die Wahrheitspflicht.

Dem steht aber gegenüber, warum er das überhaupt wissen wollte (dienstlicher Zweck?). Und im Anschluss der Befehl (nachdrückliche Wunsch), dass Sie einen zivilen Führerschein machen. Damit hat er zumindest mittelbar versucht auf Ihr Vermögen zuzugreifen.

Ihre Lüge war nicht richtig und hier gehört mindestens eine Belehrung her. Aber sein Verhalten ist für mich bisher hart an der Dienstpflichtverletzung, wenn diese Grenze nicht schon überschritten ist.

Das ganze unter dem Vorbehalt, dass Sie umfänglich die Wahrheit geschrieben haben.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: The maschine am 02. April 2014, 14:05:52

Der führerschein ist für denn dienstlichen zweck! Da ich auf nen dienstposten als Kraftfahrer jetzt sitze.
Wie oben beschrieben.
Ja ist alles wahrheitsgemäß geschrieben.


Trotzdem danke für die Informationen.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: wolverine am 02. April 2014, 14:10:23
Zitat von: The maschine am 02. April 2014, 14:05:52
Der führerschein ist für denn dienstlichen zweck! Da ich auf nen dienstposten als Kraftfahrer jetzt sitze.
Wenn die Bw, Ihr Chef oder ZgFhr das zwingend voraussetzt, dann soll er dafür sorgen, dass Sie einen Führerschein (dienstlich) bekommen!
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: KlausP am 02. April 2014, 14:14:23
ZitatDer führerschein ist für denn dienstlichen zweck! Da ich auf nen dienstposten als Kraftfahrer jetzt sitze.

Niemand darf von Ihnen verlangen, dass Sie für einen dienstlichen Zweck auf private Kosten einen Führerschein erwerben.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: ZMZler am 02. April 2014, 14:56:23
Um was für einen FS geht es denn? B oder CE?
Bei CE fände ich den "Befehl" schon mehr als grenzwertig. Zumal die Anerkennung der zivilen Fahrerlaubnis für die Erteilung eines milFS auch nicht einfach sein sollte... Bei B würde es "Sinn" machen, da dann lediglich der "B Fo Lg" notwendig ist.

Dennoch gilt: Wenn die Bw Kraftfahrer benötigt, dann bildet sie im Regelfall auch selbst aus! Des Verhalten des stvZgFhr ist durch den DV genauso zu hinterfragen.
Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: justice005 am 02. April 2014, 18:36:54
Wenn es sich tatsächlich um einen Befehl des Zugführers gehandelt hat, dass Sie zivil einen Führerschein machen und Sie geglaubt haben, dass Sie das tun müssen, dann sollten Sie in Betracht ziehen, einen Regressanspruch geltend zu machen.

Ich würde zu gerne das Gesicht von dem Befehlsgeber sehen, wenn ihm klar wird, dass er für die Kosten des Führerscheins womöglich haften muss.  ;D

Ich bezweifle, dass es dazu tatsächlich kommt. Aber wenn der Chef allen Ernstes meint, wegen der unwahren dienstlichen Meldung tatsächlich ein Fass aufmachen zu müssen, dann sollte in jedem Fall das Thema "Befehl ziviler Führerschein" geklärt werden.

Ich sehe schon wieder die altbekannte Leier. Der kleine Soldat ist der dumme, kriegt womöglich noch ein Diszi, und die Vorgesetzten, die ein Beispiel an Haltung und Pflichterfüllung sein sollten und massiv rechtswidrige Befehle geben, kriegen nichts. Muss natürlich nicht so sein, aber wundern würde es mich nicht.

Daher empfehle ich dem Fragesteller, sich vorzusehen. Im Falle einer echten Disziplinarmaßnahmen sollte er sich wehren.

Wenn es jedoch keine Disziplinarmaßnahme gibt, kann man es auch gut sein lassen.



Titel: Antw:Disziplinarverfahren?
Beitrag von: bayern bazi am 03. April 2014, 18:34:51
er kann sich ja den befehl schriftlich geben lassen ;)

dann tut er sich auch leichter mit den Regressansprüchen :D