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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Rolf am 19. Mai 2009, 15:13:37

Titel: Dienstantritt und Nachhause geschickt
Beitrag von: Rolf am 19. Mai 2009, 15:13:37
Hey
ma ne Frage


kann mann bei der Ärtzlichen Untersuchung beim Dienstantritt
noch ausgemustert werden und dich der Artz nach Hause schickt obwohl der Musterungsartz im KWEA auf T1 oder T2 Mustert
wenn ja aus welchen Grund??
Also ohne Drogen und Alkohol im Blut

danke erstmal   Rolf
Titel: Re: Dienstantritt und Nachhause geschickt
Beitrag von: Timid am 19. Mai 2009, 15:24:41
Zitat von: Rolf am 19. Mai 2009, 15:13:37noch ausgemustert werden und dich der Artz nach Hause schickt obwohl der Musterungsartz im KWEA auf T1 oder T2 Mustert
wenn ja aus welchen Grund??

Kann natürlich vorkommen. Aus medizinischen Gründen - wenn etwa eine vorherige Erkrankung/Verletzung sich seit der Musterung verschlimmert hat, daher neu bewertet werden muss, wenn der Rekrut in der Zwischenzeit erkrankt ist oder sich verletzt hat und das einen Ausmusterungsgrund darstellt, wenn Ausmusterungsgründe bei der Musterung übersehen wurden, ...
Sprich: Wenn man bei der Einstellungsuntersuchung feststellt, dass der Rekrut aus medizinischen Gründen nicht in der Lage ist, Wehrdienst zu leisten.
Titel: Re: Dienstantritt und Nachhause geschickt
Beitrag von: Rolf am 19. Mai 2009, 15:30:53
Hab halt angst
das die dann zu mir sagen    dass ich nach hause muuss
obwohl wärende der Musterung und einberufung alles glatt läuft
das ist halt meine eizigste sorge
nicht das die noch ein rückzieher machen oda so
dann stehe ich ohne da >:(
was assiert da genau beim <truenäärtzliche untersuchung
Titel: Re: Dienstantritt und Nachhause geschickt
Beitrag von: ulli76 am 19. Mai 2009, 15:36:43
Prinzipiell das gleiche wie bei der Musterung. Wie ausführlich die Untersuchung ist, hängt vom Arzt ab. Und Impfbuch nicht vergessen. Die Überprüfung des Impfstatus kommt nämlich noch dazu.
Titel: Re: Dienstantritt und Nachhause geschickt
Beitrag von: wolverine am 19. Mai 2009, 15:57:03
Wenn während der Dienstzeit Dienstunfähigkeit festgestellt wird, kann man jederzeit "nach Hause geschickt werden". Und in den ersten vier Jahren der Dienstzeit reicht jedes Dienstvergehen für eine Beendigung des Dienstverhältnisses.
Titel: Re: Dienstantritt und Nachhause geschickt
Beitrag von: BulleMölders am 19. Mai 2009, 17:04:07
Warum sollte man sich sorgen machen, wenn man bei der Musterung keine Krankheiten verschwiegen wurden, wenn kein neuen Krankheiten oder Verletzungen hinzugekommen sind (die man sowieso unverzüglich melden muss) oder sonst etwas gemacht hat, was den Gesundheitszustand verändert hat?

Sorgen macht man sich duch meißtens nur dann, wenn man ein schlechtes Gewissen hat.
Titel: Re: Dienstantritt und Nachhause geschickt
Beitrag von: ulli76 am 19. Mai 2009, 20:53:32
Und um einer sehr beliebten Frage zuvor zu kommen (nein, ist nicht auf den TE bezogen, aber es ist eine SEHR beliebte FRage):

Vielleicht wird euer Urin auf Drogen untersucht, vielleicht auch nicht.

Wenn ihr SaZ werden wollt lasst die Finger von dem Zeug- ab sofort. Die "Firma" interessiert es nämlich nicht dass es schon immer euer größter Traum war Soldat zu werden, ihr aber nur das eine Mal am letzten Wochenende von euern Freunden verführt worden seid und auch wirklich nur einmal am Joint gezogen habt.
Und nein, Drogen zu nehmen, ist keine gute Methode um der Wehrpflicht zu entgehen.