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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: ickderschlumpf am 19. Mai 2009, 22:18:52

Titel: Nicht vorhandene Unterkunft
Beitrag von: ickderschlumpf am 19. Mai 2009, 22:18:52
Hallo an alle.

Meine Frau ist SaZ 12 Feldwebel und sitzt auf Lehrgang. Nach dem Lehrgang ist sie zur ihrer Planstelle Komandiert worden. Das Problem ist, dass es dort keinerlei Unterkünfte gibt und sie somit verpflichtet ist sich eine eigene Wohnung zu mieten. Meine Frage ist nun folgend: Sie ist 22 jahre alt, ist die BW nicht verpflichtet ihr eine Unterkunft bis zum 25 lebensjahr zu stellen? Wenn dies halt nicht möglich ist gibt es eine Möglichkeit um einen Mietzuschuss oder sonstiges zu bekommen? Find das schon bissl dreist ihr 1  Monat vor Dienstantritt einen Brief zu schreiben wo drin steht, dass sie sich um eine eigene Wohnung bemühen muss da keine Unterkuft vorhanden ist.

Wäre mal schön wenn mir da einer was zu sagen kann.

Mit freundlichen Gruß
Titel: Re: Nicht vorhandene Unterkunft
Beitrag von: Andi am 19. Mai 2009, 22:21:23
Ja, in diesem Fall hat sie evtl. Anspruch auf die Zahlung des örtlich festgelegten Mietzuschusses. Informationen dazu bekommt sie bei ihrem Bundeswehrdienstleistungszentrum an dem entsprechenden Standort.

Was findest du jetzt eigentlich dreist daran, dass ihr rechtzeitig vorher mitgeteilt wurde, dass sie keine Unterkunft bekommen kann? Hättest du es witziger gefunden, wenn sie das dann erst vor Ort festgestellt hätte?

Gruß Andi
Titel: Re: Nicht vorhandene Unterkunft
Beitrag von: ulli76 am 19. Mai 2009, 22:26:31
Was sollen die denn am Standort machen? So kurzfristig anbauen geht wohl a bissl schelcht.
Immerhin haben die Bescheid gesagt.
Titel: Re: Nicht vorhandene Unterkunft
Beitrag von: ickderschlumpf am 19. Mai 2009, 22:37:58
Ähm naja ich denke mal die wissen auch nicht erst seit einem Monat das sie kommt. Ich bin einfach der Meinung das es einwenig schwer wird eine passende Wohnung innerhalb eines Monats zu finden. Wobei sie ja momentan noch auf Lehrgang ist und sich inner Woche nicht mal drum kümmern kann.
Titel: Re: Nicht vorhandene Unterkunft
Beitrag von: ulli76 am 19. Mai 2009, 22:48:15
Sie braucht ja erst mal nur ein Zimmer mit Bett, Bad und Kochnische. Mehr hätt´s in der Kaserne auch nicht gegeben.
Da du offebar Internet hast, kannst dich ja schon mal schlau machen, was der Immobilienmarkt so hergibt.
Verbindung zu Spieß, Sozialdienst und BWDLZ kann sie auch vom Lehrgang aus aufnehmen. Als Feldwebel wird sie das schon hinbekommen.

Wie weit wohnt ihr denn vom neuen Standort weg? Ist man als Verheirateter überhaupt noch unterkunftspflichtig?
Titel: Re: Nicht vorhandene Unterkunft
Beitrag von: ick der schlumpf am 19. Mai 2009, 23:08:48
Es sind genau 667.46 km. Naja wenn dir das reicht dann ist gut^^ uns nicht ich werd ja mit runter ziehen. Verheiratet sind wir auch noch nicht. Noch nicht ^^  

Ich will hier jetzt auch kein Diskusion anfangen oder so ich wollt einfach nur mal wissen ob man in irgend einer art weise ne Unterstüzung bekommen kann.
Titel: Re: Nicht vorhandene Unterkunft
Beitrag von: DrunkenHans am 19. Mai 2009, 23:56:39
Zitat von: ick der schlumpf am 19. Mai 2009, 23:08:48
Naja wenn dir das reicht dann ist gut^^ uns nicht ich werd ja mit runter ziehen.  


wenn du doch mit runter ziehst, war es doch klar das ihr euch da ne wohnung suchen müsst, oder wolltest du mit in der kaserne wohnen, was nebenbei gesagt nich geht  ;)
Titel: Re: Nicht vorhandene Unterkunft
Beitrag von: ickderschlumpf am 20. Mai 2009, 00:09:30
nee nee wenn sie eine unterkunft dort bekommen hätte dann wäre sie alle zwei wochen nach hause gekommen. Das lohnt sich aber nicht wenn sie ne Wohnung hat deshalb geh ich mit runter. Wie gesagt möcht keine Diskusion anfangen ;-)
Titel: Re: Nicht vorhandene Unterkunft
Beitrag von: soundstorm am 20. Mai 2009, 09:45:47
Alle 2 Wochen Heimkommen ???? Du glaubst doch net im ernst das das lange gut gegangen wäre ???
Titel: Re: Nicht vorhandene Unterkunft
Beitrag von: wolverine am 20. Mai 2009, 09:55:39
Auch wenn "Diskussion" unerwünscht ist: Es gibt noch die Wohnungsfürsorge des örtlichen BwDLZ. Für die Zeit der Wohnungssuche gibt es in der Anfangszeit auch Sonderregelungen wie die Nutzung der Gästestuben oder evtl. auch Hotelunterbringung.
Titel: Re: Nicht vorhandene Unterkunft
Beitrag von: DrunkenHans am 20. Mai 2009, 15:55:07
@ickderschlumpf, solch eine beziehung hab ich auch schon gehabt, ging 3monate gut, im 4 war die beziehung dann zu ende ;)
Titel: Re: Nicht vorhandene Unterkunft
Beitrag von: ulli76 am 20. Mai 2009, 15:58:59
Also unter der Brücke muss kein Soldat schlafen. Man muss sich allerdings schon selber Verbindung zu den entsprechenden Stellen herstellen und dran bleiben. (Auch Spieße können auf so eine Entfernung nicht Hellsehen)