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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: tob am 19. Mai 2009, 23:29:10

Titel: Frage zur Besoldung und zur abgeschlossenen Berufsausbildung
Beitrag von: tob am 19. Mai 2009, 23:29:10
Hallo,

und zwar hätte ich folgende Frage: Ich habe mir überlegt nach meienr Ausbildung zur BW zu gehn. Aber da ich in nächster Zeit ausziehe muss ich dann eine Wohnung bezahlen. Deshalb wollte ich fragen wie das dann ist in der Grundausbildung wenn ich mich verpflicht. Bekomme ich dann ein höheres Gehalt als nur die 300 Euro dies da gibt oder gibts da die ersten 3 Monate wirklich nur das Geld. Weil wenn ich richtig informiert bin wird mann ja nach den 3 Monaten zum Gefreiten befördet und dann bekommt mann ja 1500 Brutto rum. Weil wenn ich nich mehr Geld bekomm weis ich noch nich wie ich mir meine Wohnung zukünftig leisten kann bzw Soll. So das war meine erste Frage. Jetz zur Zweiten: Hilft es mir wenn ich eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gastronomie habe wenn ich zur BW geh? Weil ich schließe nächste Jahr meine Ausbildung zum Koch ab..Kann ich eig auch ohne Abi eine Offizierslaufbahn machen oder kann ich mein Abi nachholen....???

Schonmal vielen dank für die Hilfe
Titel: Re: Frage zur Besoldung und zur abgeschlossenen Berufsausbildung
Beitrag von: Slav88 am 20. Mai 2009, 00:34:10
Wenn du dich ohne Widerruf verpflichtest bekommst du ab dem 1.Monat höheres Gehalt, wieviel das ist, steht in der Besoldungstabelle 2009.

Ja die Bundeswehr bietet auch Stellen als Koch an sowohl im Heer als auch in der Marine, aber für andere Verwendungswünsche hat dies kein Vorteil.

Für die Offizierslaufbahn sollte man Abitur nachweisen können.

Gruß slav
Titel: Re: Frage zur Besoldung und zur abgeschlossenen Berufsausbildung
Beitrag von: wolverine am 20. Mai 2009, 10:05:59
Mit Realschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung ist eine Einstellung als Offizieranwärter möglich. Dies ist aber die Mindestvoraussetzung und nicht der Regelfall. Auch Weiterbildungen sind möglich, grundsätzlich aber reine Privatsache, wenn sie nicht für den Dienst zwingend erforderlich sind.
Titel: Re: Frage zur Besoldung und zur abgeschlossenen Berufsausbildung
Beitrag von: tob am 20. Mai 2009, 13:30:06
was is denn eig der höchste dienstgrad den ich erreichen kann mit mittlerer reife. ohne bezug auf meine arbeit weil wenn dann geh ich nich als koch zur BW. weil mit mittlerer reife kann ich ne feldwebel laufgang machen oder?? da kann ich ja dann bis zum oberstabsfeldwebel kommen oder?? und wenn ich richtig informiert bin werd ich wenn ich diese laufbahn einschlage nach 3 jahren zum Feldwebel befördert oder?? und kann ich mich eig von vorne herein als berufssoldat bewerben??
Titel: Re: Frage zur Besoldung und zur abgeschlossenen Berufsausbildung
Beitrag von: ulli76 am 20. Mai 2009, 13:42:19
Ich leg dir mal zur allgemeinen Information die Seite www.bundeswehr-karriere.de ans Herz. Schau dich da mal um und informier dich erstmal über die verschiedenen Laufbahnen. Auch solche Punkte wie Tuppendienst und Fachdienst, Einstellung mit höherem Dienstgrad etc.
Die Direktbewerbung als Berufssoldat ist generell nicht vorgesehen.
Titel: Re: Frage zur Besoldung und zur abgeschlossenen Berufsausbildung
Beitrag von: TazD am 20. Mai 2009, 14:54:36
Und setz dich bitte mit dem Berufsbild des Soldaten auseinander und frag dich ob du das wirklich willst. Ich sehe hier nämlich den nächsten der wegen Geld und sicherem Arbeitsplatz zum Bund geht. Aber wenn es dann an die soldatischen Pflichten und Einsatz geht, dann kommt wieder die "Wie-komm-ich-weg-vom-Bund"- Frage.