Hallo,
ich bin SaZ 4 Jahre und seit dem 01.01.08 bei der Bundeswehr. Leider bin ich im September letzten Jahres schwer depressiv erkrankt und damit für die Bundeswehr unbrauchbar. Das Dienstunfähigkeitsverfahren wurde eingeleitet und wird in nächster Zeit auch zum Abschluss gebracht.
Nun hab ich ein bisschen auf Wikipedia gelesen und bin dort über die Bundeswehr gestolpert. Dort steht folgender Satz:
"Falls ein Zeitsoldat dienstunfähig ausscheidet, setzt sich seine finanzielle Absicherung aus Beschädigten- und Dienstzeitversorgung, einer Ausgleichszahlung und einer Rente der Deutschen Rentenversicherung zusammen. Hinzu kommt die Entschädigung von 80.000 Euro. Berufssoldaten erhalten bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Einsatzunfalls neben der einmaligen Entschädigung ein erhöhtes Unfallruhegehalt. Dies beläuft sich auf 80 Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der übernächsten Besoldungsgruppe beziehungsweise einer gesetzlich festgelegten Mindestbesoldungsgruppe."
Eine Entschädigung von 80 000 Euro ?! Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, auch wenn ich natürlich nichts dagegen hätte ;)
Ich hab über den Deutschen Bundeswehrverband damals die Lebens- und Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Da weis ich das mir eine monatliche Rente von 600 Euro zusteht, die aber wohl, wie ich das mitbekommen habe, als Einmalzahlung ausbezahlt wird.
Es soll nun nicht geldgeil rüberkommen, ich hätte auch wesentlich lieber meinen Dienst weiter getan und darum auch 2 Versetzungsanträge mit ärztlichem Attest heimatnah abgegeben. Die wurden beide aber abgelehnt.
Im Endeffekt war ich dann mit meiner Dienstunfähigkeit einverstanden.
Aber was hab ich denn im Endeffekt noch zu erwarten geldmäßig ?
Danke für eure Antworten schonmal im Voraus !
Mkg
Zitat von: Quowayina am 13. Juni 2009, 23:51:00
Eine Entschädigung von 80 000 Euro ?! Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, auch wenn ich natürlich nichts dagegen hätte ;)
Dazu wird es wohl auch nicht kommen. Wikipedia hat als Quelle eben manchmal genau die Qualität die man erwarten kann bei einer Seite, auf der JEDER schreiben kann was er weiß oder auch nicht weiß.
Du kannst aufgrund von NICHTEIGNUNG innerhalb der ersten 4 Jahre aus der Bundeswehr ausgegliedert werden (diesen Paragraphen unterschreibt jeder SAZ), die rechtliche Frage ist ja, ob du aufgrund der BW depressiv geworden bist, oder nicht... Und dann könnte auch geklagt werden... Dies nachzuweisen ist die eigentliche Aufgabe... Denn Wehrdienstbeschädigung ist schadensersatzpflichtig.
Zum Rahmenvertrag: Du bekommst eine Einmalzahlung in Höhe von 20.000 Euro; je nach dem welches Verfahren du gewählt hast, stehen dir die verzinsten Ansparungen ebenfalls zu... sofern du "nur" die Risikoversicherung gewählt hast, ist das eingezahlte Geld quasi weg... aber ich wage auch zu bezweifeln, dass du in einem Jahr 20.000 Euro eingezahlt hast ;)
Es gibt vermutlich (wir können das von hieraus natürlich schlecht beurteilen) keine 80.000 Euro für dich...
Frage ist nach wie vor die Schadensersatzpflicht des Dienstherren...
MfG
Ich will hier keinen entmutigen, aber... Nachweis der Kausalität bei einer psychischen Erkrankung? ??? Die Chance dürfte nicht weit von der Null entfernt sein.
Hallo,
danke erstmal für eure Antworten.
Nein, die Erkrankung ist nicht durch die Bundeswehr entstanden, sondern durch private Probleme. Das mit den 80 000 Euro hab ich mir schon gedacht und ich hab auch kein Interesse daran es so aussehen zu lassen damit die BW blechen darf, falls das falsch rüberkam bei meinem Eingangsposting :)
Beim Rahmenvertrag hab ich, wie richtig vermutet, "nur" die Risikoversicherung abgeschlossen. Aber könntet ihr mir evtl. noch erklären was es mit der Ausgleichszahlung auf sich hat ? Oder ist das auch nur ein Hirngespinst von Wikipediaschreibern ?
mkg
hallo
kannst du uns mal bitte den link zu dieser wiki seite posten ???
kann es isch in diesem zusammenhang um zahlungen handeln für im EINSATZ erkrankte / verletzte / traumatisierte soldaten handeln ???
Zitat von: wolverine am 15. Juni 2009, 12:28:44
Ich will hier keinen entmutigen, aber... Nachweis der Kausalität bei einer psychischen Erkrankung? ??? Die Chance dürfte nicht weit von der Null entfernt sein.
Denke ich auch, aber nach der Aussage, dass es aus privaten Gründen dazu gekommen ist, ist es so und so fraglos...
Auf
http://www.buzer.de/gesetz/538/b1485.htm wird alles was Übergangsgebührnisse (erst ab 4 Jahren Dienstzeit) und Ausgleichszahlung (könnte dich betreffen) angeht genauer erklärt.
Huhu,
danke erneut für eure Antworten und den geposteten Link! Der war mir sehr hilfreich.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswehr
Dort einfach runterscrollen bis zum Punkt "Dienstunfähigkeit". Dort steht der Absatz wie ich ihn hier reinkopiert hab.
Mkg