Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Andreas am 23. September 2004, 11:55:11

Titel: Bahnberechtigungsausweis
Beitrag von: Andreas am 23. September 2004, 11:55:11
Hi Leute,
für welche Züge gilt der Bahnberechtigungsausweis ?
Für die, welche auf dem Gutschein (den man 3 Monate vor Einzug bekommen hat)aufgelistet sind (meistens nur Nahverkehr)  ? Was muss man draufzahlen, wenn man ICE fahren will ? Meine Fahrt würde mit Nahverkehrzügen 8 Stunden bei 5x umsteigen dauern, mit ICE nur 5 h/2x umsteigen. Gibts da Ausnahmeregelungen bei großer Entfernung (in meinem Fall 400 km) ? ??? ??? ??? ???

Danke im Vorraus
Andreas
Titel: Re:Bahnberechtigungsausweis
Beitrag von: Fitsch am 23. September 2004, 13:05:55
Meines Wissens nach gelten die neuen Fahrberechtigungsscheine der BW für alle Züge der DB AG. War bei mir 2003 beim ResUffz Lehrgang genaus so. Stand zwar auch drauf nur RC, IC, hab aber mit dem Gutschein ICE Fahrkarten geholt. Hat ohne Probleme geklappt.

Horrido
Titel: Re:Bahnberechtigungsausweis
Beitrag von: kLinGeR am 23. September 2004, 14:37:09
Versuche ich dann auch zu bekommen muss auch 300 km fahrn. Ich frag die Woche mal bei der Bahn nach.
Titel: Re:Bahnberechtigungsausweis
Beitrag von: Alphatier am 23. September 2004, 15:03:12
der berechtigungsausweis gilt für alle züge inclusive ice ohne zuschlag einzigste bedingung du musst die kürzeste strecke fahren und kannst also nicht quer durch deutschland gondeln nur vom standort zur heimat und umgekehrt
Titel: Re:Bahnberechtigungsausweis
Beitrag von: D.Bach am 23. September 2004, 16:09:29
???

Also auf meinem Schein steht sogar der ICE als Fahrtenmittel drauf,
halt 2. Klasse, wie die anderen auch, und dabei steht dann noch
extra, kein Anspruch auf Sitzplatz etc und bei Reservieren, muß
man dat selber zahlen.


Also geht ICE ja auch.
Titel: Re:Bahnberechtigungsausweis
Beitrag von: Simon am 23. September 2004, 18:04:47
Eigentlich werden inzwischen nur noch die "neuen" Bahngutscheine ausgeteilt, die auch fuer den ICE gelten. 2. Klasse fuer alle, ab HFw/OFR 1. Klasse, Reservierungen sind grundsaetzlich selbst zu bezahlen.

Der Bahnberechtigunsausweis (oder wie das Ding heisst) fuer GWDL/FWDL gillt ebenfalls fuer ICE, hat aber mit den Gutscheinen erstmal nichts zu tun.

mfg,
Simon
Titel: Re:Bahnberechtigungsausweis
Beitrag von: Fried2000 am 24. September 2004, 13:16:02
den gutschein bekommt man 3monate vorher?
hab den gestern bekommen, für den 4.10.!
und da steht doch extra noch ICE bei ;)

nur das mit der s-bahn versteh ich net so ganz
innerhalb eines tarifbereichs zählts net?
wenn man mehrere durchfährt schon?
(wohn in Berlin, müßte eh mit der u-bahn zur db fahren)
bekomm ich meine zusätzlichen fahrtkosten rückerstattet?
(sind über 3km, also zu fuß nicht zumutbar)

vielen dank
Titel: Re:Bahnberechtigungsausweis
Beitrag von: Alphatier am 24. September 2004, 15:59:42
hehe 3km nimms mal mal 10 dann weisst du was am tage zumutbar ist bzw in 5 stunden  :P
Titel: Re:Bahnberechtigungsausweis
Beitrag von: Andreas am 24. September 2004, 16:38:23
Hi Leute, danke für die Antworten, war gestern bei der Bahn die hat alles bestätigt, ICE ist inklusive... 8)
Titel: Re:Bahnberechtigungsausweis
Beitrag von: Mikaelle am 25. September 2004, 13:51:30
Bei mir stand auch ICE drauf und ich habe jetzt auch schon eine Fahrkarte für den ICE.
Der Typ von der Bahn hat mir aber nicht den schnellsten Weg zu meiner Kaserne ausgedruckt, so dass ich noch 1:30Std. mit dem Bus fahren muss, obwohl man auch noch mit dem Zug weiterfahren könne. Ich würde mit dem Zug 30min an Zeit sparen.
Kann ich mein schon erhaltenes Ticket noch umtauschen, damit ich die kürzere Route fahren kann?