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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: berlin2009 am 27. Juni 2009, 20:58:11

Titel: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: berlin2009 am 27. Juni 2009, 20:58:11
Hallo !!!

- bin Saz 12er trete am 1.7 mein GwD an, wann bekomme ich mein erstes Gehalt ?

- wie hoch ist der erste Abschlag ?

- bekomme ich als Saz ein Zuschuss für die DB . Komme aus Berlin, meine Kasserne liegt in Hessen ist schon sehr kosten aufwendig ?

- habe ich als Saz anspruch auf sonstiger Unterstützung ?


Danke .....
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: Andi am 27. Juni 2009, 23:38:19
Sinnloser Beitrag gelöscht!
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: APDSFS-T am 28. Juni 2009, 00:06:11
Auf die gestellten Fragen werden alle Antworten sinnlos sein- sie lassen sich nämlich so nicht beantworten- was ist er denn- GWDL oder SaZ? Hat er einen anerkannten Hausstand? Hat er Kinder?ist er verheiratet?...
Trotzdem bleibe ich dabei- die fordernde Art läßt stark vermuten, dass der finanzielle Aspekt im Vordergrund steht. Und das halte ich nicht nur für falsch, sondern auch noch für gefährlich. In drei Tagen steht der Mann doch schon dem Spieß und dem ReFü gegenüber.
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: berlin2009 am 28. Juni 2009, 00:25:46
Was ist daran falsch??? einer meiner Pflichten im Leben ist es Unterhalt meines kindes, Miete und Rechnungen zu zahlen daher steht der Finazelle Aspekt mit im Vordergrung, daran ist ja auch gar nichts auszusetzen oder ?????Es sagt rein gar nichts über meiner menschlichen Eigenschaft aus und lasse mir von Ihnen garantiert nicht unterstellen das ich rein aus finanzieller Intresse Soldat werden will." eine Frechheit" .Auch ich mußte mich im znwg durchsetzen mann bekommt keine 12 Jahre im ... geschoben ..........Vorsicht mit Ihren Äußerrungen
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: WausLG am 28. Juni 2009, 03:47:15
Zitat von: berlin2009 am 27. Juni 2009, 20:58:11

- bin Saz 12er trete am 1.7 mein GwD an, wann bekomme ich mein erstes Gehalt ?



erstmal muss ich sagen das ich das sehr komisch finde das du als saz12 deinen grundwehrdienst (GwD)antrittst^^

als 12er sollte man schon wissen das man keinen GwD macht


in der regel wird das erste gehalt in der ersten woche bar ausgezahlt

Zitat von: berlin2009 am 27. Juni 2009, 20:58:11


- wie hoch ist der erste Abschlag ?


rund 1,2k


Zitat von: berlin2009 am 27. Juni 2009, 20:58:11
- bekomme ich als Saz ein Zuschuss für die DB . Komme aus Berlin, meine Kasserne liegt in Hessen ist schon sehr kosten aufwendig ?



nein als saz bekommst keinen zuschuss für die bahn

deswegen kommen bei uns fast alle saz mit dem auto

zb. bei mir fahr rund 300km zahle rund 1/3 (für benzin) vom ticketpreis der bahn




Zitat von: berlin2009 am 27. Juni 2009, 20:58:11




Danke .....


bitte^^
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: APDSFS-T am 28. Juni 2009, 08:40:49
Zitat von: berlin2009 am 28. Juni 2009, 00:25:46
Was ist daran falsch??? einer meiner Pflichten im Leben ist es Unterhalt meines kindes, Miete und Rechnungen zu zahlen daher steht der Finazelle Aspekt mit im Vordergrung, daran ist ja auch gar nichts auszusetzen oder ?????Es sagt rein gar nichts über meiner menschlichen Eigenschaft aus und lasse mir von Ihnen garantiert nicht unterstellen das ich rein aus finanzieller Intresse Soldat werden will." eine Frechheit" ... mann bekommt keine 12 Jahre im ... geschoben ..........Vorsicht mit Ihren Äußerrungen
Lassen Sie Ihre nutz- und niveaulosen Drohungen sein- die alleine lassen schon tief blicken.

Auf die von ihn gestellte Frage kann man so keine Antwort geben. Im übrigen ist ein SaZ 12 kein Gwdl.
In drei Tagen steht der Spieß und der ReFü vor Ihnen- die Kennen Ihre Situation und können Ihnen bessere Auskunft geben als wir, denen gegenüber Sie Informationen, die zur Beantwortung Ihrer Fragen notwendig sind, zurückhalten.
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: Chrisss87 am 28. Juni 2009, 09:42:43
Du bekommst 50% zur Bahncard 50 vom Bund dazu  ;)
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: APDSFS-T am 28. Juni 2009, 10:17:29
Das ist falsch.
Die Bahncard 50 wird erstattet,wenn gewisse Voraussetzungen wie der anerkannte Hausstand und die Wirtschaftlichkeit erfüllt sind.
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: wolverine am 28. Juni 2009, 10:19:52
Aber die Dienstantrittsreise wird vollständig übernommen.
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: berlin2009 am 28. Juni 2009, 13:42:07
Sorry ich meine natürlich meine Aga + weitere 6 Monate ............. bis ich dann ab den 10 Monat an einen Fa lehrgang teilnehme !
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: lustigerkerl am 28. Juni 2009, 13:56:26
Zitatin der regel wird das erste gehalt in der ersten woche bar ausgezahlt

Stimmt das wirklich ? Ich habe gehört das als SaZ das erste Gehalt am 15 gezahlt wird .
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: Flo90 am 28. Juni 2009, 15:15:25
Ich, SaZ12, habe mein erstes Gehalt fast zeitgleich mit dem zweiten Gehalt bekommen.

Sprich am 25. Mai das erste und am 30. Mai war das zweite drauf.


Die Bundeswehr zahlt den Monat immer, zum 1. Tag im Monat, im voraus aus.

Da die Umstellung und Übermittlung der Daten ne Menge Zeit in Anspruch nimmt, brauch es halt seine Zeit bis das Geld kommt.

Daher lieber einige hundert Euro bereithalten für Essen -> Kartenaufladung (etwa 7 Euro am Tag für SaZ.) und natürlich die Heimfahrt/en.


Gruß Flo


PS: Gehaltszahlung zum 15. erhalten nur die GWDL´er

Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: lustigerkerl am 28. Juni 2009, 15:34:55
Flo90, Danke für die Info
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: ulli76 am 28. Juni 2009, 15:40:12
Normalerweise gibt´s einen Abschlag in bar am Anfang eben weil der Papierkram immer ein bischen dauert (Wieviel das genau ist und wann genau ausgezahlt wird hängt von vielen Faktoren ab und kann man nicht pauschal sagen.) Aber Bargeld für die Verpflegung in Höhe von 6,99 am Tag sollte man schon mitnehmen (so ca. für die ersten 2 Wochen)- in den ersten Tagen kommt man nicht unbedingt an einen Geldautomaten.

Und SaZ haben das Gehalt am letzten Werktag des Vormonats auf dem Konto.

@berlin: Es ist für deinen Status unerheblich wann der erste Laufbahnlehrgang ist. Es kommt einzig und allein darauf an, ob du noch die Möglichkeit des Widerrufs hast (dann alle Vergünstigungen eines GWDL und dessen Sold) oder nicht (Bezahlungen und nur Zuschuss zur Bahncard/Erstattung der Bahncard)
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: berlin2009 am 28. Juni 2009, 15:49:54
Danke für die Antworten  ;D
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: Flo90 am 28. Juni 2009, 15:57:15
Die Abschlagszahlung in Bar gab es bei uns und meinen Bekannten die heuer AGA angefangen haben nichtmehr.

Deswegen sind einige im ersten Monat in Probleme geraten wo se mal eben die 400 Euro für Essen und die Heimfahrt/en auftreiben.

Keine Ahnung wie es mit Barzahlung in anderen Einheiten aussieht. Würde mich aber nicht drauf verlassen!


Gruß
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: Andi am 28. Juni 2009, 20:47:51
Richtig und wenn es zu engpässen kommt sollte man ernsthaft über Beschwerde oder Eingabe nachdenken!

Das Verhalten des Dienstherren gegenüber seinen Soldaten ist hier nämlich mittlerweile nicht mehr hinnehmbar.

Gruß Andi
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: ulli76 am 28. Juni 2009, 21:26:51
Wär ja auch mal was für den Wehrbeauftragten...
Ich versteh ja dass es mal ein bischen was dauert bis das Geld auf dem Konto ist, deswegen gab´s ja früher auch die Abschlagszahlungen. Mit ca.1000 Ocken (für die SaZ) würd man ja schon mal ne ganze Weile hinkommen. Ist ja auch nicht so, dass man das Geld für die Verpflegung gestundet bekommt, ne wenn se was wollen dann direkt.

Wir hatten mal Wiedereinsteller, da gab´s richtig Probleme, die haben ewig kein Geld bekommen und haben dadurch richtig Probleme gehabt (vor allem wegen Miete und so). Ich weiss gar nicht mehr wie wir das am Ende gelöst haben. Zumundest haben ich und der Spieß böse Briefe Richtung TRuppenverwaltung geschrieben und zur Beschwerde geraten. (Und kurzfristig mit ner Zahlung aus der KpKasse ausgeholfen- aber das kann´s ja auch nich sein)
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: wolverine am 29. Juni 2009, 08:47:48
Der Anspruch wird mit Dienstantritt (im voraus) fällig. Zur Not muss die Truppenverwaltung (jetzt Dienstleistungszentrum) aus Barmitteln einspringen.
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: Chrisss87 am 29. Juni 2009, 09:42:19
Zitat von: APDSFS-T am 28. Juni 2009, 10:17:29
Das ist falsch.
Die Bahncard 50 wird erstattet,wenn gewisse Voraussetzungen wie der anerkannte Hausstand und die Wirtschaftlichkeit erfüllt sind.

Zuschuss zum Erwerb der Bahncard

1. Anspruchsberechtigter Personenkreis
Aufgrund § 31 Soldatengesetz 1 wird
a) Soldaten auf Zeit bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6,
...

Also ich erkenne da keine Voraussetzungen bis auf die Besoldungsgruppe, oder versteh ich da was falsch?  ???  ;)
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: sgbo79 am 29. Juni 2009, 10:08:59
Nein es gibt da keine großen Voraussetzungen.
Die Zeitsoldaten bis mindestens A6 bekommen 50% erstattet.
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: ulli76 am 29. Juni 2009, 20:39:25
JA ihr habt da was falsch verstanden:
Es ist ein Unterschied ob eine Bahncard 50 voll erstattet wird oder ob man einen Zuschuss (nicht volle Erstattung, sondern nur ein Teil, z.B. 50% des Kaufpreises) zum Erwerb der Bahncard 50 bekommt.
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: Andi am 29. Juni 2009, 20:57:45
Zitat von: Chrisss87 am 29. Juni 2009, 09:42:19
Zuschuss zum Erwerb der Bahncard

1. Anspruchsberechtigter Personenkreis
Aufgrund § 31 Soldatengesetz 1 wird
a) Soldaten auf Zeit bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6,
...

Wo steht das bitte?
Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: Chrisss87 am 30. Juni 2009, 08:33:56
Das steht so in einem anderen Soldatenforum. Hat ein Moderator dort reingestellt. Das stand auch noch dabei, falls dir das was sagt: VMBl 1996 S. 103, 2004 S. 31

Naja morgen gehts ja los, werd ich einfach nochmal vor Ort direkt nachfragen.

Titel: Re: Das erste Gehalt ???
Beitrag von: Andi am 30. Juni 2009, 17:15:38
Gewöhn dir an, wenn du irgendetwas zitierst auch eine Quelle anzugeben.