Tagchen!
Wer kennt sich zu diesem Thema genau aus?
Hintergrund ist, daß es eine Möglichkeit gab, ohne Bundeswehrführerschein, nur mit Zivilem, ein Bw-Kfz zu führen. Dieses ging mit einer Bescheinigung des Disziplinarvorgesetzten, sowie einer Einweisung auf das Fahrzeug. Es war beschränkt auf Fahrzeuge der Klasse B aber nicht für Geländefahrzeuge, wie z. B. Wolf.
Irgendwann hörte ich dann, daß diese Sache abgeschafft worden ist.
Grüße aus Iserlohn
Peter
und was meinst du jetzt mit klv
das mit der zivilen fahrerlaubniss hör ich zum ersten mal und kanns mir auch nur im extrem äußersten notfall vorstellen
da der bw- lappen ja eigendlich grad klasse b betreffend wegen versicherungstechnischer dinge eingeführt wurde
jeder chef würde sich da weit ausm fenster lehnen
wo hastn das her??
Was Autofahren mit Kosten- und Leistungsverantwortung zu tun hat kann ich auch nicht auf Anhieb erkennen.
Die Möglichkeit BW-Fahrzeuge ohne BW-Führerschein fahren zu dürfen hast Du korrekt wiedergegeben. Alle zugehörigen Details sind im sog. Selbstfahrererlass VMBl 1998 S.109 und den zugehörigen Durchführungsbestimmungen geregelt.
Eine Änderung oder Wegfall dieses Erlasses ist mir nicht bekannt (ich bin jedenfalls vor kurzem noch auf diese Art BW-PKW gefahren...)
ernsthaft es ist möglich ???
koam zua glauben
naja wieder was gelernt
Meine Frage dazu:
KLV ist immer noch nicht wieder abgeschafft?
:o
Zitat von: schlammtreiber am 27. September 2004, 08:02:49
Meine Frage dazu:
KLV ist immer noch nicht wieder abgeschafft?
:o
??? bin jetzt extrem verwirrt schlammi wat dat für ne frage?
@schlammtreiber:
Wenn Du tatsächlich die Kosten- und Leistungsverantwortung meinst:
Nein, ist nicht abgeschafft, auch wenn es in der Truppe tolle Stilblüten gibt.
Um der ganzen Sache Nachdruck zu verleien werden/wurde in fast allen Einheiten der STAN-Dienstposten des Controllers geschaffen.
Ach du sch..... ;D
Die Einführung hab ich ja noch erlebt, und wir haben dem "Projekt" damals eine Lebensdauer von maximal 2 Jahren prophezeit ;)