Bundeswehrforum.de

Community => Mitglieder und Off-Topic => Thema gestartet von: Flexscan am 28. Juli 2009, 18:54:02

Titel: Für Frau Schmidt
Beitrag von: Flexscan am 28. Juli 2009, 18:54:02
ohne Worte  ;D ;D ;D ;D


Bild gelöscht. Timid
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: SemperFidelis am 28. Juli 2009, 19:09:27
Die Werbung ist doch nicht echt, oder?! ;D
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: Dennis812 am 28. Juli 2009, 20:52:09
Doch ist sie - und SIxt bzw deren Werbeagenturen für solche Werbung bekannt. Kam alles von "Jung von Matt"

Klick
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: Flexscan am 28. Juli 2009, 20:54:12
oder Matthias Reim mit dem Werbesong

"Ich hab nix ich miet bei Sixt"
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: rohdimus am 28. Juli 2009, 21:12:37
*daumen hoch*
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: Dennis812 am 28. Juli 2009, 21:21:07
Zitat von: Flexscan am 28. Juli 2009, 20:54:12
oder Matthias Reim mit dem Werbesong

"Ich hab nix ich miet bei Sixt"

Ne, gemessen an den sonstigen Kampagnen von denen ist der sooo schlecht.
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: snake99 am 28. Juli 2009, 22:45:48
Ein wenig Off Topic, doch ich denke Fr. Schmidt wird durch ihr "Fettnäpfchen" viel dazu beitragen, dass die SPD aller Wahrscheinlichkeit nach mit dem schlechtesten Bundestagswahlergebnis der letzten Jahrzehnte im Herbst abschneiden wird.

Langsam kann einem diese Partei echt nur noch leid tun ... 
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: SemperFidelis am 28. Juli 2009, 23:11:40
Habe aber von diesen "Werbungen" bisher wenig mitgekriegt, vielleicht ja aus dem Grund, dass die meisten bevor sie rauskamen "verboten" wurden.

OT:
@snake99
Andere Signatur und meinen Nick drinne. Sollte ich mich geehrt fühlen?  ;D
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: fh1 am 28. Juli 2009, 23:18:33
Die Werbung hier von Sixt ist doch eigentlich recht bekannt.


Bild gelöscht. Timid
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: snake99 am 28. Juli 2009, 23:29:27
Zitat von: SemperFidelis am 28. Juli 2009, 23:11:40
@snake99
Andere Signatur und meinen Nick drinne. Sollte ich mich geehrt fühlen?  ;D

Nee, hat mir dir nix zu tun :D
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: Dennis812 am 29. Juli 2009, 09:44:48
Zitat von: SemperFidelis am 28. Juli 2009, 23:11:40
Habe aber von diesen "Werbungen" bisher wenig mitgekriegt, vielleicht ja aus dem Grund, dass die meisten bevor sie rauskamen "verboten" wurden.
[...]

Nein, amrkenrechtlich kann so schnell nichts verboten werden, was mit "Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens" veranstaltet wird - vielmehr wird die Werbung dann im Zweifel nach (!) guter PR selbst zurückgezogen.

Aber nun wird es wirklich OT.
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: Timid am 29. Juli 2009, 13:21:31
Und auch hier nochmal der Hinweis: Bitte keine Bilder als Anhang an die Beiträge anfügen, für die ihr nicht über die notwendigen Rechte (Urheberschaft, Veröffentlichungsrecht etc.) verfügt. Danke.
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: Fitsch am 29. Juli 2009, 17:00:03
der Karren ist übrigens wieder aufgetaucht. Dann kann die Ministerin ja zurückfahren und muß nicht fliegen oder gar laufen (wobei sie das ja in ihrer Funktion als Gesundheitsministerin propagiert)
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: fh1 am 29. Juli 2009, 20:01:26
@timid:
Worauf beziehst du dich eigentlich, wenn du meinst, man hätte nicht die Rechte über ein Bild?

Also:
Da Frau Merkel und Schmidt personen der Zeitgeschichte nach §23 KunstUrhG sind, dürfte da schonmal kein Problem bei sein.
Außerdem:
Da es sich bei den dargestellten Bildern um Werbeaufnahmen handelt, greift hier meiner Meinung nach auch der §59 UrhG.

So where's the Problem?
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: Timid am 29. Juli 2009, 21:29:44
Zitat von: fh1 am 29. Juli 2009, 20:01:26Also:
Da Frau Merkel und Schmidt personen der Zeitgeschichte nach §23 KunstUrhG sind, dürfte da schonmal kein Problem bei sein.

Stimmt. Wäre aber auch kein Urheberrechtsproblem.

ZitatAußerdem:
Da es sich bei den dargestellten Bildern um Werbeaufnahmen handelt, greift hier meiner Meinung nach auch der §59 UrhG.

So where's the Problem?

- Das Plakat ist höchstwahrscheinlich urheberrechtlich geschützt (eine geeignete Schöpfungshöhe unterstelle ich mal).
- Ihr seid sehr wahrscheinlich nicht die Urheber und habt vermutlich auch keine Verwertungs-/Nutzungsrechte.
- Gleiches nehme ich mal an für die Fotos dieser Plakate (denn wenn deren Erstellung durch §59 erlaubt wäre, würde es sich dabei wiederum um urheberrechtlich geschützte Werke handeln ...).
- Der §59 UrhG stellt ganz klar fest, von welchen Werken im Rahmen der Panoramafreiheit Verfielfältigungen, ..., erstellt werden dürfen - Plakate fallen aber beispielsweise in der Regel NICHT darunter! Das kleine, unscheinbare Wörtchen "bleibend" ist dabei entscheidend ...
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: Flexscan am 29. Juli 2009, 23:36:24
Zitat von: Timid am 29. Juli 2009, 21:29:44
- Der §59 UrhG stellt ganz klar fest, von welchen Werken im Rahmen der Panoramafreiheit Verfielfältigungen, ..., erstellt werden dürfen - Plakate fallen aber beispielsweise in der Regel NICHT darunter! Das kleine, unscheinbare Wörtchen "bleibend" ist dabei entscheidend ...

§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

soweit zu Paragraph 59.
bleibt nur "bleibend" zu definieren.

Eine Plakatwand in der innenstadt wird sicher nicht nach 1 Woche abgerissen.....



Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: fh1 am 30. Juli 2009, 01:50:06
Genau.
Die Frage, ob ich "Urheber" des Bilddokumentes bin, spielt in §59 UrhG keine Rolle.
Eine Firma, die eine Werbung in einem öffentlichen Raum schaltet, kann sich nicht darauf berufen, dass deren Darstellung nicht als "bleibend" intendiert ist. Das wäre ja auch schizophren, weil eine Werbung ja genau das Gegenteil bewirken soll :-).
Außerdem habe ich sogar gemäß §63UrhG die Quelle Sixt ausdrücklich genannt.
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: schlammtreiber am 30. Juli 2009, 08:32:02
Wir haben in diesem Forum schon viel idiotischere Unterlassungsmahnungen erhalten (z.B. wegen Zitaten aus öffentlich zugänglichen und bundesweit verbreiteten Nachrichten), Timid weiß also durchaus warum er lieber vorsichtig handelt.

Verzichte doch also bitte auf rechthaberische "Belehrungen" auf Niveau durchschnittlicher Hausfrauenjuristerei und lass ihn/uns seine/unsere Arbeit machen.

Tausend Dank für das unendliche Verständnis. Thread dicht.
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: StOPfr am 30. Juli 2009, 09:49:04
Zitat von: Flexscan am 29. Juli 2009, 23:36:24
Eine Plakatwand in der innenstadt wird sicher nicht nach 1 Woche abgerissen.....

Nur noch kurz ergänzend, weil flexscans Beitrag etwas missverständlich formuliert ist.

Die Plakatwand ist bleibend, nicht das Motiv. Weil es aber um das Motiv geht sind unsere Bedenken berechtigt, auch wenn es dort Beurteilungsspielraum geben könnte. Der ist dadurch eingeschränkt, dass vermutlich nicht einmal das Foto vom Plakat vom User stammt.
Titel: Re: Für Frau Schmidt
Beitrag von: Timid am 30. Juli 2009, 11:57:33
Noch ein Nachbrenner zu dem Thema ...

Zitat von: Flexscan am 29. Juli 2009, 23:36:24bleibt nur "bleibend" zu definieren.

Eine Plakatwand in der innenstadt wird sicher nicht nach 1 Woche abgerissen.....

Die Plakatwand ist vollkommen unerheblich - es kommt darauf an, was sich auf der Plakatwand befindet, also das Plakat. Und für das wird die Panoramafreiheit bzw. das Kriterium "bleibend" i.A. verneint - also kann eine Abbildung davon auch nicht durch den §59 geschützt sein.

Zitat von: fh1 am 30. Juli 2009, 01:50:06Die Frage, ob ich "Urheber" des Bilddokumentes bin, spielt in §59 UrhG keine Rolle.

Du machst es dir zu einfach. WENN das Foto gemäß §59 UrhG erlaubt WÄRE, dann müssten die Urheberrechte des FOTOGRAF des Fotos des Plakats ebenfalls berücksichtigt werden!

ZitatEine Firma, die eine Werbung in einem öffentlichen Raum schaltet, kann sich nicht darauf berufen, dass deren Darstellung nicht als "bleibend" intendiert ist.

Doch, könnte sie.